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von freizeitbiker » 12.07.2011 7:32
Soweit ich weiß ist doch hier eine ABE dabei - oder? Eine ABE brauchst du nicht vom Tüv abnehmen lassen. Da genügt die Mitführung dieses Papiers.
Nur wenn das Teil gar keine Unterlage hat bzw. ein Teilegutachten, dann muß der Tüv es per Einzelabnahme genehmigen.
Das Teil mit ABE kannst du, mußt du aber nicht in die Papier eintragen lassen.
Hier die Definition der ABE von der Tante:
Die deutsche "allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)" berechtigt zur Nutzung des betreffenden Zubehörs an den im Gutachtenheft aufgeführten Fahrzeugmodellen. Dabei ist das Typenkürzel, nicht die Verkaufsbezeichnung für die Identifizierung des Fahrzeugs ausschlaggebend. Das Gutachtenheft ist bei der Fahrt mitzuführen und bei einer Verkehrskontrolle oder der TÜV-Hauptuntersuchung auf Verlangen vorzuweisen.
Zubehör mit ABE muß nicht in die Papiere eingetragen werden. Wer jedoch nicht stets das Gutachten mitführen möchte, kann vom TÜV auf Wunsch eine (kostenpflichtige) Eintragung vornehmen lassen.
Soll das Zubehör an einem Fahrzeug genutzt werden, welches nicht in der ABE aufgelistet ist, wird eine TÜV-Abnahme notwendig. Die Festigkeit und Verkehrssicherheit des Produkts selbst wäre mit der ABE nachgewiesen, über die Verwendbarkeit am Fahrzeug müßte der Prüfer nach seiner Sachkenntnis entscheiden.
Gruß
Freizeitbiker