Unfall! was kommt auf mich zu?


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Bounce


Unfall! was kommt auf mich zu?

#1

Beitrag von Bounce » 07.10.2009 16:02

Hey,
ich hatte heute leider einen Unfall mit meiner SV, wollte ein Piaggio Dreirad überholen und hab dabei (ich kanns mir nicht erklären wie) ein Auto übersehen. Meine Probezeit wäre gerade im Mai abgelaufen :? .
Bin auf jedenfall in die Eisen gestanden und hab versucht wieder zurückzuziehen. Der Autofahrer ist auch etwas neben die Straße ausgewichen, hat aber trotzdem nicht ganz gereicht.
Der Blinker wurde abgerissen, die Abdeckung für den Ölbehälter hats geschrottet, die Fußraste abgerissen und der Ständer hat mir ne kleine Delle in die Schwinge gedrückt. Ich selber hab n dickes Knie und mein Mittelfuß ist gebrochen (hät ich doch nur Stiefel angehabt :( hell ) , aber alles in allem denk ich, kann ich mit dem Schaden noch glücklich sein.

Kann mir einer sagen wie das nun mit der Probezeit aussieht? Gibt sicher Verlängerung oder? Und macht die kleine Delle in der Schwinge was? Denke verschoben hats nichts.

fabi65


Re: Unfall! was kommt auf mich zu?

#2

Beitrag von fabi65 » 08.10.2009 15:15

Naja bei unfällen, an dehnen du Schuld bist, wird meistens die Probezeit verlängert. Es sei den der Polizist ist knädig... Was war den am Auto dran?

HHin


Re: Unfall! was kommt auf mich zu?

#3

Beitrag von HHin » 08.10.2009 15:49

Das hat nichts mit der Gnade der Polizei zu tun, sondern mit dem gewählten Tatbestand. Fehler beim Spurwechsel kostet 35,-€, gibt keine Punkte und deshalb keine Probezeitverlängerung. Und da du dich nur selbst verletzt hast, kann man dir das nicht vorwerfen.

Hast dich ja am heftigsten selbst geschädigt. Und den Schaden an dem Auto reguliert die Versicherung.

Die technischen Fragen muss dir jemand anders beantworten.

Bounce


Re: Unfall! was kommt auf mich zu?

#4

Beitrag von Bounce » 08.10.2009 16:46

mmh mein Freund musste mal auch ne Nachschulung machen als er ne Kurve geschnitten hat und ein Auto entgegen kam... ich hoffe mal das beste :roll: .
Das Auto hab ich wohl schon ein klein wenig demoliert. Ich selber habs zwar nicht mehr angeschaut in der Situation, aber anscheinen hab ich ihm mit meiner Fußraste nen Platten vorn verschafft , Licht etc sei kaputt und wahrscheinlich Kratzer über die Seite gezogen. Er musste auf jedenfall abgeschleppt werden.
Irgendwie ja lustig dass an meinem Mopped kaum schaden ist im Gegensatz zum Auto. Ich bin nur froh dass ich mir keine Sturzpads gekauft hab wie ichs im Sommer eigentlich vor hatte. Die hätten sich sicher verhakt und ich wär gestürzt. :D

JoeyRR


Re: Unfall! was kommt auf mich zu?

#5

Beitrag von JoeyRR » 08.10.2009 18:46

@HHin

da liegst du ein bisschen Falsch. Wenn dann ist es ein Fehler beim Überholen, bei dem es zum Unfall kam und das kostet so 50-60 Euro.

Mit gut Glück macht des net so genau und macht einen allgemeinen Fahrfehler draus der dann 35 Euro kostet, was ich aber bezweifel.

Was hat den der Polizist zu dir gesagt?

Also er wird ne Anzeige schreiben, da du ja verletzt wurdest. Auch wenn du es selbst warst ist er gezwungen eine Anzeige zu schreiben Unfall mit Personenschaden. Is leider so. Aber nur wenn er dich net schon verwarnt hat.

Bounce


Re: Unfall! was kommt auf mich zu?

