Meine SV beim Rückwärtsfahren angefahren....
Re: Meine SV beim Rückwärtsfahren angefahren....
Such dir selber einen Gutachter und lass ihn alles regeln!
So hast du am wenigsten Stress.
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Re: Meine SV beim Rückwärtsfahren angefahren....
Kann es sein, dass du hier aus ner Mücke nen Elephanten machst und dir Stress machst wo garkeiner ist??
Ab zur Werkstatt mit dem Ding, dir nen Kostenvoranschlag machen lassen, den bei der Versicherung einreichen und fertig. Ob du den Schaden reparieren lässt oder nicht ist relativ egal. Die Versicherung übernimmt den auch (mit gewissen Abzügen), wenn du den nicht reparieren lässt und weiter mit dem Schaden rumfährst. Der Kostenvoranschlag geht auch zu Lasten der Versicherung. Egal was die Suzukiwerkstatt sagt...die wollen sehr wahrscheinlich nur den Stress nicht selber haben und wälzen den auf dich ab, indem sie dich zur Kasse bitten. Sonst müssten die sich ja mit der Versicherung rumplagen.
Ab zur Werkstatt mit dem Ding, dir nen Kostenvoranschlag machen lassen, den bei der Versicherung einreichen und fertig. Ob du den Schaden reparieren lässt oder nicht ist relativ egal. Die Versicherung übernimmt den auch (mit gewissen Abzügen), wenn du den nicht reparieren lässt und weiter mit dem Schaden rumfährst. Der Kostenvoranschlag geht auch zu Lasten der Versicherung. Egal was die Suzukiwerkstatt sagt...die wollen sehr wahrscheinlich nur den Stress nicht selber haben und wälzen den auf dich ab, indem sie dich zur Kasse bitten. Sonst müssten die sich ja mit der Versicherung rumplagen.
- Chaos
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SVrider:
Re: Meine SV beim Rückwärtsfahren angefahren....
Genau, kannst auch einfach nen unabhängigen Gutachter kommen lassen, der sagt dir, wieviel die Reparatur in etwa kostet und das Geld kriegst dann.
Zylinder sind wie Brüste. 2 fühlen sich am besten an
- Kakaostaude
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SVrider:
Re: Meine SV beim Rückwärtsfahren angefahren....
Ob du den Schaden reparieren lässt oder nicht, das ist deine Sache. Das ist der Versicherung wumpe. Dir ist ein Schaden entstanden, und dafür wirst du entschädigt. Egal was du dann daraufhin damit tust
Re: Meine SV beim Rückwärtsfahren angefahren....
Hallo Forum!
An Stelle des Autofahrers würde ich die Sache die Versicherung regeln lassen. Da sich der Schaden vermutlich in Grenzen hält, würde ich danach der Versicherung den Schadensbetrag ersetzen, um meine "Prozente" zu retten.
An Stelle des Motorradfahrers, selbst wenn ich eine Bastlernatur wäre, würde ich eine Werkstatt die Reparatur überlassen.
Die Sache beginnt nämlich erst dann kompliziert zu werden, wenn eine der Parteien aus der Sache Kapital schlagen möchte.
Das kann natürlich die Versicherung sein, wenn sie den Schadensbetrag drücken möchte und nur eine unzureichende Reparatur bezahlen möchte - oft mit Hilfe der EIGENEN Gutachter.
Das kann der Geschädigte sein, wenn er einen Betrag einstreichen möchte, der für eine Neumaschine gerechtfertigt wäre.
Sinn der Schadenswiedergutmachung ist es, den Geschädigten so zu stellen, als wäre der Schaden nicht entstanden.
Das ist aber besonders bei einem gebrauchten Fahrzeug sehr schwierig.
Ärger und Arbeit hat der Geschädigte dabei immer, und das wird ihm nur selten ersetzt.
Alles Gute!
Ramses297.
