Pilot Road2 auf knubbel freigegeben oder nicht


Richtige Einstellungen am Fahrwerk und den für dich richtigen Reifen wählen.
Gelöschter Benutzer 10868


Re: Pilot Road2 auf knubbel freigegeben oder nicht

#31

Beitrag von Gelöschter Benutzer 10868 » 30.01.2009 22:05

Okay, also noch mehr Fragen an meinen DEKRA Menschen. Da ich aber wahrscheinlich eh nächsten oder übernächsten Monat zur Zulassungsstelle muss um ein paar Sachen ein- und austragen zu lassen werd ich mal drauf achten was die mir diesmal da rein schreiben.

Aber im Moment erfülle ich doch theoretisch auch die Anforderungen an die Reifenfreigabe mir meinem Fahrzeugschein, oder?

Nille, kannst du mir sagen was genau bei dir in den Feldern drin steht?

Gruß, Motte

edit: müsste nicht unter D.1 auch noch mal "Suzuki" stehen?

Normäään
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Re: Pilot Road2 auf knubbel freigegeben oder nicht

#32

Beitrag von Normäään » 30.01.2009 23:58

Hab da zu dem Thema auch grad nochmal ne Frage:

Mein Vorbesitzer hat sich auch PiPo's in 120/70 vorne eintragen lassen, die Momentan auch noch aufgezogen sind.

Für diese Größe gibts aber von Michelin gar keine Unbedenklichkeits-Bescheinigung, sowie ich das auf der Michelin-Homepage erkenne. Heisst das, dass ich momentan mehr oder weniger im rechtlichen Graubereich unterwegs bin, denn eingetragen heisst ja nicht automatisch legal, richtig?

Wenn ich nun zur neuen Saison neue Schluffen rauf ziehen lasse, möchte ich gerne auch die Pilot Road 2 umsteigen. Um da im defintiv rechlich erlaubten Rahmen unterwegs zu sein, müsste ich dann vorne wieder 120/60 fahren richtig?

Gruß vom Neuen ;) bier

Martin650


Re: Pilot Road2 auf knubbel freigegeben oder nicht

#33

Beitrag von Martin650 » 31.01.2009 7:33

Schaut mal hier, ist die orginal Suzuki Reifenfreigabe. Und da werden S und N beide als AV eingestuft. Also gibts bei der Knubbel keine Unterschiede zwischen S und N und es dürfen auf beiden die selben Reifen gefahren werden.

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Re: Pilot Road2 auf knubbel freigegeben oder nicht

#34

Beitrag von V2only » 31.01.2009 8:36

O Je Martin
Was hast Du angerichtet :mrgreen: .
In der Freigabe Bescheinigung steht doch aber bei einer Reifenpaarung nur mit Halbverkleidung.
Und da steht ja der PiPo und der PiRo2 nicht drin.
Also doch eine Untescheidung zwischen N und S. :twisted:
Viele Menschen sind zu gut erzogen,um mit vollem Mund zu sprechen,aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.

exbandit1200


Re: Pilot Road2 auf knubbel freigegeben oder nicht

#35

Beitrag von exbandit1200 » 31.01.2009 9:16

Jau, der Zettel ist auch von 2003 ... Schätze mal danach hat Suzuki aufgehört, die aktuellen Reifen nachzunominieren. Da hilft nur noch, auf die Homepages der Reifenhersteller zu gehen und dort nachzuschauen, die aktualisieren ihre Freigaben regelmäßig auch für ältere Motorräder.

Gruß vom ExBandit1200

Martin650


Re: Pilot Road2 auf knubbel freigegeben oder nicht

#36

Beitrag von Martin650 » 31.01.2009 9:29

V2only hat geschrieben:O Je Martin
Was hast Du angerichtet :mrgreen: .
In der Freigabe Bescheinigung steht doch aber bei einer Reifenpaarung nur mit Halbverkleidung.
Und da steht ja der PiPo und der PiRo2 nicht drin.
Also doch eine Untescheidung zwischen N und S. :twisted:
Sollte auch nur dazu dienen, daß jeder erkennen kann, daß bei der AV keine wirkliche Unterscheidung gemacht wird. Letztlich ist es mit jedem Motorrad so, daß ab einem gewissen Alter die Reifenhersteller keine Freigaben mehr fahren. Und dann ist es die beste Lösung, wenn die Reifenbindung ausgetragen ist. Die andere Alternative ist es den Reifen eintragen zu lassen. Oder eben einfach aufziehen und Fahren. Im Normalfall passiert da eh nichts.