#6

Beitrag von Bounce » 09.10.2009 15:13

Von den Polizisten hab ich leider nichts mehr mitbekommen, bin sofort mit nem Krankenwagen abtransportiert worden.

Wie meinst dass, ich bekäme nur ne Anzeige wenn ich noch nicht verwarnt wurde? Ne Anzeige is doch schlecht oder?

HHin


Re: Unfall! was kommt auf mich zu?

#7

Beitrag von HHin » 09.10.2009 15:25

Ich hab die Unfallschilderung falsch verstanden. War von einem Auto ausgegangen, dass seitlich in gleicher Richtung fährt und nicht von einem entgegenkommenden.

Sollte das Auto entgegen gekommen sein, nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil! JoeyRR hat Recht!

JoeyRR


Re: Unfall! was kommt auf mich zu?

#8

Beitrag von JoeyRR » 09.10.2009 20:52

Das du mit dem Krankenwagen weggebracht wurdest wusst ich Net.

Aber dann war es wohl heftiger. Der Polizist fertigt sicher eine Anzeige wegen unfall mit Personenschaden. Lass dich aber hier jetzt nicht von dem Wort Anzeige beirren. Da du selbst verletzt wurdest und nicht der Unfall Gegner ist das nur formell ne anzeige und des kostet Au Net mehr wie wenn du nicht verletzt wurdest. Des ist einfach die Form.

Schlimmer wäre die Anzeige wenn jemand anderes verletzt worden wäre. Aber stell dich schonmal auf Nachschulung ein. 60€ und 3 Punkte sind dir sicher.

Bounce


Re: Unfall! was kommt auf mich zu?

#9

Beitrag von Bounce » 14.10.2009 22:39

So heut hat die Pozilei angerufen, der Typ meinte es wird auf 140€ und 3 Punkte rauslaufen :cry:

charon82


Re: Unfall! was kommt auf mich zu?

#10

Beitrag von charon82 » 15.10.2009 3:59

Was ist denn mit dem Anhörungsbogen den du ausfüllen mußt?
Der müßte doch selbst mit der regulären Post angekommen sein.
Da steht ganz genau drin was dir vorgeworfen wird und daraus kann man dann ableite was auf dich zukommt.
Alles andere wäre nur Spekulation und führt nciht wirklich zu einem sinvollen Ergebis.

BBJN6


Re: Unfall! was kommt auf mich zu?

#11

Beitrag von BBJN6 » 15.10.2009 7:43

Bounce hat geschrieben:So heut hat die Pozilei angerufen,...
Ich hoffe in Deinem Sinne, Du hast ihm nicht allzuviel erzählt, denn "alles, was Sie sagen, wird gegen Sie verwendet!"
Wenn Du wegen der Probezeit versuchen willst, was zu retten, nimm einen Anwalt und äußere Dich nur noch ausschließlich über ihn zu dem Fall. (Geh nicht zur Polizei, wenn sie dich vorladen, sprich nicht zu Hause mit ihnen, wenn sie klingeln sollten. Sie sind nicht dein Freund und Helfer! Oder bieten sie dir etwa ne günstige Reparatur oder Schmerzensgeld an?)
Wahrscheinlich ist aber eh nichts mehr zu machen.

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Re: Unfall! was kommt auf mich zu?

#12

Beitrag von SVblue » 15.10.2009 9:45

Wozu der Anwalt?
Die Schuldfrage scheint imho eindeutig und wird auch nicht bestritten. Der Entgegenkommende ist sogar noch ausgewichen. Dem Piaggio-Fahre trifft offensichtlich auch keine Schuld.

Solch ein Fahrfehler hätte, nicht nur für Bounce, schlimmer enden können - gut dass der Gegenverkehr reagiert hat.
Diese Fehler werden entsprechend den geltenden Tabellen bestraft und fertig.
Dass die Probezeit da mit reinspielt und das ganze nicht billig ist ist nun mal so.
So denn...
MfG Stefan
---------
Chronik:
Simson Schwalbe und S51, Suzuki SV650S, Honda CB400, Suzuki GSF600, Suzuki DR350S, Triumph Speed Triple 1050, Suzuki DR350S, Suzuki DR350S

BBJN6


Re: Unfall! was kommt auf mich zu?

