Das kann ich Dir nicht sagen Rough.
Hintergrund: Ich möchte den großen Plastiktopf auf dem Lenker meiner S weghaben.
Variante 1: Ich bau den eckigen Originaltopf der N inkl. Bremspumpe etc dran. Vermutlich keinerlei Probs mit TÜV etc, da original Suzuki und auch so ausschaut. Mag mich nur im Moment nicht recht mit einem eckigen (Bremse) und einem runden (Kupplung) anfreunden. Evtl dann beide tauschen. Hmmm.
Variante 2: Ich bau einen runden schwarzen Alutopf aus dem Zubehör an (Deine gefallen mir nicht wirklich Rough), so zB den Scio von ABM. Der ist aber deutliche kleiner (22ml statt ca 55ml im originalen runden) und hat keine ABE, da es wohl unterschiedliche Ansichten gibt, ob Zubehörtöpfe nun eintragungsfrei (dann braucht man ja nicht einmal eine ABE) sind oder nicht. Mein TÜVler meint, der Ersatz müsse mind so groß sein wie der originale, ansonsten gäb es Mecker bzw Mangel, kann das aber auch nicht so recht belegen. Klar, ich kann zu einem anderen TÜVler fahren, aber ich hätt es gern mal im Grundsatz geklärt.
Also, wer hat eine solide Quelle, ob Bremsflüssigkeitsausgleichsbehälter (geiles Wort

) nun eintragungsfrei sind oder nicht.
Gruß
AKE
... Honda NTV650, Suzuki SV1000S, Moto Guzzi Griso 1200 8V ... V2 rulez :-)