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Re: Pilot Road2 auf knubbel freigegeben oder nicht

#37

Beitrag von V2only » 31.01.2009 9:50

@Martin :War auch nur etwas sarkastisch gemeint .Bin absolut deiner Meinung.
Wir haben in Deutschland doch schon genug Bürokratie, da muß man doch wegen so einem sch... Buchstaben S/N doch nicht rumdiskutieren.
Ich hatte auch schon das gleiche geschrieben mit aus und eintragen.
Aber man merkt dass wir in Deutschland sind, keiner will verantwortung für das was er tut übernehmen.
Vorher habe ich gelesen dass die Schuld dem Reifenhändler aufgebrummt werden soll , der hat mir die Reifen aufgezogen.So ein Schwachsinn ,wenn ich die Reifen draufmache und damit herumfahre, dann liegt das in meiner Verantwortung wenn ich erwischt werde.Dann stehe ich dazu.
Viele Menschen sind zu gut erzogen,um mit vollem Mund zu sprechen,aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.

Gelöschter Benutzer 10868


Re: Pilot Road2 auf knubbel freigegeben oder nicht

#38

Beitrag von Gelöschter Benutzer 10868 » 31.01.2009 15:35

@ V2 Only, ich versteh das mit der Reifenbindung noch net so ganz.. Wenn ich die Reifenbindung austragen lasse, dann darf ich doch trotzdem net jeden Reifen fahren wie ich will?
motte hat geschrieben:So einfach ist das mit der Reifenbindung doch net. Die Reifenbindung sagt doch nur das der Hersteller (Suzuki) ein, zwei oder mehrere Reifen für unbedenklich erklärt und diese ohne weiter Papiere mitzuführen gefahren werden dürfen.
Die Unbedenklichkeitserklärung der Reifenhersteller (Michelin, Metzler, etc) ist dazu doch nur eine Erweiterung und erlaubt dem Fahrer noch weiter Reifen zu fahren.
[...]

Link

Oder hab ich da jetzt was falsch verstanden?

Gruß, Motte

Martin650


Re: Pilot Road2 auf knubbel freigegeben oder nicht

#39

Beitrag von Martin650 » 31.01.2009 17:39

ohne Reifenbindung darfst du alle Reifen fahren, die
1. Eine Paarung bilden
2. Der erlaubten Grösse entsprechen

ohne Ausnahme

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Re: Pilot Road2 auf knubbel freigegeben oder nicht

#40

Beitrag von Teo » 01.02.2009 16:46

Interessant wäre wirklich mal, ob es tatsächlich im Falle eines Falles ein Gericht einem Mopdfahrer wegen dieser subtilen Unterschiede in Freigabepapieren einen Strick dreht. :) empty

Die Tatsache, dass inzwischen einige Hersteller den aktuellen Modellen keine Reifenbindung mehr mit auf den Weg geben, sagt doch schon genug über diesen ganzen Zulassungs- und Bürokratiewahn, der teils wirklich lächerliche Züge trägt. Wenn man sich die Zweiradszene der letzten drei Jahrzehnte mal anschaut, stellt man ganz schnell fest, dass gerade auf diesem Sektor 'ne ganze Menge passiert ist. Selbst diejenigen Reifen, die in Tests ganz unten in der Rangliste stehen, sind qualitativ betrachtet über jeden Zweifel erhaben und ihren Pendants von vor einem oder zwei Jahrzehnten um Längen überlegen.

Heute ist es wohl eher der Fahrer und nicht mehr Reifen oder Fahrwerk, die die Limits setzen. Und aus einer im mm-Bereich längeren Schwinge ableiten zu wollen, dass ein Reifen nicht mehr geeignet ist für ein bestimmtes Modell (hier die "N"), finde ich auch verwegen. Letztendlich kann man sich mit Kleinigkeiten - wie Luftdruck, Dämpfereinstellungen, Sitzposition - ähnliche "Probleme" wie mit einer nicht ganz perfekten Reifenwahl einhandeln.

