Garantie bei Reimport


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sv-bandit


Garantie bei Reimport

#1

Beitrag von sv-bandit » 15.04.2005 8:23

Stimmt die Aussage des Suzuki-Vertragshändlers, dass er für die Abwicklung eines Garantiefalles bei einem EU-Reimport nicht zuständig ist?
Ich habe nach 14 Monaten jetzt einen technischen Defekt (defekte Kupplung - da gibt es schon einen langen Beitrag zu). Er stellt sich jetzt hin und will es nicht auf Garantie machen.
Eigentlich etwas merkwürdig, bei meinen Dewoo (Kaufdatum 1999), der auch ein Reimport ist, hat die Werkstatt damals überhaupt keine Zicken gemacht.
Mir würde jetzt helfen, wenn es irgend eine rechtliche Bewertung des Sachverhaltes gibt.

Vielen Dank schon mal.

SVDieter


#2

Beitrag von SVDieter » 15.04.2005 8:44

Hallo SV-Bandit, ich würde mich da mal an Suzuki direkt wenden und Nachfragen was die dazu sagen.


Gruß Dieter

Tocki


#3

Beitrag von Tocki » 15.04.2005 9:03

Meines Wissens is bei einem Reimport dein Importeur dein Gewährleistungspartner. Hast du den ma gefragt?

mfg,

Tocki

sv-bandit


#4

Beitrag von sv-bandit » 15.04.2005 10:11

Ja, habe ich. Der meint, dass die Motorradgeneralimporteure - also Suzuki Deutschland - sich gerne herauswinden. Bei Autos soll es wohl schon seit langem klare Regelungern geben, dass die Vertragswerkstatt die Garantieabwicklung übernimmt.
:( Die Lage wird als strittig eingeschätzt. Bis jetzt hat wohl noch niemand geklagt.

frankie


#5

Beitrag von frankie » 15.04.2005 10:49

Hi,

da mußt Du Dir mal die Garantiebedingungen von Deinem Reimporteur anschauen.
Bei Deiner Dose (Daewoo) hattest Du warscheinlich eine europaweite Herstellergarantie bekommen. Bei reimportierten Motorrädern ist das aber nicht üblich. Ich vermute mal, daß der Suzukihändler im Recht ist.
Der Gesetzgeber schreibt eine 6-monatige Garantie und danach eine 18-monatige Gewährleistung vom Verkäufer gegenüber dem Käufer vor. Da der besagte Suzukihändler nicht der Verkäufer ist, hat er mit der Garantie auch nichts zu tun, es sei denn, wie im Falle Deines Daewoos, daß es besondere Vereinbarungen über die Garantie/Gewährleistung seitens des Herstellers/Importeurs gibt.
Du mußt Dich also zunächst an denjenigen wenden, der Dir das Motorrad verkauft hat. Es gelten dann die Bestimmungen des Verkäufers oder mindestens die gesetzliche Gewährleistung. Nach deutschem Recht gilt nach 14 Monaten lediglich noch die Gewährleistung aber keine Garantie mehr. Bei der Gewährleistung muß der Käufer dem Verkäufer beweisen, daß die erworbene Sache bereits zum Zeitpunkt des Kaufs den entsprechenden Sachmangel hatte. Im Garantiezeitraum müßte dagegen der Verkäufer nachweisen, daß der Sachmangel durch unsachgemäße Behandlung zu Stande gekommen ist. Das ist im Zweifelsfalle ein riesiger Unterschied.
Dir bleibt also nichts anderes übrig, als erst mal herauszufinden, welche Garantie/Gewährleistung Du gegenüber dem Verkäufer mit dem Kauf erworben hast.

Tocki


#6

Beitrag von Tocki » 15.04.2005 10:55

So wie frankie das beschrieben hat, hab ich das gemeint :wink:

Is denn dein Schaden nachweislich auf einen Herstellungsfehler zurückzuführen? Wenn ja müsste das das Problem deines Importeurs sein.

mfg,

Tocki

sv-bandit


#7

Beitrag von sv-bandit » 15.04.2005 12:18

@frankie: Danke für die verständliche Erklärung.

Mein Händler übernimmt den Fall und hat auch schon die Teile besorgt.
Er und sein Importeur stehen somit zu ihrer gegebenen Garantie von zwei Jahren.

Ich habe mich inzwischen mal erkundigt und folgendes erfahren:
Bei mehrspurigen Fahrzeugen ist durch EU-Recht festgelegt ist, dass jeder Vertragshändler für die Garantieabwicklung zuständig ist.
Für Suzuki stellt sich die Sache jetzt so dar, da dies ja nur für mehrspurige Fahrzeuge gilt, sind sie fein raus. Da kann man jetzt sich denken was man will. :evil:
Aber sehr kundenfreundlich ist das natürlich nicht, da ich jetzt mein Mopped extra zu meinem Händler überführen muss.

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#8

Beitrag von svbomber » 15.04.2005 12:25

>Aber sehr kundenfreundlich ist das natürlich nicht, da ich jetzt mein Mopped extra zu meinem Händler überführen muss.

Das nicht, aber deswegen wurde das Thema hier schon mehrfach durchgekauft und i.d.R. erkundigt man sich darüber auch im Vorfeld Bild
Ist aber auch vielleicht mal etwas für die FAQ :)

Pinky


#9

Beitrag von Pinky » 15.04.2005 13:31

sv-bandit hat geschrieben:Aber sehr kundenfreundlich ist das natürlich nicht, da ich jetzt mein Mopped extra zu meinem Händler überführen muss.
hättest ja nur bei nem deutschen händler kaufen müssen - aber 1000eur ersparnis waren dir ja lieber :wink: nu investierst du die 1000eur eben in sprit um zum händler zu kommen :wink:

sv-bandit


#10

Beitrag von sv-bandit » 15.04.2005 14:10

svbomber hat geschrieben:Ist aber auch vielleicht mal etwas für die FAQ :)
Gute Idee, ich habe da tatsächlich vom Auto aufs Mopped geschlossen.

@Pinky: Ja, die 1200 € sind mir immer noch viel lieber, nach dieser Aktion ist eben der Preisvorteil auf 1110 € zusammengeschmolzen.

Jetzt denke ich erst mal positiv, dass nicht noch irgend was kaputt geht.

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