@schupo:
Aaaalso, ich hab gerade meine erstes Staatsexamen in Jura in Mainz geschrieben und hab demnächst noch mündliche Prüfung (Deswegen weiß ich auch noch nicht ob ich aufs Treffen komme; Madame hat da auch noch n Wort mitzureden..

). Danach Referendariat und dann das zweite....
Wegge dem Notwehrrecht hab ich mal ne Runde nachgedacht und bin zu folgendem Schluß gekommen: Sicher ist das Mopped als Eigentum geschütztes Rechtsgut, über das der Eigentümer auch grds. Dispositionsbefugnis hat. Fragt sich jetzt, ob du Deine Dispositionsmöglichkeit verlierst, wenn das Mopped 2m weggeschoben wird. Selbst, wenn Du in dem Augenblick daneben stehst (sonst Angriff auch nicht gegenwärtig), würde ich persönlich KEINE Einschränkung der Dispositionsmöglichkeit annehmen. Ich hab dann heute noch mal einen Strafrechtsdozenten an der Uni gefragt (der RICHTIG Ahnung hat) und der sieht es genauso.
Wohlgemerkt: Wir sprechen von einem Notwehrrecht aus §32 StGB.
Allerdings kann in jedem Fall ein, das Notwehrrecht auslösender, rechtswidriger Angriff dann gegeben sein, wenn der Typ das Mopped zündet und 2m wegfährt! Denn dann haste den Straftatbestand des, äääh... (§ weiß ich gerade net, ich glaub 315c StGB) nichtberechtigten in Gebrauch nehmen eines KFZ! Bei einer mit dem Wegschieben verbundenen Sachbeschädigung (Kratzer,etc) ist die Lage auch klar....
Aber 2m wegschieben ohne sonst was?...hmmm schwierig schwierig. Kann man vielleicht sogar anderer Ansicht sein, aber das vor Gericht durchzukriegen..?? Selbst das mit dem Zettel ist bedenklich... Das könnte man dann schon als Drohung mit einem empfindlichen Übel ansehen (vgl. den §240 StgB)....wieauchimmer.
Is alles nit so einfach. Wenn Du aber in einem solchen Fall dem Moppedschieber eins auf die 12 kloppst, dann ziehst Du vor Gericht den Kürzeren.
Insoweit, so traurig es auch ist, SVHellrider mag da wohl Recht ham.
Also: Wenn einer MEIN Mopped anfaßt, dann schreck ich nicht davor zurück evtl. auch körperliche Gewalt anzuwenden, weil ich nämlich genau gesehen hab, daß der mein Mopped kaputtmacht

Dann läge zwar immernoch keine Notwehrlage vor, zumindest befände ich mich dann in einem Erlaubnistatbestandsirrtum und könnte nur wegen Fahrlässiger KV verurteilt werden.....
Aber vielleicht find ich noch was genaues zu der Problemaaaadig..
In diesem Sinne
v2junky