Muss ich das eintragen lassen ?
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RicciRic
Muss ich das eintragen lassen ?
hi leute
ich wollte ma fragen ob mir einer sagen kann ob ich
a: eine heckunterverkleidung inkl. kennzeichenhalter ...
b: einen bugspoiler ...
c: soziusabdeckung ...
vom tüv abnehmen lassen muss !
danke schonmal
ich wollte ma fragen ob mir einer sagen kann ob ich
a: eine heckunterverkleidung inkl. kennzeichenhalter ...
b: einen bugspoiler ...
c: soziusabdeckung ...
vom tüv abnehmen lassen muss !
danke schonmal
Re: Muss ich das eintragen lassen ?
sorry aber bugspoiler brauch ne zulassung da er evtl. das fahrverhalten beeinflusst.
Oberkaputnik
RV50
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Katana550
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Bandit1250S
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krachBUMM_eNte
Re: Muss ich das eintragen lassen ?
Also meine Vollerkleidung hat nen ABE, welches ich mitführen müsste... wenn das Teil nicht eingetragen wäre.
Kennzeichenhalter und Heckunterverkleidung sind frei.
Kennzeichenhalter und Heckunterverkleidung sind frei.
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Andi-J
Re: Muss ich das eintragen lassen ?
Moin, Moin
Ich hab nen Bugspoiler, welcher eingetragen werden muss. Hab ich ein TÜV-Teilegutachten mitbekommen, wo auch klar drinn steht, dass bei dem Anbau dieses Spoilers die Betriebserlaubnis erlöscht solange dieser nicht eingetragen ist.
Aber gibt bestimmt auch welche mit ner ABE...
Gruß,
Andi
Ich hab nen Bugspoiler, welcher eingetragen werden muss. Hab ich ein TÜV-Teilegutachten mitbekommen, wo auch klar drinn steht, dass bei dem Anbau dieses Spoilers die Betriebserlaubnis erlöscht solange dieser nicht eingetragen ist.
Aber gibt bestimmt auch welche mit ner ABE...
Gruß,
Andi
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Weisswurst
Re: Muss ich das eintragen lassen ?
Hmm, es gibt aber definitiv welche, die keiner Eintragung benötigen, kein Teilegutachten und keine ABE haben und dennoch nicht eingetragen werden müssen.
Der von Gimble z.B. muss nicht eingetragen werden und da kommt au nix mit. Is so en GFK dings. Vlt. liegts am Werkstoff.
Vollverkleidung braucht ABE. Hab ich gestern total zerknittert meine ABE aus der "Schultasche" gezerrt
Der von Gimble z.B. muss nicht eingetragen werden und da kommt au nix mit. Is so en GFK dings. Vlt. liegts am Werkstoff.
Vollverkleidung braucht ABE. Hab ich gestern total zerknittert meine ABE aus der "Schultasche" gezerrt
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RicciRic
Re: Muss ich das eintragen lassen ?
soso danke mal
also ist es teileabhängig ob ich zum tüv muss !
also ist es teileabhängig ob ich zum tüv muss !
- heikchen007
- Moderatorin
- Beiträge: 9313
- Registriert: 10.11.2003 20:30
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SVrider:
Re: Muss ich das eintragen lassen ?
Da liegst du aber mächtig falsch. Ein Bugspoiler muss immer eingetragen werden oder aber eine ABE haben.Weisswurst hat geschrieben: Der von Gimble z.B. muss nicht eingetragen werden und da kommt au nix mit. Is so en GFK dings. Vlt. liegts am Werkstoff.
Nur die Heckunterverkleidung / Kennzeichenhalter und die Soziussitzabdeckung müssen keine ABE haben oder eingetragen werden.
Ich lehne es ab, eine Schlacht des Geistes mit einem unbewaffneten Gegner zu führen
Schwester vom Oberkaputnik & Tantchen der Nichte
Mutti vom Schilfgras
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SVrider:
Re: Muss ich das eintragen lassen ?
Kühlerverkleidung muss seltsamerweise auch nicht eingetragen werden.. Die soll mal einer verstehen. Wenn mir die abreißt und vor die Räder fällt, isse genauso gefährlich wie 'n Kennzeichenhalter, der abreißt und vom Rad in richtung Motor mitgenommen wird..
Aber Bugspoiler immer schön teuer eintragen lassen.. Bloß weil er aufsetzen kann?
Aber Bugspoiler immer schön teuer eintragen lassen.. Bloß weil er aufsetzen kann?
Proper planning and preparation prevents piss poor performance.
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Weisswurst
Re: Muss ich das eintragen lassen ?
Ich habs im Zweifel schriftlich von Gimble. Ich meine auch, dass die damit sogar werben, dass es nicht eingetragen werden muss.heikchen007 hat geschrieben:Da liegst du aber mächtig falsch. Ein Bugspoiler muss immer eingetragen werden oder aber eine ABE haben.Weisswurst hat geschrieben: Der von Gimble z.B. muss nicht eingetragen werden und da kommt au nix mit. Is so en GFK dings. Vlt. liegts am Werkstoff.
Nur die Heckunterverkleidung / Kennzeichenhalter und die Soziussitzabdeckung müssen keine ABE haben oder eingetragen werden.
Edit: AAArgh ich nehm alles zurück!!! Ich denk die ganze Zeit an die Hinterrabdeckung! Sorry!
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RicciRic
Re: Muss ich das eintragen lassen ?
ich mein wenn wir gerde schonma dabei sind so schön zu diskutieren, wie sieht das aus wenn ich dieses wegschmeißriemen abmache aber trotzdem als zweisitzer weiterfahre !
muss ich da nen riemen über den sozius ziehen oder was muss da gemacht werden ???
und muss ihc das eintragen lassen ?
ciao
muss ich da nen riemen über den sozius ziehen oder was muss da gemacht werden ???
und muss ihc das eintragen lassen ?
ciao
Re: Muss ich das eintragen lassen ?
zu zweit fahren - dann ist der haltegriff für den sozius gesetzlich vorgeschrieben.
es wird sich aber in der regel weder n`polizist noch der TÜV dran stoßen wenns ab ist.
ABER- nicht jammern wenn man ohne zu zweit fährt,angehalten wird und es wird einem erklärt dass es ne bauliche veränderungs ist die nicht abgenommen ist und somit punkte bringt
ist halt deutschland
es wird sich aber in der regel weder n`polizist noch der TÜV dran stoßen wenns ab ist.
ABER- nicht jammern wenn man ohne zu zweit fährt,angehalten wird und es wird einem erklärt dass es ne bauliche veränderungs ist die nicht abgenommen ist und somit punkte bringt
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Mahoney
Re: Muss ich das eintragen lassen ?
blödsinn! sich daran festhalten ist selbstmord!
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krachBUMM_eNte
Re: Muss ich das eintragen lassen ?
hab ich ja noch nie gehört das ich dem sozius sonen griff sponsorn muss -.-
ich wüsste auch nicht wofür
Wenn meine Frau bei mir mit fährt hällt die sich eh an mir fest und das ist allemal besser
als an dem popelsgriff -.-
ich wüsste auch nicht wofür
Wenn meine Frau bei mir mit fährt hällt die sich eh an mir fest und das ist allemal besser
als an dem popelsgriff -.-