Xenonlicht für Motorräder


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
Bluebird


#16

Beitrag von Bluebird » 04.09.2006 12:22

WilheLM TL hat geschrieben:Immer wieder: Xenon
Es interessiert nicht, was in irgend einem depperten Käseblatt steht. Der Schreiberling haftet nicht für Leichtgläubige. Ich könnte - beispielsweise - hier Absolution für Xenon- Gasentladungslampe in Deiner Mopette geben. Ich hafte aber nicht für Deinen Schaden! (3 Knollen+ 50€ mindestens). Den Straftatsbestand „Anstiftung zur Dummheit” gibts auch nicht... nur der Verkäufer des Schundes muß einen kleinen Zusatz auf der Verpackung anbringen „nicht STVZO-zugelassen) o.ä. - was aber in der Bucht eh' keiner macht.

E-Nummer. Ja. Klarer Bezug des E-Prüfverfahrens auf das Fahrzeug (Typ, Hersteller, BJ...). Unklar? Bau Dir einen Gixxerauspuff mit e an den V2 und ... (3 Knollen+ 50€ mindestens).

@Gutso: Dein Link beinhaltet den Satz: jederzeit innerhalb weniger Minuten rückrüstbar
Das macht mir Sorgen... :P Du hast Post...
Im übrigen: wg. E13 würde ich mal Rücksprache mit TÜV Rheinland nehmen. Ich würde gerne ein Statement eines Vertreters dieses Clubs in Motorrad x/xx hier reinsetzen, aber bei der gegenwärtigen ©phobie...
Xenon-Gasentladungslicht im Selbstanbau ist definitiv illegal. Weil keine e-Nummer fahrzeugbezogen... Nur Leuchtmittel (also Blinkerbirnchen und H1...H7) sind, weil im Scheinwerferprüfverfahren festgelegt, nicht fahrzeugbezogen.
Logisch, oder?

Universal-Nebel- oder Fernscheinwerfer sind Anbauteile mit e ohne Fahrzeugbezug. Eben universal. Deshalb ist es auch möglich, daß Fernscheinwerfer mit Xenon-Gasentladungslicht in Bälde als Uni mit e angeboten werden - aber was nützen die!!! wenn der Abblendscheinwerfer mit Halogen die Qualität einer Grubenfunzel hat.
Grundlagen: 93-92-EWG- googeln, da gibts alles Wissenswerte inkl. Originaltexte.

EDIT: Falls sich durch den Text im ersten Absatz jemand getreten fühlt... :roll: ... kann ich das eigentlich nicht nachvollziehen... war jedenfalls nicht beabsichtigt.
Meine gezielten Tritte treffen tödlich, hehehe!
unsere grubenfunzeln sind gut, fei! hab mir das übern winter überlegt. von megatec gibts ja n fertigen xenonscheinwerfer mit prüfung als fernlicht oder zusatzlicht. den bau ich evt an, damir das fernlicht nicht ausreicht (gut, hab au auf doppel umrüsten müssen, egal)

Speedy


#17

Beitrag von Speedy » 26.09.2006 15:49

So, ist zwar etwas mehr zu lesen aber es ist legal:

http://www.t5net-forum.de/forum/index.p ... opic=25592

So bis dann
Speedy

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#18

Beitrag von Punisher » 27.09.2006 8:26

Speedy hat geschrieben:So, ist zwar etwas mehr zu lesen aber es ist legal:

http://www.t5net-forum.de/forum/index.p ... opic=25592

So bis dann
Speedy
Was ist legal? Er hat nur in den Serienfernlichtscheinwerfer einen Xenonscheinwerfer komplett eingesetzt, mehr nicht. Abblendlicht ist weiterhin Serie, kein Xenon. :roll:
Die Behauptung, die Vorschrift bzgl. autom. LWR und SWR würde nur für mehrspurige Fahrzeuge gelten, kann ich durch ein Schreiben vom Kraftfahrtbundesamt widerlegen, schon vor 4 Jahren war eine Arbeitsgruppe angedacht, die Xenon an Motorrädern untersuchen sollte. Bislang ist wohl noch nicht viel passiert. Und BMW fährt nicht mit einer allgem. Zulassung für ihre Xenon-Abblendscheinwerfer, sondern mit Sondergenehmigungen.
Strength does not come from physical capacity. It comes from an indomitable will.
(Ghandi)
MEINST DU DAS HUMMELN VON BIENEN GEMOBBT WERDEN WEIL SIE ZU DICK SIND???????
Si vis pacem, cole iustitiam!

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