TÜV abgelaufen und über 1 Jahr abgemeldet, was nun?


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Fazerfahrer


#16

Beitrag von Fazerfahrer » 22.10.2003 19:27

Hi,

erst zum TÜV and zur Zulassung. Zulassung gibt es nur wenn noch mindestens 3 Monate TÜV drauf ist, deswegen erst zum Tüv. Stillegung max. 18 Monate ohne Vollabnahme. :wink:

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