Übersetzung ändern
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Übersetzung ändern
Eine mechanische Anpassung des Tachosignals kannst Du Knicken. Dieses Signal wird zum einen von einem grobschlächtigen Geber erzeugt (4Signale je Umdrehung glaub ich mal) um zum anderen wir das Signal erst mal im Prozessrechner verarbeitet um dann via Datenbus zum Tacho zu gehen.
Mein Tüver hat bei 2Zähnen hinten mehr einfach abgewinkt. Ich hab's zwar nicht nachgerechnet, sollte aber nicht über 8% sein. Speedohealer dazu und gut ist. Ich habe noch nie gehört, dass irgendjemanden bei Kontrollen die Übersetzung interessiert hat. Da sind andere Sachen meist viel interessanter z.B. Endschalldämpfer oder andere Um- und Anbauten.
Mein Tüver hat bei 2Zähnen hinten mehr einfach abgewinkt. Ich hab's zwar nicht nachgerechnet, sollte aber nicht über 8% sein. Speedohealer dazu und gut ist. Ich habe noch nie gehört, dass irgendjemanden bei Kontrollen die Übersetzung interessiert hat. Da sind andere Sachen meist viel interessanter z.B. Endschalldämpfer oder andere Um- und Anbauten.
ich sage mit aller Entschiedenheit - vielleicht, eventuell, mal sehen ... und freue mich auch über eine Bewertung
"denn sie wissen nicht was er tut" ,-)
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Re: Übersetzung ändern
Geht ja nicht um Kontrollen, sondern wegen einem Unfall mit verletzten Personen die dann vor Gericht gehen und jegliche Möglichkeiten ausschöpfen möchten. Da wird sowas vlt. zum gefundenen Fressen!
MFG
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Re: Übersetzung ändern
Gibts denn jemanden der ne andere Übersetzung eingetragen bekommen hat ?
Re: Übersetzung ändern
So sehe ich das auch. Wenn ich mir jetzt mit ein bisschen Stress am ende eine Menge stress und auch Geld sparen kann, dann werde ich es machen. Ich denke alles was mit Bremsen, Antrieb, Leistung, Lenkung usw zu tuen hat wird genau drauf geachtet. Wäre es jetzt eine Illegale Kennzeichenbeleuchtung oder so ein undichterer Quatsch wäre es was anderes. Aber bei einer anderen Übersetzung drehen die einem bestimmt einen Strick drauf wenn es hart auf Hart kommt.Jonny hat geschrieben:Geht ja nicht um Kontrollen, sondern wegen einem Unfall mit verletzten Personen die dann vor Gericht gehen und jegliche Möglichkeiten ausschöpfen möchten. Da wird sowas vlt. zum gefundenen Fressen!
MFG
Re: Übersetzung ändern
Wobei das halt sicherlich den Extremfall darstellt. Ich geh jetzt selber bei meiner Diva von 16/40 auf 15/43... Prozentzahlen möcht ich da gar nich wissen, das Endresultat und nichts anderes zählt 
MFG

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Re: Übersetzung ändern
Nur finde ich, daß es ein Unterschied ist, ob Du hier etwas schreibst, oder ob Du hier einen fundierten aussagefähigen Gesetzestext verlinkst, kopierst oder was auch immer.Trobiker64 hat geschrieben:Roughneck-Alpha hat geschrieben:@ trobiker
Die 8% von denen immer die Rede ist würde ich gerne mal im Gesetzestext o. ä. sehen wollen. Denn bei meiner Recherche damals zur Übersetzungsänderung habe ich nichts glaubhaftes finden können.Eine Erklärung dazu habe ich schon gegeben. Die 97/24/EG ist die Haupt- bzw. Multidirective für zwei- und dreirädige Kraftfahrzeuge.Sie entspricht europäischen Recht und hat in allen europäischen Mitgliedsstaaten gesetzescharakter. Seit 1999 wird nur noch über diese Richtlinie homologiert bzw. die Zulassungskriterien definiert. Bei Fahrzeugen vor 1997, die nach nationalen Vorschriften homologiert wurden, gelten diese 8% ebenfalls. Dies ist in der ECE R40 beschrieben.zyco hat geschrieben: 4.2.2. Falls für jede Übersetzung das Verhältnis E ≤ 8 % ist, so ist die Ausdehnung ohne Wiederholung der Prüfungen des Typs I zu genehmigen.![]()
Ich kann mich schließlich nicht auf eine Aussage eines Forenmitglieds berufen. Daher bat ich Dich um eben diesen Link.
IchSv Andy 650s hat geschrieben:Gibts denn jemanden der ne andere Übersetzung eingetragen bekommen hat ?

