Führerscheinneuregelung 2013


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Sral


Führerscheinneuregelung 2013

#1

Beitrag von Sral » 14.12.2012 11:41

Grüße,
habe diesen Oktober meinen A2- Schein gemacht.

Im Frühjahr möchte ich mir eine SV 650 zulegen! Die neue Regelung besagt dass das Leistungsgewicht max 0,2kw/kg betragen darf. D.h. das Motorrad muss mindestend 175 kilo wiegen, wenn man die erlaubten 35kW (48PS) fahren will!

Da die Meinungen zum Teil doch sehr weit auseinander gehen, was Trocken- und Leergewicht angeht, wollte ich hier mal nachfragen was denn im Fahrzeugschein steht.

Die behörden orientieren sich ja sicher an dem Gewicht, was im Fahrzeugschein angegeben ist!

Mir ist also unklar ob für die Berechnung des Leistungsgewicht das Gewicht des Motorrad inkl. Flüssigkeiten zählt, oder das Gewicht ohne Flüssigkeiten???

Danke schon mal für die Hilfe

Mfg Sral

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jubelroemer
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Re: Führerscheinneuregelung 2013

#2

Beitrag von jubelroemer » 14.12.2012 11:55

Also bei mir (Knubbel-S) stehen 189kg im Schein!!!!
"Age is not a question of numbers"

Scheisse ist, wenn der Furz was wiegt !

ab 11:05 - wie geil !!

W. Müller, Rennfahrer † 28.06.2020

"The lightness is the secret" M.T.

matze1810


Re: Führerscheinneuregelung 2013

#3

Beitrag von matze1810 » 14.12.2012 12:00

Zitat von Tourenfahrer.de:

Leermasse
Masse des zum norma­len Gebrauch fahrbereiten Fahrzeugs mit nachstehender Ausrüstung:
- ausschließlich zu der in Frage kommenden normalen Verwendung erforderlichen Zusatzausrüstung
- vollständige elektrische An­la­ge einschließlich der vom Hersteller gelieferten Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtung
- aufgrund der Rechtsvorschriften erforderliche Instrumente und Einrichtungen
- angemessener Füllstand an Flüssigkeiten zur Gewährleis­tung des einwandfreien Funktionierens sämtlicher Teile des Fahrzeugs, wobei Elemente wie Batterieflüssigkeit, Hydraulikflüssigkeit, Kühlflüssigkeit und Motoröl einzubeziehen sind, Kraftstoff von der Messung ausgenommen ist


Leergewicht
Die Leermasse plus nachstehende Massen:
- Kraftstoffbehälter zu 90 Pro­zent des vom Hersteller angegebenen Fassungsvermögens gefüllt
- normalerweise vom Hersteller zusätzlich zu dem für das normale Funktionieren mitgelieferten Zubehör (z. B. Gepäckträger oder Sturzbügel)


Dieses Leergewicht findet sich letztlich im Fahrzeugschein unter »G« als die Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs.

Martin650


Re: Führerscheinneuregelung 2013

#4

Beitrag von Martin650 » 14.12.2012 12:04

Meine Knubbel N hatte 164 Kg trocken im Schein. Die 175 Kg fahrbereit sollten also kein Problem sein

Sral


Re: Führerscheinneuregelung 2013

#5

Beitrag von Sral » 15.12.2012 10:41

Danke euch für die Hilfe :)

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Re: Führerscheinneuregelung 2013

#6

Beitrag von crysiscore » 01.01.2013 11:26

Wie genau ist das jetzt eigentlich mit dem neuem Schein?
Ich hab meinen ja vor einem Jahr in die hand gedrückt bekommen, muss ich jetzt auch ne neue Prüfung machen um offen fahren zu dürfen, oder gilt bei mir noch die reglung 2 Jahre gedrosselt dann offen eintragen lassen?

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Re: Führerscheinneuregelung 2013

#7

Beitrag von Urbanist » 01.01.2013 12:23

Du musst keine Prüfung machen, bei dir gilt noch die alte Regel! 8)

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Re: Führerscheinneuregelung 2013

#8

Beitrag von crysiscore » 01.01.2013 14:36

Ahh gut, dann muss ichs ja nur noch ein Jahr ertragen :D

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Re: Führerscheinneuregelung 2013

#9

Beitrag von Drifter76 » 01.01.2013 14:43

Ab 19.1. dürftest du aber trotzdem 48PS fahren... :zwinker:
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Re: Führerscheinneuregelung 2013

#10

Beitrag von MeJulie » 25.01.2013 15:25

Also düften die, die 2011 ihren Führerschein gemacht haben (und unter 25 sind) nun statt 34 PS regulär 48 PS fahren? Und nach den 2 Jahren dann offen?
Hm, ob mir das den Aufwand wert ist. Eine Saison geht`s noch mit n paar PS weniger...

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Re: Führerscheinneuregelung 2013

#11

Beitrag von Drifter76 » 25.01.2013 15:38

Ja, alle die ihren A begrenzt vor dem 19.1.2013 gemacht haben, dürfen trotzdem ab dem 19.1. mit 48PS fahren und müssen nach Ablauf der 2Jahre keine erneute Prüfung ablegen, dürfen dann offen fahren..
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