Getöntes Visier


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svredrider


#16

Beitrag von svredrider » 23.07.2004 15:59

Hallo,

alle am Straßenverkehr teilnehmenden Kraftfahrer dürfen bei Dämmerung oder Dunkelheit eine Absorption von max. 25% vor sich habe. Das heißt, Dosenfahrer Brille + Scheibe, Moppedfahrer Brille und Visier. Also Sonnenbrille oder getöntes Visier sind am Tage bei ausreichender Helligkeit erlaubt ! Dabei darf die Tönung nicht farbverfälschend sein. Unbedenklich ist braun und grau - kein orange, rot. grün ... sonst siehst du die Verkehrszeichnen nicht richtig.

Gruß svredrider

el Kaputtnik


#17

Beitrag von el Kaputtnik » 23.07.2004 16:08

immer stark getönt (ja auch nachts) und Spaß dabei.... wo komm mer na hin wenn wir auf einmal brav aussehn :roll:

des nächtens halt n bissl langsamer :lol:

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Topper
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#18

Beitrag von Topper » 23.07.2004 16:13

Hab mal messen lassen beim Optiker: 85% :oops:
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom!
I´m from Bavaria. That´s near Germany.
http://www.riddari-leon.de

Dodger


#19

Beitrag von Dodger » 23.07.2004 16:17

svredrider hat geschrieben:Dabei darf die Tönung nicht farbverfälschend sein. Unbedenklich ist braun und grau - kein orange, rot. grün ... sonst siehst du die Verkehrszeichnen nicht richtig.
Seltsam, daß die orangenen immer als "High Definition" bezeichnet werden...

Lustig: Schaut mal bei euren Visieren nach, auf meinem klaren Pinlock-Visier vom XR1000 steht ebenfalls "For Daytime use only".
Da spart sich wohl jemand ne extra Form für die Visiere.. :)

svredrider


#20

Beitrag von svredrider » 23.07.2004 16:24

Noch mal ganz genau:
Bei Dunkelheit muss 75% des Lichtes das Auge erreichen. Das heißt, die Gesamttönung darf max. 25% stark sein.
25 % Tönung bei Dunkelheit ist schon ziemlich viel. alles wird ja dunkler gesehen, die schwarzen Löcher am Straßenrand werden auch größer.

Wer also gern überracht werden will und lieber nicht sehen will, wohin er fährt, sollte starke Tönungen nehmen.

Gruß svredrider

P.J.M


#21

Beitrag von P.J.M » 23.07.2004 19:26

Es darf auch rot/orange/grün/gelb getragen werden. Was nicht für den Strassenverkehr zugelassen ist, sind Tönungen die nur eine Wellenlänge durchlassen. Die Dinger nennt man Kantenfilter und sind nur bei Erkrankungen (Retinitis pigmentosa) im Einsatz.

Signalfarbenerkennung ist dann nicht mehr möglich, mit dem Rest der Tönungen schon. Außerdem sollte man vielleicht noch erwähnen das Sonnenbrillen/Visiere mit mehr als 90% Tönung nicht mehr für den Strasseneinsatz zugelassen sind.

Ich vermute das ein Helm mit zu dunklem Visier, als nicht mehr E-konform durchgeht und dann können zwei Dinge passieren:

Man zahlt den Bakschisch für helmloses Fahren, beim Unfall kriegt man bestimmt auch Probleme, ist mir allerdings nicht bekannt wie das geahndet wird.

Bei der maximalen Brillentönung für Nachtfahrten wird von 20% Tönung gesprochen, in Kumulation mit der Frontscheibe sind wir dann bei den von svredrider genannten 25% Absorbtion.

svredrider


#22

Beitrag von svredrider » 24.07.2004 10:01

Schuldigung,
aber ich muss mich noch mal melden.
Brillengläser werden nach DIN EN ISO 8980-3 klassifiziert in
1. nicht nachtfahrtauglich
2. nicht straßenverkehrstauglich

zu 1. zu stark absorbierend (zu dunkel)
zu 2. farbspektrumsmindernd (Farben werden verfälscht)

zu 2 gehören z. B. Trendfarben wie orange ...

Gruß svredrider

P.J.M


#23

Beitrag von P.J.M » 24.07.2004 13:32

Kein Thema, wir können darüber diskutieren.
zu 2. farbspektrumsmindernd (Farben werden verfälscht) zu 2 gehören z. B. Trendfarben wie orange ...
Soll heissen: Nur reingraue Gläser erfüllen diese Anforderung, alles andere ist unzulässig!