An Stelle des Autofahrers würde ich die Sache die Versicherung regeln lassen. Da sich der Schaden vermutlich in Grenzen hält, würde ich danach der Versicherung den Schadensbetrag ersetzen, um meine "Prozente" zu retten.
An Stelle des Motorradfahrers, selbst wenn ich eine Bastlernatur wäre, würde ich eine Werkstatt die Reparatur überlassen.
Die Sache beginnt nämlich erst dann kompliziert zu werden, wenn eine der Parteien aus der Sache Kapital schlagen möchte.
Das kann natürlich die Versicherung sein, wenn sie den Schadensbetrag drücken möchte und nur eine unzureichende Reparatur bezahlen möchte - oft mit Hilfe der EIGENEN Gutachter.
Das kann der Geschädigte sein, wenn er einen Betrag einstreichen möchte, der für eine Neumaschine gerechtfertigt wäre.
Sinn der Schadenswiedergutmachung ist es, den Geschädigten so zu stellen, als wäre der Schaden nicht entstanden.
Das ist aber besonders bei einem gebrauchten Fahrzeug sehr schwierig.
Ärger und Arbeit hat der Geschädigte dabei immer, und das wird ihm nur selten ersetzt.
Alles Gute!
Ramses297.
- Roughneck-Alpha
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SVrider:
Re: Meine SV beim Rückwärtsfahren angefahren....
Also DAS erschließt sich mir nicht ganz.Ramses297 hat geschrieben:Das ist aber besonders bei einem gebrauchten Fahrzeug sehr schwierig.
Welches Fahrzeug im öffentlichen Verkehr ist denn nicht gebraucht?
Dieser Post wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gueltig.
Verkaufe:
Tourenstummel SV 1000 S ab 2003:
1 x RaiRoTec 50mm Erhoehung geeignet fuer USD-Umbau
1 x Original SUZUKI 30mm Erhoehung.
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Re: Meine SV beim Rückwärtsfahren angefahren....
Moin,
was hat das denn mit "Kapital rausschlagen" zu tun?
Ich will einfach nur unkompliziert diesen Kostenvoranschlag haben- weil die Versicherung den eben braucht um den Schaden dann(auf welche Weise auch immer- fiktiv oder Übernahme der Reparatur) zu regulieren.
Ob ich das ganze dann selbst repariere bzw. instandsetze oder nicht ist doch meine Entscheidung.(Werde nur den verbogenen Fussbremshebel ersetzen denke ich mal)....
Ich bin eben nur etwas "verwirrt" weil die Aussage des Händlers bezüglich der nicht übernommenen Kostenvoranschlagsrechnung mich doch irritiert- auf diesen Kosten möchte ich natürlich nicht sitzen bleiben- vor allen Dingen deshalb weil der Suzi Händler sich so ausgedrückt hat dass
das doch nicht mal mit 50 EUR abgetan ist.Was dürfte so ein Kostenvoranschlag denn ungefähr kosten?
Gruss
Andy
was hat das denn mit "Kapital rausschlagen" zu tun?
Ich will einfach nur unkompliziert diesen Kostenvoranschlag haben- weil die Versicherung den eben braucht um den Schaden dann(auf welche Weise auch immer- fiktiv oder Übernahme der Reparatur) zu regulieren.
Ob ich das ganze dann selbst repariere bzw. instandsetze oder nicht ist doch meine Entscheidung.(Werde nur den verbogenen Fussbremshebel ersetzen denke ich mal)....
Ich bin eben nur etwas "verwirrt" weil die Aussage des Händlers bezüglich der nicht übernommenen Kostenvoranschlagsrechnung mich doch irritiert- auf diesen Kosten möchte ich natürlich nicht sitzen bleiben- vor allen Dingen deshalb weil der Suzi Händler sich so ausgedrückt hat dass
das doch nicht mal mit 50 EUR abgetan ist.Was dürfte so ein Kostenvoranschlag denn ungefähr kosten?
