Was und wie mache ich......


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
Patrik 4.7.


Was und wie mache ich......

#1

Beitrag von Patrik 4.7. » 26.06.2005 22:53

Ich möchte mir gerne neue Endtöpfe holen ohne Kat!

Meine frage ist was muss ich an meiner SV ändern (Lamda...Steuergerät....und und und)damit sie dann ohne Kat läuft?
Was muss ich um oder ein/aus tragen lassen wegen tüv ?

Oder kann Ich die töpfe einfach dran schrauen und losfahren und alles ist gut?

:?:

Ben


Re: Was und wie mache ich......

#2

Beitrag von Ben » 27.06.2005 11:47

Patrik 4.7. hat geschrieben:Was muss ich um oder ein/aus tragen lassen wegen tüv ?
Wer ist eigentlich Tüff?
Patrik 4.7. hat geschrieben:Oder kann Ich die töpfe einfach dran schrauen und losfahren und alles ist gut?
Genau. Es sei denn du störst dich an meiner ersten Aussage! :wink:

Ruh-Fi


Re: Was und wie mache ich......

#3

Beitrag von Ruh-Fi » 27.06.2005 17:12

Patrik 4.7. hat geschrieben:Ich möchte mir gerne neue Endtöpfe holen ohne Kat!

Meine frage ist was muss ich an meiner SV ändern (Lamda...Steuergerät....und und und)damit sie dann ohne Kat läuft?
Was muss ich um oder ein/aus tragen lassen wegen tüv ?

Oder kann Ich die töpfe einfach dran schrauen und losfahren und alles ist gut?

:?:
Erlischt die Betriebserlaubnis, wenn ich einen neuen Auspuff anbaue, der keinen Kat hat?

Hinsichtlich der Austauschschalldämpfer hat des Kraftfahrt-Bundesamt auf Anfrage bereits folgende Stellungnahme abgegeben:

Die Genehmigung von bestimmten Bauteilen und Merkmalen von zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen wird auf internationaler Ebene in der EG-Richtlinie 97/24/EG (sog. "Multirichtlinie") geregelt. Sie ist eine zwingend vorgeschriebene Einzelrichtlinie der sog. Rahmenrichtlinie 2002/24/EG (ersetzt 92/61/EWG).
In der Multirichtlinie werden "Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft" (Kapitel 5) oder "Zulässiger Geräuschpegel und Auspuffanlage" (Kapitel 9) geregelt. Die Genehmigung von Austauschschalldämpfern unterliegen dieser Richtlinie. So können Austauschalldämpfer bezüglich ihres Geräuschverhaltens gemäß Kapitel 9 der Multirichtlinie genehmigt und entsprechend gekennzeichnet werden.( Typgenehmigung -> EG-Betriebserlaubnis)

Grundsätzlich dürfen mit einer Kennzeichnung versehene nach EG-Richtlinien genehmigte Bauteile ohne weitere Nachweise an den im Verwendungsbereich genannten Fahrzeugen angebaut werden. Hier liegt ein Problem der Überwachungsbehörden; der Verwendungsbereich ist für den Ordnungshüter allein aus der Kennzeichnung am Schalldämpfer nicht ersichtlich. Es ist zulässig einen Austauschschalldämpfer (ausschließlich) bezüglich seines Geräuschverhaltens zu prüfen, zu genehmigen und zu kennzeichnen, auch wenn der Originalschalldämpfer einen Katalysator beinhaltet, der zu genehmigende Austauschschalldämpfer aber keinen Katalysator besitzt. Die EG-Typgenehmigung beinhaltet ja ausschließlich die Bewertung des Geräuschverhaltens.

Ein weiteres Problem entsteht durch den Anbau eines so typgeprüften Austauschschalldämpfer an Motorräder in Deutschland, die bereits in bestimmte Abgas-Emissionsklassen eingestuft worden sind und die Einhaltung der Abgasgrenzwerte nur durch den Einsatz eines Katalysators gewährleist wird. Der Verordnungsgeber (Verkehrministerium, BMVBW) stellt klar, dass in diesem Fall durch die Montage des Austauschschalldämpfers, der lediglich die EG-Typgenehmigung bezüglich des Geräuschverhaltens besitzt, aber keinen (erforderlichen) Katalysator wie beim Originalschalldämpfer beinhaltet, die Betriebserlaubnis erlischt. (§ 19 Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) über die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis)

Um die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis des Kraftrades nicht zu gefährden, bietet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für solche o. g. Austauschschalldämpfer folgendes Verfahren an: Das KBA kann (nationale) "Allgemeine Betriebserlaubnisse" (ABE´sen) erteilen, die - fußend auf der europäischen Typgenehmigung für das Geräuschverhalten - die abgasmindernde Wirkung eines solchen Austauschschalldämpfers auf der Grundlage der - wie beim Originalschalldämpfer - anzuwendenden Prüfungen gemäß der Richtlinie 70/220/EWG oder der ECE-Regelung R103 bestätigt, quasi eine ABE für einen Austauschkatalysator.

