bez. teilkasko bei unfallflucht?
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Martin650
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Klingt böse, Kaputti...aber so sind heut die Leute, leider. Ich hab mal gehört, es gäbe da ne Stiftung, die sicxh solcher Dinge annimmt.
Wie schauts aus? War es vielleicht ein Hund der dein Mopped umgeschmissen hat? Wildschaden?
Wären Blinker kein Glasschaden?Es gibt in Hamburg die Verkehrsopferhilfe.
Adresse:Verkehrsopferhilfe e.V.
Glockengießerwall 1
Hamburg Tel: 040-301800
Fax: 040-301807070
Die zahlt, wenn jemand unschuldig zu Schaden kommt und der Schädiger nicht feststellbar ist. Es ist aber wohl eher ein gemeinnützger Verein, d.h. man hat keinen Rechtsanspruch auf Schadensersatz. Genaueres weiß ich nicht, vielleicht hilft ja das Internet.
Zur Teilkasko: Die zahlt die GLasschäden, so vorhanden. Inwieweit ein Spiegel unter Glasschaden fällt, weiß ich nicht. Jedenfalls sind bei einem Totalschaden die Glasschäden oft genauso hoch wie der Zeitwert.
Wie schauts aus? War es vielleicht ein Hund der dein Mopped umgeschmissen hat? Wildschaden?
Die Verkehrsopferhilfe
Wenn ein Unfallopfer von keiner anderen Seite Entschädigung erhalten kann, beispielsweise durch die eigene Vollkaskoversicherung oder Krankenkasse, leistet die Verkehrsopferhilfe Ersatz, wenn:
- das Schädigerfahrzeug nicht ermittelt werden kann,
- das Fahrzeug des Unfallverursachers nicht versichert ist,
- der Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt wurde, die Haftpflichtversicherung des Schädigers muss in diesem Fall nicht zahlen
- der Autohaftpflichtversicherer Insolvenz beantragen musste.
Bei Schäden durch unversicherte Fahrzeuge, Fahrerflucht oder bei vorsätzlicher, widerrechtlicher Handlung des Verursachers zahlt die Verkehrsopferhilfe, als wäre der Schuldige mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme versichert (insgesamt bis zu 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden und bis zu 500.000 Euro bei Sachschäden).
Bei Unfällen mit Fahrerflucht werden die Blechschäden und so genannte Sachfolgeschäden (z. B. Abschleppen, Mietfahrzeugkosten) nicht ersetzt.
Sonstige Sachschäden (z.B. an Kleidung, Ladung, Gepäck, Bepflanzungen) werden mit einem Selbstbehalt von 500 Euro ersetzt. Schmerzensgeld wird nur bei besonders schweren Verletzungen oder wenn erhebliche Dauerschäden eintreten gezahlt.
Verkehrsopferhilfe e.V.
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Postfach 10 65 08
20044 Hamburg
Telefon (040) 30 18 0 0
Telefax (040) 30 18 0 70 70
Internet: Verkehrsopferhilfe im Internet (www.verkehrsopferhilfe.de)
E-Mail: voh@verkehrsopferhilfe.de
Wie soll man sich verhalten wenn man Geschädigter ist?
Erstatten Sie so schnell wie möglich eine Anzeige bei der Polizei. Zur Spurensicherung sollte Ihr Fahrzeug an der Unfallstelle verbleiben.
Anhand von Lackspuren, Splittern, abgefallenen Autoteilen etc. kann die Spurensicherung durchaus bis zum Unfallverursacher führen.
In vielen Bundesländern gibt es Verkehrsunfallflucht-Datenbanken, in denen die Fluchtfälle, die beschädigten Fahrzeuge etc. aufgenommen werden. Ebenso gibt es Datenbanken mit technsichen Fahrzeuginformationen, über die versucht wird, den Täter ausfindig zu machen.
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom!
I´m from Bavaria. That´s near Germany.
http://www.riddari-leon.de
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Lord Speckie
Erst mal auch von mir Beileid!
na ja...ist zwar nicht ganz legal, aber fürs nächste mal. Wenn der Schaden nicht so hoch ist fragste einfach nen Kumpel von dir, ob er nicht sagen kann er hätte das Teil umgefahren, dann zahlt seine Versicherung, wenn die das überprüfen wollen machste einfach nen paar spuren in die Stoßstange. Aber das geht auch nur, wenn es nur ein geringer Schade ist, sonst wird man zu sehr hochgestuft, aber wenn man eh schon ein paar Jahre auf 30% fährt wird man vielleicht auch gar nicht hochgestuft. (klappt zumindest bei Fahrrädern......