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Re: Übersetzung ändern
Ich verstehe dein Problem nicht? Ich schreibe hier über das Zulassungsrecht, welches über die StVZO und der 97/24/EG geregelt ist. Dabei ist die Betriebserlaubnis der entscheidene Faktor, ob du eine Knolle von der Rennleitung bekommst, bei einem Unfall dir die Versicherung die Zahlung verweigert oder dir der TÜV Schwierigkeiten macht. Erlischt die BE nicht, gibts auch keinen Ärger. Und genau darüber kannst du entscheidenes über den Para. 19 StVZo erfahren. Nach Para.19.2 erlischt nun mal die Betriebserlaubnis wenn sich das Abgas- und Lärmverhalten verschlechtert. Und nun kommen die direkten Zulassungsvorschriften 97/24/EG ins Spiel. Denn diese belegen im Kap.5 , dass Änderungen bis 8% keine Verschlechterungen im Abgasverhalten bewirken und die Übersetzung zu genehmigen ist (ein Zitat liegt schon vor und sollte zu einem Link gleichwertig sein) . Du wirst in der StVZO keine Aussage finden, die dir die Sekundärübersetzung direkt beschreibt, dafür gibt es Zulassungsvorschriften. Diesen Punkt kannst du in der 97/24/EG auf Seite 239 (pdf-Format) Punkt 4.2.2 nachlesen. Diese Richtlinien kannst du aus dem I-Net kostenlos runterladen. Es gibt übrigens Tüvler die diese Vorschriften auch kennen und deshalb bei diesem Thema sehr entspannt sind.Roughneck-Alpha hat geschrieben:Nur finde ich, daß es ein Unterschied ist, ob Du hier etwas schreibst, oder ob Du hier einen fundierten aussagefähigen Gesetzestext verlinkst, kopierst oder was auch immer.
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Re: Übersetzung ändern
Tja trobiker Zyco hats verstanden, danke zyco 

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Re: Übersetzung ändern
Und jetzt noch die Korrektur der Seitenangabe: Besagter Punkt findet sich auf Seite 259, nicht 239. 

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Re: Übersetzung ändern
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, ich schrieb vom pdf-Format.motus hat geschrieben:Und jetzt noch die Korrektur der Seitenangabe: Besagter Punkt findet sich auf Seite 259, nicht 239

Re: Übersetzung ändern
also wenn ich den link von zyco nehme, öffnet sich ein PDF und dort ist es Seite 259, sowohl innerhalb des PDFs als auch laut der Seitennummerierungim Dokument.
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Re: Übersetzung ändern
Wenn du es als pdf-Dokument aufm PC ablegst und es später geöffnet wird, erscheinen bei mir nur noch 454 Seiten und der betroffene Text auf Seite 239. Aber wir sollten doch nicht so kleinlich sein.motus hat geschrieben:also wenn ich den link von zyco nehme, öffnet sich ein PDF und dort ist es Seite 259, sowohl innerhalb des PDFs als auch laut der Seitennummerierungim Dokument.

Re: Übersetzung ändern
Also ich habe einige TÜV Leute befragt und bekam immer die gleiche Antwort "Mit der Änderung der Übersetzun erlischt die ABE "
Also eigenes Risiko und hinten 2 Zähne mehr drauf gemacht.So bin ich schon vier jahre unterwegs,durch diverse kontrollen und
zweimal durch den TÜV.Ohne Probleme.In den Bergen macht es unglaublich viel Spaß,beim bergauf beschleunigen oder aus kurven
rauszuziehen.Doch zuhause im Flachland nervt es langsam.Immer mit erhöhter Drehzahl und erhöhtem Spritverbrauch.Als Tacho
habe ich ein Sigma mit einem vergossenen Magneten in der Bremsscheibe.
Gruß Nervi
Also eigenes Risiko und hinten 2 Zähne mehr drauf gemacht.So bin ich schon vier jahre unterwegs,durch diverse kontrollen und
zweimal durch den TÜV.Ohne Probleme.In den Bergen macht es unglaublich viel Spaß,beim bergauf beschleunigen oder aus kurven
rauszuziehen.Doch zuhause im Flachland nervt es langsam.Immer mit erhöhter Drehzahl und erhöhtem Spritverbrauch.Als Tacho
habe ich ein Sigma mit einem vergossenen Magneten in der Bremsscheibe.
Gruß Nervi
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Re: Übersetzung ändern
Naja, was die TÜVler auf die Frage sagen wäre mir egal.
Kontrollieren wird es keiner. Aber den Gesetzestext mit den 8% gibt es.
Würde man ja im Schadenfall drauf zurückgreifen können.
Mich würde interessieren wie man das rechnet. Welche Übersetzung ist dann erlaubt ?
Statt 17/40 fahre ich derzeit 16/42. So wie ich gerechnet habe, müßte die Diff. etwa 12% sein.
Bei 17/42 wäre wieder alles i.O. ?
Kontrollieren wird es keiner. Aber den Gesetzestext mit den 8% gibt es.
Würde man ja im Schadenfall drauf zurückgreifen können.
Mich würde interessieren wie man das rechnet. Welche Übersetzung ist dann erlaubt ?
Statt 17/40 fahre ich derzeit 16/42. So wie ich gerechnet habe, müßte die Diff. etwa 12% sein.
Bei 17/42 wäre wieder alles i.O. ?
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