Mit meiner durchgesteckten Gabel würde meine Kante überhaupt keine Reifenfreigabe mehr erhalten. :lol: Ab 250km/h fängt das Teil einfach an zu pendeln und will nicht mehr richtig geradeaus fahren...
Bin dann mal wieder da! :-)

Gelöschter Benutzer 10868


Re: Pilot Road2 auf knubbel freigegeben oder nicht

#41

Beitrag von Gelöschter Benutzer 10868 » 02.02.2009 23:31

Ich war heute Nachmittag mal bei meinem DEKRA Menschen und hab ihn gefragt ob ich den MPR2 fahren darf. Als erstes hab ich ihm meinen Fahrzeugschein gezeigt und die Reifenfreigabe von Michelin. Seine Antwort war "Na klar kannste den Fahren, watt fragste denn..."

Nachdem ich ihm dann erklärt habe das es eine Freigabe für die S Version ist, ich aber eine N fahre, hat er anhand der Schlüsselnummer in meinem Fahrzeugschein die ABE Nummer und die Handelsbezeichnung nachgeschlagen und mir nach kurzer Überlegung wieder gesagt das er da keine Probleme sieht. Das Entscheidende ist das die ABE Nummer auf der Freigabe mit der im Fahrzeugschein übereinstimmt. Somit werde ich mir den Reifen drauf machen lassen und ohne Bedenken auch fahren. :mrgreen:

Seine Vermutung war, warum in einigen Freigaben von Michelin die S und N Version aufgeführt sind und in anderen nur die S Version, dass Michelin sich einfach das Geld sparen will die zu Testen. Das gäb es wohl häufiger bei schon etwas älteren Modellen.

Das in meinem Schein die Handelsbezeichnung und die ABE Nummer / Datum fehlt ist laut seiner Aussage net schlimm und soll ich einfach das nächste mal beim Straßenverkehrsamt nachtragen lassen. Er meinte nur das auch bei Identischen Fahrzeugen die Daten im Schein schonmal von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter sich ändern... :( hell

@TEO: Ich kann dir leider kein Urteil oder Ähnliches zeigen aber mein Versicherungsmensch den ich am Wochenende getroffen habe hat gesagt das die Versicherung immer zahlt, auch wenn an einem Fahrzeug Teile montiert sind nicht dafür Zugelassen sind. Das was dann aber passiert ist das die Versicherung dich regresspflichtig macht aber nur bis zu einer Grenze von 5.000 oder 10.000 €. Wieviel genau wusste er nicht. Soll heißen, du fährst einen Fußgänger über den Haufe, der wird zum Invaliden und du hättest bis zum Ende deines Lebens keinen Spaß mehr. Hier spring die Versicherung ein und Zahlt, verlangt aber einen Anteil von 5.000 oder 10.000 Euro von dir wieder. Der Betrag kann noch höher ausfallen wenn du grob Fahrlässig und / oder mit Vorsatz handelst.

Gruß, Motte

Gelöschter Benutzer 10868


Re: Pilot Road2 auf knubbel freigegeben oder nicht

#42

Beitrag von Gelöschter Benutzer 10868 » 20.02.2009 11:04

Hab heute nach fast einem Monat doch noch ne Antwort von Michelin bekommen..

Mir ist es jetzt egal. Der MPR2 ist schon bestellt. :) devil
Sehr geehrter Herr Müller,

das Fahrverhalten des Pilot Road 2 unterscheidet sich bei höheren Geschwindigkeiten in gewissen Fahrsituationen zwischen der 'nackten' und verkleideten Version der SV 650.

Wir werden dieses Frühjahr aber einen weiteren Fahrversuch mit der SV 650 N durchführen, evtl. kann dann der Pilot Road 2 freigegeben werden.

Sobald eine Freigabe besteht, wird sie in unserem Reifenkompass abrufbar sein.


Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter http://www.michelin-motorrad.de
Mit freundlichen Grüßen / Sincères salutations / Best regards

i.A. M. Maffert
Produkttechnik / -marketing Motorradreifen
Deutschland, Österreich, Schweiz

Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA
-----------------------------------------------
Michelinstraße 4 - 76185 Karlsruhe - Postfach 210951 - 76159 Karlsruhe
Telefon +49 (0)721-530-3349 - Fax +49 (0)721-530-1460

Betreff: Reifenfreigabe
Nachricht:
Hallo, ich würde mir gerne für die kommende Saison den Michelin Pilot Road 2 aufziehen, doch ich musste mit erschrecken feststellen das dieser nur für die "S" Version der SV eine Reifenfreigabe hat. Ich frage mich warum es "noch" keine Freigabe für die "N" gibt, oder ob es überhaupt eine geben wird. Fahrwerkstechnisch ist der unterschied von der "N" zur "S" eine minimal länger Schwinge und Stummellenker mit Windschild. Deswegen kann ich mir Fahrwerkstechnisch keine Probleme vorstellen zumal auch Sie und andere Hersteller die gleichen Reifen auf der N und S erlauben. Mit besten Grüßen Matthias Müller
Motorradmarke: Suzuki
Motorradtyp: SV 650 N
Baujahr: 2001

giant


Re: Pilot Road2 auf knubbel freigegeben oder nicht

#43

Beitrag von giant » 20.02.2009 12:06

Hab auch vor ein paar Tagen ne Antwort bekommen auf meine Frage wieso denn der MPR2 nicht zugelassen ist auf der nackten SV650 Typ: AV
leider hat Ihre Maschine keine Freigabe für den Pilot Road 2 !!
Da Fahrverhalten dieser Maschine war gegenüber der WVBY viel schlechter und hat dazu geführt, das es
zu keiner Freigabe kam mit Pilot Road 2...

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Christophe Klein
Koordination Renndienst / Supply Velo
DE/AT

Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA
Darauf hin habe ich ihm einen Link geschickt mit der Freigabe für die SV650S Typ: AV und auf diesen Thread hier verwiesen, weil wir das ja eigentlich schon geklärt hatten.
ja leider machen wir nicht die Gesetze. Wenn der Motorradhersteller einen anderenTyp vergibt, dann hat es einen Grund.
Es sind Änderungen an der Maschine, die dazu führen das das Fahrverhalten unterschiedlich gegenüber einen anderen Typen
von derselben Maschine sein kann.
Die Freigaben werden nach einem Lastenheft gefahren, der beobachtet werden muß.

Wenn Ihre Maschine keine Reifenbindung eingetragen hat, wie es zum Beispiel in den letzten Jahren bei vielen Hersteller der Fall war, dann können Sie
jeden Typ von Reifen fahren, Sie müssen nur die Dimensionen die Geschwindigkeits- und Tragfähigkeits- Indexe beachten.
Wenn Sie eine Reifenbindung eingetragen haben, dann hilft es nichts, Sie müssen das fahren was in den Papieren steht...

Was in den Foren erzählt wird, mag eventuell stimmen, hat jedoch vor einem Gericht keine Gültigkeit. Und wenn Sie mit den Reifen fahren, und haben keine Freigabe, dann gilt die Betriebsrerlaubnis Ihres Motorrades nicht mehr... Und Sie sind Derjenige der Probleme hat mit Ihrer Versicherung, sprich mit anderen Parteien, wenn es zu Probleme (Unfall...) kommen sollte...

Deshalb ist unsere Empfehlung immer noch, die Reifen zu fahren die auch freigegeben sind...

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Christophe Klein
Koordination Renndienst / Supply Velo
DE/AT

Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA

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Re: Pilot Road2 auf knubbel freigegeben oder nicht

#44

Beitrag von nille » 20.02.2009 12:12

Das ihr da so ein Zirkus drum macht :roll:
Gruß Nils

Gelöschter Benutzer 10868


Re: Pilot Road2 auf knubbel freigegeben oder nicht

#45

Beitrag von Gelöschter Benutzer 10868 » 20.02.2009 12:16

nille hat geschrieben:Das ihr da so ein Zirkus drum macht :roll:
Recht hat er...
motte hat geschrieben:Mir ist es jetzt egal. Der MPR2 ist schon bestellt. :) devil

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