Gruss
Andy
Re: Meine SV beim Rückwärtsfahren angefahren....
Hallo Roughneck-Alpha!
Und der steht auf der Rechnung.
Alles Gute!
Ramses297.
Soweit es mir bekannt ist - zumindest bei Pkw - muß die gegnerische Versicherung einem bei einem nennenswerten Schaden und einem maximal 6 Monate altem Fahrzeug den Neuwert ersetzen.Roughneck-Alpha hat geschrieben:Also DAS erschließt sich mir nicht ganz.Ramses297 hat geschrieben:Das ist aber besonders bei einem gebrauchten Fahrzeug sehr schwierig.
Welches Fahrzeug im öffentlichen Verkehr ist denn nicht gebraucht?
Und der steht auf der Rechnung.

Alles Gute!
Ramses297.
- Munky
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SVrider:
Re: Meine SV beim Rückwärtsfahren angefahren....
ruf doch einfach bei der versicherung an und frag wie es mit der kostenübernahme des kostenvoranschlags aussieht?
Re: Meine SV beim Rückwärtsfahren angefahren....
Sowas macht man heutzutage nicht mehr. Es wird lieber alles haarklein in nem Forum diskutiert und erwartet, dass andere die Initiative ergreifen statt den einfachsten Weg eines Telefonats zu gehen. Seit es Foren gibt läuft der Hase so.Munky hat geschrieben:ruf doch einfach bei der versicherung an und frag wie es mit der kostenübernahme des kostenvoranschlags aussieht?

Als derjenige, der den Schaden hat, bleibst du nie auf irgendwelchen Kosten sitzen...es sei denn...wie erwähnt...man möchte mehr rausschlagen als einem zusteht.Andry hat geschrieben:Ich bin eben nur etwas "verwirrt" weil die Aussage des Händlers bezüglich der nicht übernommenen Kostenvoranschlagsrechnung mich doch irritiert- auf diesen Kosten möchte ich natürlich nicht sitzen bleiben- vor allen Dingen deshalb weil der Suzi Händler sich so ausgedrückt hat dass das doch nicht mal mit 50 EUR abgetan ist

- sorpe
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SVrider:
Re: Meine SV beim Rückwärtsfahren angefahren....
Du hast auf jeden Fall ein Anrecht darauf einen Gutachter zu beauftragen, die Versicherung kann allerding ihren eigenen schicken.
Wenn du auf Grund des Gutachtens oder eines Kostenvoranschlages abrechnest, was dein Recht ist, wird die MwSt. abgezogen, sonst nichts.
Ich würde darauf bestehen, dass die Verkleidungshalterungen der beschädigten Seite demontiert werden, um zu sehen, ob der Rahmen dort Beschädigungen aufweist! Genau so wie die Halteplatte des Bremshebels!

Wenn du auf Grund des Gutachtens oder eines Kostenvoranschlages abrechnest, was dein Recht ist, wird die MwSt. abgezogen, sonst nichts.
Ich würde darauf bestehen, dass die Verkleidungshalterungen der beschädigten Seite demontiert werden, um zu sehen, ob der Rahmen dort Beschädigungen aufweist! Genau so wie die Halteplatte des Bremshebels!

Gruß,
Martin
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Wer keinen Spaß versteht, sollte sich nicht an einem Forum beteiligen!
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*18.5.1924 Annemarie +14.9.2011
Re: Meine SV beim Rückwärtsfahren angefahren....
ich hatte kuerzlich eine Delle im Kotfluegel am Auto, da lief das analog so ab:
-geh zu Deinem Suzukihaendler und lass einen Kostenvoranschlag (KVA) erstellen (hat bei mir EUR 29,75 gekostet, Schadenshoehe EUR 2.200 incl USt).
