So viel Pech geht doch echt nicht ...
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schnief
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Chrizzz
Klar, ich stimme dir voll zu. Nur kann man in einem solchen Fall doch erstmal mit dem Händler reden. Es gibt nicht nur schlechte Menschen auf der WeltSVHellRider hat geschrieben:Richtig gerechnet, aber den falschen Schluß gezogen!schnief hat geschrieben:...Ja das abkaufen und neue kaufen hört sich net schlecht an, aber da mache ich ja im grunde auch nur verlust durch weil ich ja im grunde drauf zahle. aber vorschlagen werd ichs ihm
Dir steht nicht nur eine Reparatur zu, sondern auch ein Wertausgleich wegen Wertminderung, da nun Unfallmaschine.
Ich sach nur: geh zum Anwalt, der kann dir sagen, was dir zusteht!
Wenn es Probleme geben würde, dann wäre es für den Anwalt vielleicht schon (zu) spät.Chrizzz hat geschrieben:Ich HASSE dieses Anwalt-Gerufe in Foren.
Der Händler hat ne Vertragswerkstatt. Der wird es regeln. Der Fall ist doch klar. Wo ist das Problem?!
Der Händler wird das schon regeln, na klar!
Zum Anwalt kann man auch immer noch danach rennen...
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SVHellRider
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mcberryy
@SVHellRider: EBEN!!! Kann ich nur zustimmen!!
Laß' Dich von einem Anwalt beraten (so teuer ist das erste Beratungsgespräch nicht! Ich hab' für so eines vor kurzem ~50.- bezahlt..)
Und dann sprich' mit dem Händler in Begleitung eines ZEUGEN (Dein Anwalt!?) wie er sich die Abwicklung so vorstellt..
Und dann mal schauen..
Laß' Dich von einem Anwalt beraten (so teuer ist das erste Beratungsgespräch nicht! Ich hab' für so eines vor kurzem ~50.- bezahlt..)
Und dann sprich' mit dem Händler in Begleitung eines ZEUGEN (Dein Anwalt!?) wie er sich die Abwicklung so vorstellt..
Und dann mal schauen..
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Stefan aus W.
Wenns 'ne Neue war, dann ist es doch einfach:svbomber hat geschrieben:Hm... nehme an, es handelt sich um ein Neufahrzeug.
Das der Händler alle Mängel beseitigen wird, dürfte selbstverständlich sein. Dennoch hat man ein Neufahrzeug gekauft und auch bezahlt...
Der Händler bekommt die abgelegte und der Kunde 'ne Neue!
Gruß
Stefan
Der Unfall an sich ist hier vollkommen wurscht. Der Schrauber schuldet eine Leistung aus einem Werkvertrag. Während der Herstellung der Leistung hat der Schrauber die Gefahrtragung (§644BGB). Schnief hatte die Leistung noch nicht abgenommen da sie während der Probefahrt noch nicht komplett hergestellt war.
Der Schrauber muss Schnief den entstandenen Schaden in voller Höhe ersetzen - wo ist das Problem?
Der Schrauber muss Schnief den entstandenen Schaden in voller Höhe ersetzen - wo ist das Problem?
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schnief
Also folgendes. Ein unabhängiger Gutachter wird ein Gutachten erstellen da ich halt nicht genau weiß was genau mit der Maschine ist. Dafür hab ich zu wenig ahnung. Ich habe heute mit ihm gesprochen und gesagt dass ein Gutachten erstellt wird (vor allem weil mein Vater dass für besser hält). Das ist ja durch seine Haftpflicht abgedeckt wurde mir beim ADAC gesagt. Zum Anwalt werde ich nicht gehen denn er sagt dass er den schaden anstandslos begleichen wird. Den Gang zum Anwalt kann ich immer noch antreten falls das Gutachten etwas anderes sagt.
Und ne neue wars nich (siehe meine Ownerliste). Ich hab sie ja im Zeitraum April bis jetzt auch gefahren. Er wäre auch grundsätzlich bereit kompromisse einzugehen, nur hab ich davon nicht viel, da ich wohl kaum eine gleichwertige Maschine (mit neuen KZH, blauer scheibe, Leo Highup, LED miniblinker, sturzpads) bekomme.
