Nein, nur wenn er die Sachmängelhaftung explizit ausgeschlossen hat. Kann er als privater ohne weiteres machen, aber tun muss er es halt. Aber im Endeffekt bleibts dasselbe: Selbst wenn er es nicht hat und Twinkie auf dem Papier recht hat - das dann durchzusetzen ist meist sinnlos, weil zu langwierig und erstmal auch kostspielig. Läuft also auf dasselbe heraus, entweder ist der Verkäufer einsichtig und man einigt sich, oder man steht halt da :-/utzibbg hat geschrieben:Was im Kaufvertrag steht ist eigentlich bums - privat musst Du ihm nachweisen können, daß er den Schaden arglistig verschwiegen hat. Und diesen Beweis dürftest Du schuldig bleiben.
Schaden erst nach SV-Kauf entdeckt - Wie vorgehen ?
Re: Schaden erst nach SV-Kauf entdeckt - Wie vorgehen ?
Re: Schaden erst nach SV-Kauf entdeckt - Wie vorgehen ?
gibs schon was neues?
"Ironie ist das Körnchen Salz, das das Aufgetischte überhaupt erst genießbar macht."
Johann Wolfgang von Goethe, 28.08.1749 - 22.03.1832
Johann Wolfgang von Goethe, 28.08.1749 - 22.03.1832
Re: Schaden erst nach SV-Kauf entdeckt - Wie vorgehen ?
Habe ihm in der ersten Mail die neuen Fotos gezeigt...
Ihm fällt dazu nichts ein.
Auf meine zweite Mail mit der Frage, wie nun weiter vorzugehen sei, kam noch keine Antwort, ich halte euch auf dem laufenden
Ihm fällt dazu nichts ein.
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