@v2junky
Zum Glück ist die Auffassung von Recht und Unrecht eine Auslegung der Gesetze und immer wieder diskutierbar. Was das wegschieben angeht. Woher weiß ich denn das der Kerl mein geiles Mopped nur zwei Meter wegschieben wollte. Vielleicht war der auch gerade dabei das Mopped komplett von der Straße zu räumen. Das weiß ich doch nicht. Ich bin davon ausgegangen das der mein Mopped klauen wollte und das, Herr Richter, darf ich doch wohl verhindern.
Ach so ganz nebenbei § 248 b ist das mit dem unbefugtem Gebrauch. Ansonsten beneide ich dich darum, dass du Jura studiert hast und ich Idiot nur Verwaltungsrecht. Schade das du nicht zum Treffen kommen kannst. Juristische Fachgespräche mit 1,5 Promille sind ein Traum
Wenn du mal fertig bist solltest du über meine Verfassungsbeschwerde hinsichtlich dem Überholverbotzeichen 276 nachdenken.
@AnacondaSV
Natürlich, wenn sie rechtswidrig abgestellt sind und irgend ein Bürger die Polizei ruft, dann muss ich was machen. Abschleppen - Wegschieben - Ermessen - mildestes Mittel - also wegschieben. Ist auch billiger für den Betroffenen.du würdest Kräder weg schieben?
Schupo