Hatte am Mittwoch einen Unfall. Dachte das Auto vor mir würde links Abbiegen, es hatte aber weder links noch rechts geblinkt. wollte rechts vorbeifahren und im gleichen moment ist er rechts abgebogen. soweit so gut, selbst schuld, das ist klar (mein Unfallgegner hat natürlich gesagt er hätte rechts geblinkt, keine Zeugen, also bin ich schuld). Hab dann heute Post von den Grünen bekommen, von wegen schriftliche Aussage als Beschuldigter. steht drin wegen § 49 STVO. also wegen rechts überholen bei unklarer Verkehrslage. Was heißt das jetzt genau?? Gibts dafür Punkte?? Bin noch in der Probezeit, kommt also auch ne Nachschulung auf mich zu???
Mit freundlichen Grüßen
Daniel
Unfall in Probezeit
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M.O.D. 82
http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleR ... 420041.pdf
siehe 12.1.11
Überholen bei ungeklärter Verkehrslage und es kam zum Unfall
ist ein A Verstoß kostet je nachdem, wie sie dir nen Strick draus drehen (aber da es zum Unfall kam denk ich mal) (50Euro)-75 Euro und drei Punkte, das bedeutet Nachschulung
Also das ist meine Meinung, bin mal gespannt was die anderen sagen.
siehe 12.1.11
Überholen bei ungeklärter Verkehrslage und es kam zum Unfall
ist ein A Verstoß kostet je nachdem, wie sie dir nen Strick draus drehen (aber da es zum Unfall kam denk ich mal) (50Euro)-75 Euro und drei Punkte, das bedeutet Nachschulung
Also das ist meine Meinung, bin mal gespannt was die anderen sagen.
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Lazareth