#13

Beitrag von BBJN6 » 15.10.2009 9:58

SVblue hat geschrieben:Wozu der Anwalt?
Nun ja,... bei Verkehrssachen kann der Anwalt gelegentlich für eine "günstigere" Darstellung des Sachverhalts sorgen, bzw. evtl. offensichtliche Beweise entkräften usw..
Und klar, Dir (und mir) kann es egal sein, wenn sich Bounce mit Äußerungen reinreitet, bzw. auf die für ihn günstigste Darlegung des Sachverhalts verzichtet. Er scheint ja einsichtig zu sein und da empfehle ich ihm, die rechtlichen Möglichkeiten optimal in Anspruch zu nehmen. Deine Empfehlung, "schluck die volle Pulle, egal wieviel sie dir einschenken"
SVblue hat geschrieben:Diese Fehler werden entsprechend den geltenden Tabellen bestraft und fertig.
ist schon hart... für den Anderen. :(

JoeyRR


Re: Unfall! was kommt auf mich zu?

#14

Beitrag von JoeyRR » 15.10.2009 14:31

So es ist ja so das es wohl ne Strafanzeige ist und da gibts keinen Anhörungsbogen sondern eine Vorladung ( die er nachkommen muss ) zur Polizei oder bei Ihm zuhause. Da wird er wenns richtig läuft belehrt und darauf hingewiesen, dass er Aussagen kann, nichts sagen muss oder vorher mit nem Anwalt sprechen möchte. Und wenn er sich dann entscheidet nix zu sagen oder zum Anwalt zu gehen ist es für die Polizei erledigt und sie gibt die Anzeige an den Staatsanwalt.

Also so mit einfach net hingehen is net. Wenn ne Vorladung kommt zur Vernehmung muss er auf jedenfall hin. Ob er was sagt oder net ist ne andere Geschichte die ich vorher erklärt hab.

Wenn du über deine Rechte nicht belehrt wurdest, dann geh gleich zum Anwalt und sag weiter nix zur Sache. Dann "kann" eine evtl. am Telefon getätigte Aussage noch revidiert werden.

BBJN6


Re: Unfall! was kommt auf mich zu?

#15

Beitrag von BBJN6 » 15.10.2009 14:44

Hierzu schreibe ich jetzt das letzte mal:
Er soll sich anwaltlich vertreten lassen, wenn er noch versuchen will, irgendwas zu retten. Das bedeutet, dass er selbstverständlich staatsanwaltlich angeforderte Auskünfte gibt; aber nicht selbst, sondern über seinen Vertreter, den Anwalt.
Wenn man selbst hingeht oder den "Arm des Gesetzes" (die Grünen, oder sind sie jetzt blau?) zum Kaffee trinken zu Hause einlädt, liefert man denen so nebenbei "Munition" gegen sich selbst. Das muss man nicht tun!
Ich denke wir sollten die Ferndiagnosen zu diesem Fall bleiben lassen, zumindest, wenn man rät: Nimm die volle Härte des Gesetzes auf dich, uns tut´s ja nicht weh!
P.S.
(Erster Anruf heute morgen: Eine Mandantin, die ganz verzweifelt war, weil sie eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung erhalten hatte und nicht dort hinwollte. Ich habe mal wieder erklärt, dass niemand verpflichtet ist, einer polizeilichen Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung Folge zu leisten. Dies ergibt sich in der Regel bereits aus dem Text der Vorladung, in dem lediglich um das Erscheinen "gebeten" wird. Grundsätzlich gilt: So lange auf einer Vorladung (etwa zur richterlichen oder staatsanwaltlichen Vernehmung) nicht ausdrücklich auf die Verpflichtung zum Erscheinen und auf die Folgen des Ausbleibens hingewiesen wird, muss man der Vorladung keine Folge leisten. Autor: RA Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER )

Hab ich grad noch rausgegoogelt, weil ich eigentlich genau das, was der Anwalt schreibt, sagen wollte. Ist halt schwer, wenn man selbst nicht Jurist ist und deshalb die Übung fehlt.

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