Die Lücke in der Kennzeichnung der Schalldämpferanlagen soll durch die in Brüssel z. Zt. diskutierten Vorschriften über Austauschkatalysatoren an Krafträdern, die in Kapitel 5 der Multirichtlinie (97/24/EG) eingearbeitet werden sollen, geschlossen werden. (Doppelkennzeichnung). Der Zeithorizont für eine solche Umsetzung in Brüssel ist nur schwer abschätzbar, sicherlich nicht vor Ende 2004.

SV-Markus wurde dieses am 14.09.04 so vom KBA mitgeteilt.

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#4

Beitrag von svbomber » 27.06.2005 17:16

>Erlischt die Betriebserlaubnis, wenn ich einen neuen Auspuff anbaue, der keinen Kat hat?

Nein. [ Austau.schalld. ohne KAT mit EG-BE an KRAD mit KAT zulässig! ]

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Re: Was und wie mache ich......

#5

Beitrag von dave » 27.06.2005 21:47

Patrik 4.7. hat geschrieben:
Meine frage ist was muss ich an meiner SV ändern (Lamda...Steuergerät....und und und)damit sie dann ohne Kat läuft?
Da die Lambdaregelung "vor dem Kat" stattfindet, musst Du nix ändern. Solange es keine OBD (On Board Diagnostic) bei Moppeds gibt, merkt es dein Steuergerät nichtmal, ob da ein Kat drin ist oder nicht.

Dave

Patrik 4.7.


#6

Beitrag von Patrik 4.7. » 28.06.2005 15:32

ja das nen ich doch mal ausführlich vielen dank :!: :!: :!:

Christoph


#7

Beitrag von Christoph » 03.07.2005 11:05

Ich hab mir gerade einen Auspuff ohne KAT darngeschraubt und hatte dann ein regelmäßiges Aupuff-"Patschen". Meine Werkstatt meinte, aufgrund des niedrigeren Gegendrucks müsse die Einspritzanlage darauf eingestellt werden.

Einfach ranschrauben wie früher bei den Vergasermodellen ist wohl nicht mehr.

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#8

Beitrag von BOKO3 » 03.07.2005 11:11

Naja, ich habe die Vergaser aber auch immer auf den neuen Puffi abstimmen lassen nur war des teurer als jetzt für den Einspritzer.
Gruß
Andree
Der Pessimist ist ein Optimist mit Lebenserfahrung

Doctor Spoktor


#9

Beitrag von Doctor Spoktor » 03.07.2005 11:17

ich hab bei mir nix eingestellt :D

draufgeschraubt und gut .... nix patschen usw.

Ruh-Fi


#10

Beitrag von Ruh-Fi » 03.07.2005 13:14

The Spoktor hat geschrieben:ich hab bei mir nix eingestellt :D

draufgeschraubt und gut .... nix patschen usw.
....aber ab und zu mal ein schönes Donnergebrummel :twisted:

Patrik 4.7.


#11

Beitrag von Patrik 4.7. » 04.07.2005 10:22

ich habe mir jetzt bei Mo dieLoes EVO2 bestellt ;( Feuer
hoffe das alles rund läuft oder hat einer schon mal Probleme mit den Loes an der 1000er K3 gehabt?

Timmi
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#12

Beitrag von Timmi » 04.07.2005 13:13

Patrik 4.7. hat geschrieben:ich habe mir jetzt bei Mo dieLoes EVO2 bestellt ;( Feuer
hoffe das alles rund läuft oder hat einer schon mal Probleme mit den Loes an der 1000er K3 gehabt?
Probleme?
Habe auch die Leo`s von MO.
Du wirst Dich beim ersten starten evtl.erschrecken :roll:
MIT Leos klingt es endlich nach V 2 :D :D :D
Oberkaputnik

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Bandit1250S

Patrik 4.7.


#13

Beitrag von Patrik 4.7. » 04.07.2005 20:27

na da bin ich ja mal gespannt ob die Leos halten was sie versprechen :juchu:

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#14

Beitrag von svfighter » 08.07.2005 17:06

Patrik 4.7. hat geschrieben:na da bin ich ja mal gespannt ob die Leos halten was sie versprechen :juchu:
machn se 8O
Dieser Beitrag wurde 569 mal editiert, zum letzten Mal von svfighter: Heute, 12:24

Bommel


#15

Beitrag von Bommel » 08.07.2005 20:35

@Timmi ,na ja nicht gleich erschrecken aber der Soud ist schon gut.
Hat jemand von Euch den die Schilder genietet?? und wie???
Von LeoVince bekomm ich keine Antwort ob ich die ESD einfach anbohren kann.

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