Danke schonmal für die Antworten
Und ne neue wars nich (siehe meine Ownerliste). Ich hab sie ja im Zeitraum April bis jetzt auch gefahren. Er wäre auch grundsätzlich bereit kompromisse einzugehen, nur hab ich davon nicht viel, da ich wohl kaum eine gleichwertige Maschine (mit neuen KZH, blauer scheibe, Leo Highup, LED miniblinker, sturzpads) bekomme.
Danke schonmal für die Antworten
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LordKugelfisch
Könntest dir zur Aufheiterung mal dieses Topic hier durchlesen, du bist nicht allein ^^
viewtopic.php?t=33065

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Heizer
Naja wenn du mit ihm mal redest so hab ich das damals auch gemacht als meine hin war, und hab noch nen bissel kohle rauf gelegt zu denn sachen die man mir bezahlt hat für die teile die schon umgerüstet waren (und schrott warn) und hab mir dafür andere sachen aus gesucht die noch geiler warn!!!Hatte auch was auch wenn ich ne ganze zeit net fahren konnte weil das alles geklärt werden musste!! Aber dafür kam sie noch geiler aus der Werkstatt raus!!! Ach mein bei leid und was ich noch sagen wollte so weit ich weiß muss er dir noch ausfall geld zahlen oder ne leih maschine geben!!! oder du nimmst die kohle und machst noch geilere teile ran?!?!
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schnief
Also nun mal den Stand der Dinge:
Der Gutachter sagt es ist defintiv ein Unfallfahrzeug weil zu viele Teile ausgetauscht werden müssen. Deshalb ist es bei einem Wiederverkauf auch als solches zu kennzeichnen. Der Händler bietet mir an, entweder 3700€ Schwacke (obwohl Gutachter sagt 4400€ wegen der Anbauteile und dem guten Pflegezustand) oder ne Reparatur. Aber irgendwie kann mich beides nicht so richtig zufrieden stellen, ich möchte keine Unfallmaschine fahren und beim Wiederverkauf wäre das schon nen erheblicher Verlust für den ich gar nix kann. Ich hab ihm mit allem heute nochmal mit allem konfrontiert und gesagt, dass ich mich auch auf 4200 + aller Original Ersatzteile wie alter KZH und alter ESD, einigen würde. Aber er zeigt sich uneinsichtig und verweist darauf dass er sich bereits kompromissbereit gezeigt hat obwohl er mir bisher NICHT EINMAL entgegen gekommen ist. Das einzige was er mir jetzt angeboten hat ist ne Ersatzmaschine von seinen 2 zugelassen Motorräder für Probefahrten. Ja super, dadurch wird meine Maschine auch nicht heile und vorher hatte er kein Wort davon gesagt ... Naja er wollte sich nochmal melden und ich hoffe dass wir uns einigen sonst bleibt mir wohl wirklich nichts anderes als der Gang zum Anwalt übrig.
Der Gutachter sagt es ist defintiv ein Unfallfahrzeug weil zu viele Teile ausgetauscht werden müssen. Deshalb ist es bei einem Wiederverkauf auch als solches zu kennzeichnen. Der Händler bietet mir an, entweder 3700€ Schwacke (obwohl Gutachter sagt 4400€ wegen der Anbauteile und dem guten Pflegezustand) oder ne Reparatur. Aber irgendwie kann mich beides nicht so richtig zufrieden stellen, ich möchte keine Unfallmaschine fahren und beim Wiederverkauf wäre das schon nen erheblicher Verlust für den ich gar nix kann. Ich hab ihm mit allem heute nochmal mit allem konfrontiert und gesagt, dass ich mich auch auf 4200 + aller Original Ersatzteile wie alter KZH und alter ESD, einigen würde. Aber er zeigt sich uneinsichtig und verweist darauf dass er sich bereits kompromissbereit gezeigt hat obwohl er mir bisher NICHT EINMAL entgegen gekommen ist. Das einzige was er mir jetzt angeboten hat ist ne Ersatzmaschine von seinen 2 zugelassen Motorräder für Probefahrten. Ja super, dadurch wird meine Maschine auch nicht heile und vorher hatte er kein Wort davon gesagt ... Naja er wollte sich nochmal melden und ich hoffe dass wir uns einigen sonst bleibt mir wohl wirklich nichts anderes als der Gang zum Anwalt übrig.