Genau :-)

Die Funfarben z.B. aus dem Rodenstock-Programm sind alle Straßenverkehrstauglich, darunter auch grün, orange, blau. Es handelt sich dabei nicht um Gläser die kantenfilterartig in die sichtbare Strahlung eingreifen.

Interessanterweise wurde selbst bei Kantenfiltergläsern in einer Diplomarbeit nachgewiesen das eine Unterscheidung möglich ist. Leider kann ich weder zum Autor noch uzur genauen Veröffentlichungszeit Angaben machen, die Diplomarbeit dürfte ca. 10 Jahre alt sein. Dies ist aber für unsere Betrachtung irrelevant, da Patienten mit dieser Diagnose, wegen Gesichtfeldeinschränkungen, nicht mehr fahrtauglich sind.

Interessanterweise dürften nach deiner Definition ca. 70 Prozent oder mehr, der getragenen Sonnenbrillen nicht für den Straßenverkehr zugelassen sein, trotz CE Prüfzeichen.

Interressant auch, die Skylet Road Farbkombinationen der Firma Zeiss, haben gerade wegen ihrer an Kantenfilter angelehnten sehr gelblichen Tönungsstruktur ein besonders kontrastreiches Sehen zur Folge. Diese sind natürlich auch für den Verkehr zugelassen.

Gute Diskussion :-)

Grüße und schönes Wochenende
Peter

Markus SVS


#24

Beitrag von Markus SVS » 24.07.2004 18:21

Michael Winter, Verkehrsrecht-Experte in Kornwestheim winter@jurathek.de :

Wenn man ein getöntes Visier in Situationen schließt, in denen es die Sicht behindert, so ist das ein Verstoß gegen Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung. Diese Norm legt die Verantwortung jedes Fahrers für seine freie Sicht fest. In der Dunkelheit kann ein getöntes Visier somit einen Verstoß gegen geltendes Recht darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden. Nicht genehmigte Visiere, wie etwa stark getönte oder blau verspiegelte ohne ECE-Nummer, sind mit besonderer Vorsicht zu genießen - hier ist möglicherweise schon die Sicht tagsüber eingeschränkt, was zu den gleichen Folgen führt.

Außerdem können im Falle eines Unfalls auf den Träger eines dunklen, beziehungsweise nicht genehmigten Visiers erhebliche Folgen zukommen.

Drei Beispiele:
Fall a:
Reagiert ein Motorradfahrer bei einer Vorfahrtsverletzung aufgrund des getönten Visiers zu spät, kommt möglicherweise ein Mitverschulden oder eine Gefährdungshaftung in Betracht - die ihm zustehenden Ansprüche werden prozentual gekürzt.

Fall b:
Verursacht ein Motorradfahrer aufgrund eines dunklen Visiers, das heißt aufgrund eingeschränkter Sicht, einen Unfall, wird eine Vollkaskoversicherung wohl ihre Eintrittspflicht verneinen.

Fall c:
Muss der Haftpflichtversicherer des Motorradfahrers im Fall b) Schäden eines Unfallgegners regulieren, wird er möglicherweise Regress zumindest in Höhe von bis zu 2500 Euro beim versicherten Motorradfahrer nehmen wollen, sofern feststeht, dass der Unfall bei freier Sicht nicht geschehen wäre.

Bleibt als Fazit:

Die stark getönten Visiere mögen optisch einen Gewinn bringen - aus meiner Sicht (M. Winter) stellen sie sowohl bußgeld- als auch zivilrechtlich ein viel zu großes Risiko dar.
Qelle: Motorrad, Heft 18/2003

Jetzt kann sich letztlich jeder selber entscheiden welches Risiko er eingehen will.

Michael


#25

Beitrag von Michael » 26.07.2004 0:58

Getöntes Visier bei Dunkelheit hatte ich leider auch ein paarmal. Voll Mist.

Auf der R6 funktioniert Sunax sehr gut. Auf der S müsste es auch gut sein. Bei der N ist es wegen der anderen Sitzposition IMO nicht ganz so toll, aber bringt auch was. Bisschen cool aussehen tut's auch.

Markus SVS


#26

Beitrag von Markus SVS » 26.07.2004 8:49

Mein nächster Helm wird ein Schuberth S1 mit klarem Visier. Die Sache mit dem herunterklappbaren Sonnenschutz finde ich echt praktisch wenn die Tour wieder erwarten vielleicht doch mal später geht. So gut mir mein blau verspiegeltes getöntes Visier auch optisch gefällt. Wenns dunkel wird seh ich fast nichts mehr und mit offenem hab ich innerhalb von 2km mehr Mücken im Gesicht als meine Augen vertragen können.

