Xenon licht
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Gelöschter Benutzer 10919
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n0tmad
Mag sein, dazu muss allerdings ein Gutachten erstellt werden, entweder vom Hersteller des Xenon-Kits oder vom "Verbauer". Wie doch einige von uns schon feststellen mussten sind diese Gutachten, in diesem Fall eine Einzelabnahme, teuer und manchmal nicht zu realisieren. Bei Leuchtmitteln ist der TÜV sehr, sehr schwer zu überzeugen dass diese keine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. In solchen Grenzfällen ist es besser erstmal mit einer Beschreibung des zu verbauenden Produkts zum TÜV zu fahren und auf "eintragfähigkeit" überprüfen zu lassen. Spart viel Geld und Ärger...
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Und in der Folgeausgabe der oben angesprochenen Ausgabe der CB wurde diese Aussage revidiert. Brauchst also den Artikel nicht raussuchen, wurde hier in einem anderen Beitrag schon durchgekaut.Nos2a2 hat geschrieben:in einer der letzten custombike war n bericht drin über die versch. arten von lampen und dort stand, das die leuchtweitenregulierung nur bei KFZ ab 4 Rädern vorschrift ist, ergo darf man sich die xenonlampen legal an sein bike bauen. ich suche heute abend nochmal den Bericht raus.
Solange der Scheinwerfer als solcher nicht für Xenon geprüft wurde, trägt dir kein TÜVer (egal ob TÜV oder DEKRA) so ein Kit ein.n0tmad hat geschrieben:Mag sein, dazu muss allerdings ein Gutachten erstellt werden, entweder vom Hersteller des Xenon-Kits oder vom "Verbauer". Wie doch einige von uns schon feststellen mussten sind diese Gutachten, in diesem Fall eine Einzelabnahme, teuer und manchmal nicht zu realisieren. Bei Leuchtmitteln ist der TÜV sehr, sehr schwer zu überzeugen dass diese keine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. In solchen Grenzfällen ist es besser erstmal mit einer Beschreibung des zu verbauenden Produkts zum TÜV zu fahren und auf "eintragfähigkeit" überprüfen zu lassen. Spart viel Geld und Ärger...
Hauptproblem ist und bleibt die derzeit vorgeschriebene aLWR.