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ricode
wie immer solange sie was (Geld) von Dir wollen sind sie nett und freundlich und wenn sie mal Service erbringen sollen - ist alles nicht mehr war und ihnen geht es ach so schlecht und sie können ja gar nicht - ich lach mich tot - niemand hat sie gezwungen diesen Beruf zu ergreifen. Und anstelle alles daran zu setzen Dich als Kunden zu halten - fangen se an einen zu vergraulen... Super - wiedermal Servicewüste Deutschland.
SChlimm genug, dass er sich gelegt hat - (ok. das kann passieren lag ja auch nicht in seinem ermessen) aber sich dann so bockbeinig zu stellen - na Herzlichen Glühstrumpf - ich wäre morgen beim Anwalt...
SChlimm genug, dass er sich gelegt hat - (ok. das kann passieren lag ja auch nicht in seinem ermessen) aber sich dann so bockbeinig zu stellen - na Herzlichen Glühstrumpf - ich wäre morgen beim Anwalt...
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jimbo
Wenn der gutachter sagt 4400.- steht dir auch die Summe zu. Oder nimm die 3700.- und das Unfallmotorrad. Wenn du sie instandsetzen lässt kontrolliere penibel jedes Teil. Mein Nachbar hat mal meine ZRX1200S mit seinem PKW umgefahren, ich liess sie in der Vertragswerkstatt fachgerecht reparieren. Monate später stellte ich Risse in der Verkleidung und in der Windschutzscheibe fest, anscheinendwaren durch den >Umfaller Haarrisse entstanden die dann erst viel später zum Vorschein kamen. Auf den Kosten blieb ich dann sitzen.
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schnief
Naja das Unfallmotorrad kann ich dann ja schlecht behalten. Dann würd ich ja sogar profit aus dem Unfall schlagen ... nene das geht schlecht
. Ja genau eben dass ich keine solchen Schäden hab, dafür hab ich ja keine Garantie, da er nunmal "nur" Händler ist, der sicher auch erfahrung auf dem Gebiet hat, aber rechtlich abgesichert falls doch was passieren sollte, bin ich nunmal nicht. Und da die sv bekanntlich nen Alu Rahmen hat und da ne Reperatur nahezu unmöglich ist, falls doch was ist, bin ich in jedem Fall der gerarschte wenn ich sie behalte. Gut schonmal zu wissen dass ihr das auch so seht. Ich bin das erste Mal in so ner Lage und ist irgendwie nen scheiss gefühl obwohl ich dafür nix kann... 
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B.i.B.
Genau deshalb hat Jimbo das ja geschrieben!! Wenn er Dir schon nicht die vom Gutachter veranschlagten 4400 Euro Reparaturkosten zahlen will, soll er Dir wenigstens die 3700 plus das gecrashte Bike überlassen!schnief hat geschrieben:Naja das Unfallmotorrad kann ich dann ja schlecht behalten. Dann würd ich ja sogar profit aus dem Unfall schlagen ... nene das geht schlecht
Ich kann Dir nur raten, geh zum Anwalt. So teuer ist eine Erstberatung nicht. Je nach Anwaltskanzlei zwischen 50 und 150 Euro. Das ist dann aber gut investiertes Geld was sich später bestimmt bezahlt macht.
Ich drücke Dir die Daumen!!
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hps
Versicherungsfrage
Hallo Schnief,
wenn ja auch noch eine Kollision mit einem Auto erfolgte, also auch noch eine weitere Person von dem Schaden betroffen ist, wird diese sicherlich den Schaden am Auto auch noch bei Dir als Halteroder bei Deiner Versicherung anmelden. Das Verschulden bezüglich des Schadens an dem Auto wird vornehmlich beim Mechaniker liegen, der bei der Probefahrt das Vorderrad überbremste. Laut Gesetz bist Du also als Halter des unfallverursachenden Fahrzeuges bzw. Deine Kfz-Haftpflichtversicherung der Ansprechpartner für die Ansprüche des Unfallgegners. Ich hoffe, dass Du Deinen Versicherer schon informiert hast. Übrigens sind dem Händler die Nachteile für Dich durch einen ungünstigeren Schadenfreiheitsrabatt in der Versicherung ebenfalls aufzubürden.
