Lenkerendspiegel K3


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
lilacbeetle


Re: Lenkerendspiegel K3

#46

Beitrag von lilacbeetle » 02.04.2009 8:14

Ja versuch das mal.
Ich bin auch schon am Überlegen die Spiegel nach unten mal zu montieren um zu schauen wie es mir gefällt und ob die Sicht weiterhin
ok ist...

J.

roqsv650


Re: Lenkerendspiegel K3

#47

Beitrag von roqsv650 » 02.04.2009 8:36

Ja mach das mal und berichte mir wie du die Sicht findest.

Viel Spaß beim einstellen =) ;) bier

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JuBa
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Re: Lenkerendspiegel K3

#48

Beitrag von JuBa » 05.04.2009 16:19

Falls einer noch mal andere Spiegel kaufen will, hier mein Zwischenstand:

hatte die mal kurz zu Hause: http://www.shin-yo.de/artikeldetails/de ... 1-397.html.
Wollte den ersten Spiegel festmachen und schon war die Schraube überdreht. Habe dabei noch nicht einmal rohe Kräfte walten lassen. :evil:

Jetzt als Ersatz diese hier geholt: http://www.shin-yo.de/artikeldetails/de ... 1-726.html.
Sehen zwar besser aus, aber die Spiegelhalterung ist doppelt so breit wie bei meinen alten Spiegeln. Wenn ich da die Griffe noch mehr kürze kann man nur noch mit Kinderhänden fahren :evil: .
Habe versucht die Spiegel zu befestigen. Als Adapter liegen Plastikringe bei. Die sind so glatt, dass ein wirkliches Befestigen der Spiegel nicht möglich ist.
Ergebnis der ganzen Aktion: letztendlich habe ich bei der Feststellschraube den Kopf abgedreht :( hell .

Die :shit: Dinger gehen auch zurück und ich behalte erst mal meine alten Spiegel. Bei Gelegenheit vlt. die von Rizoma noch mal anschauen, aber sonst bisher noch nichts vernünftiges gefunden.

lilacbeetle


Re: Lenkerendspiegel K3

#49

Beitrag von lilacbeetle » 05.04.2009 17:34

@ JuBa: na das ist mal ein Glump bzw. Geraffel...
aber vielleicht sollte man dann doch ein wenig tiefer in den Geldbeutel greiffen wenn man was Vernüftiges haben will.
Obwohl ich mit meinen von Louis zufrieden bin (waren ja auch nicht teuer) und gestern auf ner kleinen Ausfahrt bei jedem Blick in die Spiegel immer wieder begeistert war wegen der guten Sicht.

@ roqsv650: ich habe mal versuchsweise einen meiner Spiegel nach unten gedreht, aber ne gute Sicht ist im Vergleich zu Spiegel oben was anderes.
Ich werde meine Spiegel oben belassen, da sehe ich wenigstens etwas.

... aber DAS soll jeder selbst für sich entscheiden. ;) bier

roqsv650


Re: Lenkerendspiegel K3

#50

Beitrag von roqsv650 » 06.04.2009 8:15

also das die Spiegel so ein Schrott sind hätte ich nicht gedacht..........@ juba
Schade

@lilacbeetle also ich hab mich jetzt schon an die nach unten gewöhnt man sieht nicht bombenmäßig aber um zu schauen ob was kommt reicht es alles mal ich dreh mich eh immer um.........

roqsv650


Re: Lenkerendspiegel K3

#51

Beitrag von roqsv650 » 11.08.2009 21:19

so in der ownerliste hab ich nun die von Shinyo verbaut und bei mir sind sie super.
Ich sehe richtig viel und beim Anbau auch keine Probleme gehabt.

meitscha


Re: Lenkerendspiegel K3

#52

Beitrag von meitscha » 12.08.2009 10:51

soweit ich das weiss, sind Lenkerendenspiegel oder generell Spiegel die nach unten,
unter dem Lenker, montiert werden generell nicht zulässig. Also kein TÜV oder sonstiges.

Das beruht aber nur auf hören & sagen. fix kann ich da snet sagen

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Re: Lenkerendspiegel K3

#53

Beitrag von LazyJoe » 12.08.2009 13:51

@meitscha
Les dir das mal durch, bitte.. Ich kann da nix finden, was die Position der Spiegel angeht.. abgesehen davon, dass sie die Sicht ermöglichen müssen.
§ 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht.


(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

(2) Es sind erforderlich

1. bei Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t

Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht, die in den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen für diese Fahrzeuge als vorgeschrieben bezeichnet sind;

die vorgeschriebenen sowie vorhandene gemäß Anhang III Nr. 2.1.1 der im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Richtlinie zulässige Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen;

2. bei Lastkraftwagen, Zugmaschinen, Sattelzugmaschinen und Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung nach Anhang II Buchstabe A Nr. 5.6 und 5.7 der Richtlinie 70/156/EWG mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie bei Kraftomnibussen

Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht, die in den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen für diese Fahrzeuge als vorgeschrieben bezeichnet sind;

die vorgeschriebenen sowie vorhandene gemäß Anhang III Nr. 2.1.1 der im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Richtlinie zulässige Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen;

3. bei Lastkraftwagen, Zugmaschinen, Sattelzugmaschinen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, die den Baumerkmalen von Lastkraftwagen hinsichtlich des Fahrgestells entsprechen, und Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung nach Anhang II Buchstabe A Nr. 5.7 und 5.8 der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. EU Nr. L 263 S. 1) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, die ab dem 1. Januar 2000 bis zum 25. Januar 2007 erstmals in den Verkehr gekommen sind, Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht, die in den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen für diese Fahrzeuge als vorgeschrieben bezeichnet sind;

diese Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift oder im Anhang zu den Nummern 1 und 2 genannten Bestimmungen entsprechen;

4. bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h

Spiegel, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen,

5. bei Kraftfahrzeugen nach Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG

Spiegel, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen.

(2a) Bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h sowie bei Arbeitsmaschinen und Staplern ist § 56 Abs. 2 in der am 29. März 2005 geltenden Fassung anzuwenden.

(3) Nicht erforderlich sind Spiegel bei einachsigen Zugmaschinen, einachsigen Arbeitsmaschinen, offenen Elektrokarren mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h sowie mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und mit offenem Führerplatz, der auch beim Mitführen von unbeladenen oder beladenen Anhängern nach rückwärts Sicht bietet.
http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm

Im Prinzip ist nur das fett gedruckte tatsächlich interessant.
Mein Tüv-Mensch hat mir auch gesagt, dass die Polizei sich evtl. daran stören könnte, aber er selbst sagt, dass das so OK geht, weil
a) er in den Spiegeln besser sieht, als wenn sie oben rum montiert sind
b) die Spiegel ein E-Prüfzeichen haben und
c) Sie die Lenkbewegung nicht einschränken..

Von daher.. ;) bier
Proper planning and preparation prevents piss poor performance.

roqsv650


Re: Lenkerendspiegel K3

#54

Beitrag von roqsv650 » 12.08.2009 13:57

ich kann nur sagen ich war bei ner normalen TÜV stelle und den hat des Null gejuckt der hat sich nur für den Lenker interessiert und die Kabel und mehr nicht............und für meinen geilen Tacho weil er selbst so einen haben will :twisted:

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