böser böser Rollsplitt :/


Allgemeine Gesprächsthemen, Fragen und Antworten.
Martin650


#31

Beitrag von Martin650 » 19.05.2006 21:46

Mal ne Frage hier in die Runde:
Gibts eigentlich ein Recht des Bundesbürgers auf ordentliche und gefahrlos befahrbare Strassen ? Immerhin werden hierfür spezielle Steuern und Abgaben von unserem Staat erhoben.

Hab nichts dergleichen ergoogelt

WilheLM TL


#32

Beitrag von WilheLM TL » 19.05.2006 22:41

Na, dann google mal „Beamtenlaufbahn” :P

SVHellRider


#33

Beitrag von SVHellRider » 20.05.2006 7:00

Martin650 hat geschrieben:Mal ne Frage hier in die Runde:
Gibts eigentlich ein Recht des Bundesbürgers auf ordentliche und gefahrlos befahrbare Strassen ? Immerhin werden hierfür spezielle Steuern und Abgaben von unserem Staat erhoben.

Hab nichts dergleichen ergoogelt

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§32 Verkehrshindernisse

(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.


Quelle

============================================

Strafgesetzbuch

StGB § 315b: Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1.

Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2.

Hindernisse bereitet oder
3.

einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Quelle

Du hast aber kein Recht auf "ordentliche, gefahrlose" Straßen.
Deshalb werden Straßen zunehmend auch nicht mehr instandgesetzt, sondern einfach Schilder aufgestellt - is billiger.
Steuern sind nicht zweckgebunden, d.h. beispielsweise das Geld für KFZ-Steuern (Bundesländer) darf auch für Schulen oder sonstwas ausgegeben werden.

WilheLM TL


#34

Beitrag von WilheLM TL » 20.05.2006 13:46

Ein gewisses Recht hast du auf „ordentliche Straßen”. Das müssen i.d.R. deine Hinterbliebenen erstreiten, mit viel Glück und viel Dämlichkeit der Behördenknechte kannst du das Urteil in den unteren Instanzen zu deinen Gunsten drehen. Dann geht der Staat in die nächste, bis der Bürger a) verstirbt oder b) wirtschaftlich und psychisch am Ende ist. Siehe Fall Knobloch. Und andere.

de_hippi
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SVrider:

#35

Beitrag von de_hippi » 20.05.2006 13:57

ich war letzten sommer in den vogesen unterwegs.
hatte dann das vergnügen, ca. 25km den berg z.t. rauf und komplett runter auf komplett losem rollsplitt fahren.

war da aber mit em auto unterwegs, weil ich noch kein motorrad habe :(
aber dort waren manche teile neu lackiert, und da war ich schon sehr langsam unterwegs, bin mit den 2 bikern recht gleichauf geblieben ;)
ich find diesen rollsplit eigentl. zum k***** :( hell

SVHellRider


#36

Beitrag von SVHellRider » 20.05.2006 14:03

WilheLM TL hat geschrieben:...Siehe Fall Knobloch. Und andere.
Wo? :roll:

WilheLM TL


#37

Beitrag von WilheLM TL » 20.05.2006 14:31


SVHellRider


#38

Beitrag von SVHellRider » 20.05.2006 14:49

Das Bayerische Straßengesetz liegt mir leider ebensowenig vor wie das baden-württembergische.

Daher ein Auszug aus dem saarländischen Straßengesetz:
-------------------------------------------------------------------
Saarländisches Straßengesetz (StrG)
- Auszug -

§ 9 Straßenbaulast

(1) Die Straßenbaulast umfaßt alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straße zusammenhängenden Aufgaben. Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem dem gewöhnlichen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern. Soweit sie hierzu unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit außerstande sind, haben sie auf den nicht verkehrssicheren Zustand durch Verkehrszeichen hinzuweisen. Diese Verkehrszeichen hat die Straßenbaubehörde vorbehaltlich anderweitiger Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde aufzustellen.

------------------------------------------------------------------
Quelle


Demnach hast du nur bedingt ein Recht auf ordentliche Straßen, aber ein Recht, daß die Straßen ordentlich ausgeschildert sind.
Und nichts anderes hab ich oben behauptet. :P
SVHellRider hat geschrieben:...Du hast aber kein Recht auf "ordentliche, gefahrlose" Straßen.
Deshalb werden Straßen zunehmend auch nicht mehr instandgesetzt, sondern einfach Schilder aufgestellt - is billiger.....

Diabolus650s


#39

Beitrag von Diabolus650s » 27.05.2006 15:30

ich wünschte sowas würde mal den behördenknechten mal passieren,damit sie entlich mal wüßte was das eigentlich fürn scheiß ist den sie da abziehn :!:

mattis


#40

Beitrag von mattis » 28.05.2006 20:51

Moin,

ich hab da auch was feines.

Die Unsitte wird hier seit ca. einem Jahr praktiziert:
Geschotterte/gesplittete Bankette.

Ein aboluter Irrsinn.
Der erste LKW und die Straße ist komplett mit Splitt oder Kies eingesaut.
Bevorzugt natürlich in Kurven.

Eigentlich ist es so gut wie unmöglich die guten Strecken hier vernünftig zu fahren, da fast jede Kurve mit dem Schxxx eingesaut ist.

Ich glaub, ich werde mal wieder eine Beschwerde ans zuständige Amt schicken müssen :-(


Gruß
Matthias

Morpheus


#41

Beitrag von Morpheus » 31.05.2006 12:17

Tach auch!

Ist auf meiner Hausstrecke in der Schwäbischen Alb auch einmal im Jahr so...... die hauen da echt zentimeterdick Rollsplitt auf die Bahn. Das fängt dann einfach plötzlich irgendwo an, und läuft dann auch sauber quer über die ganze Bahn drüber.
Wenn man Glück hat, stellen sie freundlicherweise in gebührendem Abstand ein Warnschild auf. Gab aber auch schon üble Stürze deswegen. Wenn Du da mit 120 durch die Kurve geflogen kommst und den Rollsplitt vorher nicht rechtzeitig bemerkst, hast du echt verloren.

Ach ja, und wenn's keinen Rollsplitt gibt, gibt's im Sommer dafür weiche Bitumen-Nähte - auch sehr geil das. :aua:


Gruss, der Morpheus

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