)
MfG Speckie
na ja...ist zwar nicht ganz legal, aber fürs nächste mal. Wenn der Schaden nicht so hoch ist fragste einfach nen Kumpel von dir, ob er nicht sagen kann er hätte das Teil umgefahren, dann zahlt seine Versicherung, wenn die das überprüfen wollen machste einfach nen paar spuren in die Stoßstange. Aber das geht auch nur, wenn es nur ein geringer Schade ist, sonst wird man zu sehr hochgestuft, aber wenn man eh schon ein paar Jahre auf 30% fährt wird man vielleicht auch gar nicht hochgestuft. (klappt zumindest bei Fahrrädern......
MfG Speckie
- Seether
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SVrider:
Erstens, ist die Schadenshöhe vollkommen unwichtig, weil Schaden = Schaden für die Haftpflichtversicherung eines evtl. Kollegen, egal wie hoch und Zweitens, wenn schon Anleitungen zum Versicherungsbetrug, dann bitte doch auch richtig!Speckie hat geschrieben:Erst mal auch von mir Beileid!
na ja...ist zwar nicht ganz legal, aber fürs nächste mal. Wenn der Schaden nicht so hoch ist fragste einfach nen Kumpel von dir, ob er nicht sagen kann er hätte das Teil umgefahren, dann zahlt seine Versicherung, wenn die das überprüfen wollen machste einfach nen paar spuren in die Stoßstange. Aber das geht auch nur, wenn es nur ein geringer Schade ist, sonst wird man zu sehr hochgestuft, aber wenn man eh schon ein paar Jahre auf 30% fährt wird man vielleicht auch gar nicht hochgestuft. (klappt zumindest bei Fahrrädern......)
MfG Speckie
Ride like devil....feel like god - Bad Boy 4 life
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maddin
Wie geht's dir und deinem Moped kaputti???
Hey,
wollte mal fragen wie es deinem Moped geht nachdem ich deinen Thread gelesen hatte das wer dein Baby umgefahren hat
.
Gibts was neues?
Greetz,
maddin
wollte mal fragen wie es deinem Moped geht nachdem ich deinen Thread gelesen hatte das wer dein Baby umgefahren hat
Gibts was neues?
Greetz,
maddin
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1. danke für die betrugs-tips , aber kaputti lässt das aus 2. gründen :
a> weil die polizei den fall ja schon aufgenommen hatte und das wohl blöd were wenn da plötzlich ein fahrer auftaucht und wegen fahrerflucht einen bekommt
und b> weil kaputti sich wegen sowas nicht strafbar machen möchte ( wenn es um 100.000euro ginge würde kaputti vielleicht ins grübeln kommen.
2. trotz mehr tägiger obsavastion nix für einen verdächtigen herausbekommen und die vers. auch meint das die erstatungsfähigen teile (spiegel) nicht die selbst-beteiligung überschreitet
aber wenigstens kann kaputti vielleicht günstig einen tank von einer ausstellungs maschine bekommen , welche umgebaut und lackiert werden soll. so das kaputtiseinen tank gegen den anderen tauschen kan und nur wenig zuzahlen muß ( beim neu lacken stört wohl die kl. beule und die kratzer nicht)
a> weil die polizei den fall ja schon aufgenommen hatte und das wohl blöd were wenn da plötzlich ein fahrer auftaucht und wegen fahrerflucht einen bekommt
und b> weil kaputti sich wegen sowas nicht strafbar machen möchte ( wenn es um 100.000euro ginge würde kaputti vielleicht ins grübeln kommen.
2. trotz mehr tägiger obsavastion nix für einen verdächtigen herausbekommen und die vers. auch meint das die erstatungsfähigen teile (spiegel) nicht die selbst-beteiligung überschreitet
aber wenigstens kann kaputti vielleicht günstig einen tank von einer ausstellungs maschine bekommen , welche umgebaut und lackiert werden soll. so das kaputtiseinen tank gegen den anderen tauschen kan und nur wenig zuzahlen muß ( beim neu lacken stört wohl die kl. beule und die kratzer nicht)