-den KVA reichst Du bei der gegnerischen Versicherung ein, mit der Bitte um Ueberweisung (Ebenso die Kosten fuer den KVA an sich und eine Unkostenpauschale i.H. EUR 30,00 fuer Tel, Porto usw). Die werden Dir dann vermutlich den Nettobetrag auszahlen, da sie davon ausgehen, Du reparierst selber. (sonst haettest Du ja eine Werkstattrechnung eingereicht)
-wenn Du dann Neuteile zukaufst, kannst Du Dir aus DIESEN Rechnungen die Mehrwertsteuer auch noch von der Versicherung erstatten lassen.
-evtl zweifelt die Versicherung den KVA in der Hoehe an und besteht auf einem eigenen Gutachter. Dann wuerd ich das ganze einfach dem Anwalt uebergeben und mich gar nicht lang rumaergern - die Kosten dafuer werden von der gegnerischen Versicherung erstattet, die Schuldfrage ist ja bereits geklaert.
soweit ich weiss muss die Versicherung max 130% des aktuellen Wertes der Maschine an Reparaturkosten ertstatten - wenn die Reparatur teurer waere, waere es ein wirtschaftlicher Totalschaden
-geh zu Deinem Suzukihaendler und lass einen Kostenvoranschlag (KVA) erstellen (hat bei mir EUR 29,75 gekostet, Schadenshoehe EUR 2.200 incl USt).
-den KVA reichst Du bei der gegnerischen Versicherung ein, mit der Bitte um Ueberweisung (Ebenso die Kosten fuer den KVA an sich und eine Unkostenpauschale i.H. EUR 30,00 fuer Tel, Porto usw). Die werden Dir dann vermutlich den Nettobetrag auszahlen, da sie davon ausgehen, Du reparierst selber. (sonst haettest Du ja eine Werkstattrechnung eingereicht)
-wenn Du dann Neuteile zukaufst, kannst Du Dir aus DIESEN Rechnungen die Mehrwertsteuer auch noch von der Versicherung erstatten lassen.
-evtl zweifelt die Versicherung den KVA in der Hoehe an und besteht auf einem eigenen Gutachter. Dann wuerd ich das ganze einfach dem Anwalt uebergeben und mich gar nicht lang rumaergern - die Kosten dafuer werden von der gegnerischen Versicherung erstattet, die Schuldfrage ist ja bereits geklaert.
soweit ich weiss muss die Versicherung max 130% des aktuellen Wertes der Maschine an Reparaturkosten ertstatten - wenn die Reparatur teurer waere, waere es ein wirtschaftlicher Totalschaden

Re: Meine SV beim Rückwärtsfahren angefahren....
Also- der Suzukihändler hat mich an einen Gutachter verwiesen- da er eine Wertminderung aufgrund der Schramme im Alurahmen nicht ermitteln kann und darf- daraufhin meinte er dass es besser wäre wenn ich zu einem Gutachter gehe.
Gesagt, getan.....bin dann gestern abend noch zum Motorrad Gutachter gefahren(den mir der Suzi Händler empfohlen hatte)- der war wirklich sehr nett und ebenfalls ein begeisteter Motorradfahrer- trotz seines doch recht fortgeschrittenen Alters.
Habe nun ein ganz gutes Gefühl, er hat sich wirklich Gedanken gemacht was gerechtfertigt ist und was nicht- also nicht so einer der nur contra Versicherung geht- sondern für seine "Kunden" auch das aufnimmt was letztendlich auch problemlos durchsetzbar ist und nachvollziehbar.
Nun muss man abwarten ob das ganze so von der Allianz akzeptiert wird- allerdings ist die Schadenshöhe incl. der Wertminderung im Bereis von 750-800 netto- also nicht besonders hoch oder "gierig"- war ja auch nicht mein Ansinnen.
Ich berichte weiter wenn es was neues gibt.
Gruss
Andy
Gesagt, getan.....bin dann gestern abend noch zum Motorrad Gutachter gefahren(den mir der Suzi Händler empfohlen hatte)- der war wirklich sehr nett und ebenfalls ein begeisteter Motorradfahrer- trotz seines doch recht fortgeschrittenen Alters.