Ich finde es sowieso Schwachsinnig das ein Motorradfahrer ggf. einen Teil des Schadens selbst zahlen muss wenn er ein nicht genehmigtes Visier trägt. Ich habe noch nie gehört das einem Autofahrer das geblüht hat weil er eine nicht genehmigte Sonnenbrille getragen hat. Irgendwie habe ich da noch was im Kopf von wegen Gleichheits Grundsatz und dann kann es nicht sein das solche Unterschiede gemacht werden.

P.J.M


#27

Beitrag von P.J.M » 26.07.2004 9:46

Ich finde es sowieso Schwachsinnig das ein Motorradfahrer ggf. einen Teil des Schadens selbst zahlen muss wenn er ein nicht genehmigtes Visier trägt. Ich habe noch nie gehört das einem Autofahrer das geblüht hat weil er eine nicht genehmigte Sonnenbrille getragen hat.
Da gebe ich dir Recht, aber was nützt das. Ich weiss von Leuten die wegen erhöhtem Blendungsempfinden nachts beim Autofahren eine Sonnenbrille tragen. Gründe: Medientrübungen im Auge oder Fehlsichtigkeiten. Diese Leute kann man auch nicht bekehren, weil sie dumm sind.

Wenn wir so schnell unser Visier wechseln können, wie die ihre Sonnenbrille runternehmen haben wir die gleichen Voraussetzungen :-(

Markus SVS


#28

Beitrag von Markus SVS » 26.07.2004 10:07

P.J.M hat geschrieben:
Ich finde es sowieso Schwachsinnig das ein Motorradfahrer ggf. einen Teil des Schadens selbst zahlen muss wenn er ein nicht genehmigtes Visier trägt. Ich habe noch nie gehört das einem Autofahrer das geblüht hat weil er eine nicht genehmigte Sonnenbrille getragen hat.
Da gebe ich dir Recht, aber was nützt das. Ich weiss von Leuten die wegen erhöhtem Blendungsempfinden nachts beim Autofahren eine Sonnenbrille tragen. Gründe: Medientrübungen im Auge oder Fehlsichtigkeiten. Diese Leute kann man auch nicht bekehren, weil sie dumm sind.

Wenn wir so schnell unser Visier wechseln können, wie die ihre Sonnenbrille runternehmen haben wir die gleichen Voraussetzungen :-(
Fakt ist das ich mit klarem Visier und dunkler Sonnenbrille gute Chancen habe davon zu kommen und mit zu dunkel getöntem Visier schon verloren habe. Ich würde aber dennoch allen Raten sich einen guten Anwalt zu suchen wenn sie mal vor dem Problem stehen und ggfl. auch Widerspruch einlegen und das durchziehn. Denke mal die Chancen stehen da nicht mal so schlecht. Zumal ja erst mal noch bewiesen werden müsste das der Unfall bei klarem Visier nicht passiert wäre. Wenn ich einen Unfall baue weil mich die Sonne geblendet hat fragt ja auch niemand warum kein getöntes Visier oder Sonnenbrille hatte. Immer wieder Lustig im Rechtsstaat Deutschland.

P.J.M


#29

Beitrag von P.J.M » 26.07.2004 11:02

Fakt ist das ich mit klarem Visier und dunkler Sonnenbrille gute Chancen habe davon zu kommen und mit zu dunkel getöntem Visier schon verloren habe.
Ja, Fakt ist aber auch das ein getöntes Visier mehr Nachteile als Vorteile hat. Ich habe mir aus Gag ein Spiegelvisier mit sehr angenehmer Brauntönung, ca. 40% Absorbtion, gekauft. Sieht cool aus, aber.... die Tour darf nicht zu sehr in die Abendstunden gehen und bei der Kurvenhatz im Wald steht man manchmal im Dunklen. Nun gibt es nur noch klares Visier und nicht zu dunkle Verlaufsonnenbrille (oben dunkler als unten). Zur Not kann ich durch eine Kopfhebung mehr Licht reinlassen. Viel besser!

Gerade der Moppeddompteuer muss einfach mehr Durchblick haben, es gibt schon zu viel blinde Dosenfahrer.

... und wenn man weiss das eine Sehschärfe von, grob formuliert, 70%* genügt um den Führerschein zu bekommen und diese im Lauf der Zeit nicht besser wird........

Dodger


#30

Beitrag von Dodger » 26.07.2004 20:02

Genau wegen den evtl. längeren Touren habe ich (fast) immer nen klares Visier unter der Kombi... :wink:

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