Indessen hast Du selbst einen Haftungsanspruch für den Dir entstandenen Schaden gegenüber dem Händler, denn der Mechaniker hat den Unfall als dessen Erfüllungsgehilfen verursacht. Dieser Haftungsanspruch beststeht grundsätzlich, ob der Händler diesbezüglich nun im Rahmen seiner Betriebshaftpflicht-Versicherung versichert ist oder nicht. Es ist nicht selbstverständlich, dass solche Schäden, die ggf. eine empfindliche Mehrprämie auslösen, in der Betriebshaftpflicht-Versicherung mitversichert sind. Falls diese nicht mitversichert sind, sind Ausweich- und Verzögerungsmanöver des Schuldners in der Praxis oft anzutreffen.
Falls Du mit einem verbogenen Fahrwerk rechnen müsstest, wäre es sinnvoll, dieses genau bei einer vertraulichen und kompetenten Stelle nachmessen zu lassen. Denn alle Schönheitsreparturen eines nicht ausreichend versicherten Händlers helfen nicht wirklich bei einem krummen Fahrwerk.
Falls sich die Schadenabwicklung mit dem Händler als schwierig gestalten sollte - hier reichen schon der Sachverhalt des zeitlichen Verzuges von 10 Tagen - ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes sinnvoll. Die Kosten trägt die unterliegende Partei bzw. der Händler, falls es durch die Einschaltung eines Anwaltes erst die Schadenbearbeitung weiterging.
Viel Erfolg wünscht
Hans Peter
wenn ja auch noch eine Kollision mit einem Auto erfolgte, also auch noch eine weitere Person von dem Schaden betroffen ist, wird diese sicherlich den Schaden am Auto auch noch bei Dir als Halteroder bei Deiner Versicherung anmelden. Das Verschulden bezüglich des Schadens an dem Auto wird vornehmlich beim Mechaniker liegen, der bei der Probefahrt das Vorderrad überbremste. Laut Gesetz bist Du also als Halter des unfallverursachenden Fahrzeuges bzw. Deine Kfz-Haftpflichtversicherung der Ansprechpartner für die Ansprüche des Unfallgegners. Ich hoffe, dass Du Deinen Versicherer schon informiert hast. Übrigens sind dem Händler die Nachteile für Dich durch einen ungünstigeren Schadenfreiheitsrabatt in der Versicherung ebenfalls aufzubürden.
Indessen hast Du selbst einen Haftungsanspruch für den Dir entstandenen Schaden gegenüber dem Händler, denn der Mechaniker hat den Unfall als dessen Erfüllungsgehilfen verursacht. Dieser Haftungsanspruch beststeht grundsätzlich, ob der Händler diesbezüglich nun im Rahmen seiner Betriebshaftpflicht-Versicherung versichert ist oder nicht. Es ist nicht selbstverständlich, dass solche Schäden, die ggf. eine empfindliche Mehrprämie auslösen, in der Betriebshaftpflicht-Versicherung mitversichert sind. Falls diese nicht mitversichert sind, sind Ausweich- und Verzögerungsmanöver des Schuldners in der Praxis oft anzutreffen.
Falls Du mit einem verbogenen Fahrwerk rechnen müsstest, wäre es sinnvoll, dieses genau bei einer vertraulichen und kompetenten Stelle nachmessen zu lassen. Denn alle Schönheitsreparturen eines nicht ausreichend versicherten Händlers helfen nicht wirklich bei einem krummen Fahrwerk.
Falls sich die Schadenabwicklung mit dem Händler als schwierig gestalten sollte - hier reichen schon der Sachverhalt des zeitlichen Verzuges von 10 Tagen - ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes sinnvoll. Die Kosten trägt die unterliegende Partei bzw. der Händler, falls es durch die Einschaltung eines Anwaltes erst die Schadenbearbeitung weiterging.
Viel Erfolg wünscht
Hans Peter