Habe nun ein ganz gutes Gefühl, er hat sich wirklich Gedanken gemacht was gerechtfertigt ist und was nicht- also nicht so einer der nur contra Versicherung geht- sondern für seine "Kunden" auch das aufnimmt was letztendlich auch problemlos durchsetzbar ist und nachvollziehbar.
Nun muss man abwarten ob das ganze so von der Allianz akzeptiert wird- allerdings ist die Schadenshöhe incl. der Wertminderung im Bereis von 750-800 netto- also nicht besonders hoch oder "gierig"- war ja auch nicht mein Ansinnen.
Ich berichte weiter wenn es was neues gibt.
Gruss
Andy
- Munky
- SV-Rider
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SVrider:
Re: Meine SV beim Rückwärtsfahren angefahren....
unter 1000 euro ist meistens nur kleinkruscht für ne versicherung 
das wird abgestemmpelt und fertig

das wird abgestemmpelt und fertig
Re: Meine SV beim Rückwärtsfahren angefahren....
Hallo,
ich kenne diese Fälle wo Leute den Schaden abrechnen, ohne eine Rechnung zu haben. Du hast zwei Möglichkeiten:
Mache dem Versicherungsmann von der Gegenpartei verständlich, dass die geschätze Schadensumme über 1000€ liegt. Dann wird er einen Gutachter schicken und Du kannst das Geld einfordern, das der man begutachtet. Den Gutachter musst Du nicht bezahlen.
Du kannst das auch "auf eigene Faust" regeln und das Dingen in die Werkstatt bringen, wenn der Versicherungsmann dir das bereits freigegeben hat. Die Versicherung bezahlt dann, was auf der Rechnung steht, also auch den Kostenvoranschlag.
Du kannst nun auch hingehen und nach Kostenvoranschlag abrechnen. Bedenke jedoch, das dir die Versicherung dann nicht(!!) die Märchensteuer mitüberweist. Ist ja auch klar, denn ohne Rechnung gibt es keinen Beweis das Du die Teile auch gekauft hast.
Wie es mit den Kosten für den Kostenvoranschlag aussieht, weiß ich nicht.
Ich würde dir empfehlen, den Gutachter von der Gegenseite kommen zu lassen. Wenn der einen zu geringen Schaden anerkennt, kannst Du noch immer hingehen und sagen Du willst nach Werkstatt abrechnen und dir einen Kostenvoranschlag holen.
ich kenne diese Fälle wo Leute den Schaden abrechnen, ohne eine Rechnung zu haben. Du hast zwei Möglichkeiten:
Mache dem Versicherungsmann von der Gegenpartei verständlich, dass die geschätze Schadensumme über 1000€ liegt. Dann wird er einen Gutachter schicken und Du kannst das Geld einfordern, das der man begutachtet. Den Gutachter musst Du nicht bezahlen.
Du kannst das auch "auf eigene Faust" regeln und das Dingen in die Werkstatt bringen, wenn der Versicherungsmann dir das bereits freigegeben hat. Die Versicherung bezahlt dann, was auf der Rechnung steht, also auch den Kostenvoranschlag.
Du kannst nun auch hingehen und nach Kostenvoranschlag abrechnen. Bedenke jedoch, das dir die Versicherung dann nicht(!!) die Märchensteuer mitüberweist. Ist ja auch klar, denn ohne Rechnung gibt es keinen Beweis das Du die Teile auch gekauft hast.
Wie es mit den Kosten für den Kostenvoranschlag aussieht, weiß ich nicht.
Ich würde dir empfehlen, den Gutachter von der Gegenseite kommen zu lassen. Wenn der einen zu geringen Schaden anerkennt, kannst Du noch immer hingehen und sagen Du willst nach Werkstatt abrechnen und dir einen Kostenvoranschlag holen.