hi leuts,
wichtig ist das die blinker für ihren bestimmungsort geprüft sind das heist ein blinker für vorn hat eine nummer aus der hervorgehts das dieser blinker tüv und typengeprüft ist als ein fahrtrichtungsanzeiger an einem einspurigen fahrzeug für vorn.
genau so ist es mit dem hinteren blinker.
eine ausnahme sind universal oder zubehörblinker welche für vorn und oder für hinten sind diese haben dann aber auch eine nummer aus der dies hervorgeht.
ich hatte bezüglich diesem thema eine lange und ausführliche diskusion mit mehreren tüvprüfern. ich wollte nämlich einen tüvgeprüften verkleidungsblinker an mein heck schrauben bekam dies aber nicht eingetragen weil es ein verkleidungsblinker war der tüv und typengeprüft war als fahrtrichtungsanzeiger vorn. also hab ich mir kellerman micros geholt (die sind noch kleiner) und hab sie eingetragen bekommen weil sie ne nummer haben welche sagt geprüft für hinten.
allse andere ist eine : (orginalton polizei die mich anhielt) unzulässige veränderung der lichtanlage und führt somit zum erlöschen der betriebserlaubnis, macht ? DM und punkte hab ich auch noch bekommen.
aber abschliesend muß ich sagen ich glaub der POM war schlecht drauf (oder durfte nachts nicht drauf

) weil der hat krampfhaft gesucht (über 45 min) und hat dann die blinkersache gufunden und dann war er zufrieden.