ohne führerschein fahren


Allgemeine Gesprächsthemen, Fragen und Antworten.
obi


#31

Beitrag von obi » 15.04.2004 19:47

gibts nicht die möglichkeit, sinnlose threads zu sperren????

Murray


#32

Beitrag von Murray » 15.04.2004 19:51

Nicht für jeden und das ist wohl auch besser so :)
Das ist aus gutem Grund den Moderatoren vorbehalten. Mich wundert immer wieder, wie gut die in der Regel quer durch alle Boards ausgesucht sind ;-)
Zuletzt geändert von Murray am 15.04.2004 19:53, insgesamt 1-mal geändert.

SVS-Kyb


#33

Beitrag von SVS-Kyb » 15.04.2004 19:52

Genau Murray, sonst lernt hier ja keiner mehr was. :wink:

Christian


.

#34

Beitrag von Christian » 15.04.2004 19:53

Die AGBs sagen dann ja auch, dass trotz ungedrosseltem Fahren(also somit ohne FS) im Schadenfall nur 5000€ durch den VN zu tragen sind. Das sichert ja dann alle die ab, die Angst haben von einem unberechtigt ungedrosselten Fahrer(bzw. dessen Kfz) über den Haufen gefahren zu werden.

SVS-Kyb


Re: .

#35

Beitrag von SVS-Kyb » 15.04.2004 20:02

siehe zwei Posts weiter
Zuletzt geändert von SVS-Kyb am 15.04.2004 20:45, insgesamt 1-mal geändert.

Christian


#36

Beitrag von Christian » 15.04.2004 20:08

(2) Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles und Gefahrerhöhungen:
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei,
...
c) wenn der Fahrer des Fahrzeuges bei Eintritt des Versicherungsfalls auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nicht die
vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat;
...
3) Bei Verletzung einer nach Abs. 2 vereinbarten Obliegenheit oder bei Gefahrerhöhung ist die Leistungsfreiheit des
Versicherers in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je EUR 5.000,– beschränkt.

Aber ich sag besser nix mehr, der Betreffende hat sich offiziell ja entschieden.

SVS-Kyb


#37

Beitrag von SVS-Kyb » 15.04.2004 20:21

Hab dazu noch was gefunden:

§ 7 Obliegenheiten im Versicherungsfall

(...)

V. (3) Wird eine Obliegenheitsverletzung in der Absicht begangen, sich oder einem Dritten dadurch einen rechtswidrigen
Vermögensvorteil zu verschaffen, ist die Leistungsfreiheit des Versicherers hinsichtlich des erlangten rechtswidrigen
Vermögensvorteils abweichend von Abs. 2 unbeschränkt.


Das dürfte es dann wohl sein, oder?
Eine vorsätzliche Entdrosselung ist ja auch ein Vermögensvorteil wegen der niedrigeren Beiträge.

bollermeister


#38

Beitrag von bollermeister » 15.04.2004 20:32

Soweit ich wissen tun sein sind AGBs nichtig wenn diese gegens Gesetz verstoßen. Dann kann in den AGBs drinstehen was will es muss im Gesetzesrahmen liegen :?:

Ansonsten sind die AGBs bindend!

Bollergruß

Christian


#39

Beitrag von Christian » 15.04.2004 22:03

@bollermeister: Eben, das habe ich auch so gelernt. Aber naja.
@SVS-Kyb: Sowas bezieht sich auf Versicherungsbetrug in Form von gefakten Unfällen etc. Ich glaube nicht das die Vers. nach diesem § von der Leistungspflicht befreit ist, da der Tatbestand nach §2b Abs.2c wohl eher das Problem beschreibt und auch eine Anzeige der Polizei auf diesen Tatbestand beruht weiterhin steht in den AGB, dass bei Angabe falscher Daten die doppelte Vers.Prämie zu zahlen ist etc. mithin besteht selbst bei "illegaler" Entdrosselung ein Ver.schutz bei Haftpflichtschäden>5000€.
Aber ich glaube weitere Diskussionen hierüber verfehlen Ihren Zweck aber ich lasse mich dann gerne von neuen Erkenntnissen per PN unterrichten.

Antworten