Zuerst mein Beileid

Als Info, als Totalschaden gilt 70% vom Eurotaxverkaufswert, da wirst nicht weit weg sein.....
Und bekommen tust nur das was im Typenschein eingetragen ist, als wenn die Gabel usw. typisiert war, ists kein Problem, anderfalls, naja.
Hatte den gleichen Fall von 5 Jahren, wo mich einer aus ner Ausfahrt abgeschossen hat. Bekam nur das gezahlt was defekt war, war auf gut zureden des Sachverständigen auf knapp unter den 70% und hab noch ein paar Kleinigkeiten rausverhandelt.
Ist ne verzwickte Sache und es kommt auf gutes Verhandlungsgeschick an, sowohl beim Sachverständigen, als auch bei der Versicherung.
Aber auch Ich rate dir, erst nach gescheiterten Verhandlungen den Rechtsanwalt einzuschalten, vorher machst du nur die Pferde scheu.
mfg Sparkstar