Auspuffhalter von Rw


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SVracer05


Auspuffhalter von Rw

#1

Beitrag von SVracer05 » 16.02.2006 21:12

Nabend,

habe vor ein paar Tagen meinen von Rw bestellten Auspuffhalter für die rechte Seite bekommen.
Und was mich so richtig gestört hat ist, das das nur eine zurechtgebogene Metallplatte ist, in der Form der oroginal Fußrasten
(wenigstens sieht es so aus) und ohne jede Bohrung.
Absolut hässlich. HAbe dafür 36 Eus gelöhnt. Das Dumme ist nur hätte ich wenigstes ein Bild davon gesehen, hätte ichen nichtr gekauft.

Was sagt ichr dazu? Sind 36 Eus für sowas zuviel????


Ach ja. Habe auch die falsche Seite geliefert bekommen, nämlich für links.


In diesem Sinne (wollt ich ma loswerden)


Alex

Bluebird


#2

Beitrag von Bluebird » 16.02.2006 21:22

reklamation, so einfach ist das

SVracer05


#3

Beitrag von SVracer05 » 16.02.2006 21:33

Jo wollt ich auch machen.

Aber nun zum Haken an der ganzen Sache.

Auch wenn das falsch geliefert wurde und auch scheißßßße aussieht muss ich, wenn ichs zurückgeben will 15% Einlagerung und noch so ne Gebühr bei Rw zahlen.
Und das ist unter aller Sau.

Also umtauschen auf rechts und selber zuschneiden u. bohren.

Gruß Alex

Elvis


#4

Beitrag von Elvis » 16.02.2006 22:29

Ganz ehrlich: Ich hätte ihn nicht gekauft ohne vorher ein Bild davon zu sehn... :roll:

Urgestein


#5

Beitrag von Urgestein » 16.02.2006 22:47

regelt das nicht das fernabsatzgesetz, das man sowas zurück geben kann :roll: also nix mit gebühren natürlich eigentlich...

aber sorry, wenn man etwas kauft was man noch nie gesehen hat kann man sich auch nicht wegen der optik beschweren ;)

F!1257312


#6

Beitrag von F!1257312 » 16.02.2006 23:28

wennst den bestellt hast und hast kein bock mehr drauf, schickst ihn innerhalb von zwei Wochen an den zurück. am besten dann noch ne email dazu, dass du von deinem widerrufsrecht gebrauch machst natürlich ohne angabe von gründen
die kosten für die rücksendung wirst wahrscheinlich selber tragen müssen. erst ab einem betrag von 40 euro muss er die kosten der rücksendung übernehmen.
wär gut wenn du des teil noch ned beschädigt oder in gebrauch genommen hast. dann fallen außer rücksendungskosten keine weiteren kosten mehr an.
die einlagerungskosten kann er vergessen, weil in deim fall die gesetzlichen vorschriften über den rücktritt anzuwenden sind (sofern du brav und fristgerecht widerrufen, bzw das glump zurückgeschickt hast). da bist sche sauber ausm schneider.

<aber sorry, wenn man etwas kauft was man noch nie gesehen hat kann
<man sich auch nicht wegen der optik beschweren

dafür hamma ja §312b f :wink:

SVracer05


#7

Beitrag von SVracer05 » 17.02.2006 8:41

Ihr habt ja recht! :peinlich:

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