Artikel zur AU


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Dulli


Artikel zur AU

#1

Beitrag von Dulli » 19.03.2006 18:08

Hallo Zusammen...

wie schon vielleicht alle mitbekommen haben, ab 01.04.2006 ist die AU Pflicht bei allen Motorrädern ab EZ 1989.
Hier ein sehr interessanter Artikel zu diesem Thema:

Was ist die Abgasuntersuchung beim Motorrad ?
Die Motorrad Abgasuntersuchung, auch einfach "AU" oder Umweltuntersuchung genannt, wird im am 1.04.2006 eingeführt für mehr oder minder alle Fahrzeuge ab 1989 (Detail siehe unten). gelten.

Die Abgasuntersuchung wird zusammen mit der Hauptuntersuchung durchgeführt. Wird die Abgasuntersuchung nicht bestanden, dann gilt die Hauptuntersuchung als nicht bestanden. Es gibt also keine extra AU Plakette.

Neben der Abgasuntersuchung wird noch eine subjektive Geräuschmessung durchgeführt. Sollte der Prüfer Zweifel an der Einhaltung der Geräuschgrenzwerte haben sollte, wird dann das Standgeräusch des Fahrzeuges gemessen.

Welche Motorräder müssen die Abgasuntersuchung machen ?

2- oder 4-Takt Fremdzündungsmotor

einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

ab Erstzulassung 01.01.1989


Welche Grenzwerte gelten ?
Der CO Wert darf folgende Grenzwerte nicht überschreiten:

Bei Fahrzeugen ohne Katalysator bzw. mit ungeregeltem Katalysator: 4,5 % vol. bzw. Herstellerangabe
Bei Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator: 0.3% vol. bzw. Herstellerangabe

Oft wird die Frage gestellt, welche Grenzwerte gelten für Fahrzeuge, deren original Schalldämpfer mit KAT durch einen Austauschschalldämpfer ohne KAT jedoch mit E-Prüfzeichen ausgetauscht wurden. Ganz klare Aussage: es gelten die Grenzwerte für KAT Version, denn damit wurde das Fahrzeug homologiert.

Wie muss gemessen werden ?
Es gibt eine genaue Durchführungsbestimmung, die die Durchführung der Messung genau regelt.

Fahrzeuge ohne Katalysator und Fahrzeuge mit ungeregeltem Katalysator:

Fahrzeug Solldaten ermitteln. Falls der Hersteller keine Solldaten angibt (bisher ist mir kein Hersteller bekannt, der welche angibt), gilt als CO Grenzwert max 4.5% Vol.

Motortemperatur in °C (Grad Celsius) nach Herstellervorgaben, ansonsten mindestens 60 °C

Leerlaufdrehzahl in min-1 nach Herstellerangabe

Abgassonde ins Auspuffendrohr einführen. Dabei muss die Sonde mindestens 30cm im Auspuff sein. Sollte dies nicht möglich sein, muß ein Adapter benutzt werden.

Motordrehzahl erfassen

CO Wert und Drehzahl erfassen und in das Formblatt eintragen

Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator:

Fahrzeug Solldaten ermitteln. Falls der Hersteller keine angibt (bisher ist mir kein Hersteller bekannt, der welche angibt), gilt als CO Grenzwert max 0.3% Vol.

Motortemperatur in °C (Grad Celsius) nach Herstellervorgaben, ansonsten mindestens 60 °C

eine erhöhte Leerlaufdrehzahl in min-1 nach Herstellerangabe, ansonsten 2000 min-1

Abgassonde ins Auspuffendrohr einführen. Dabei muss die Sonde mindestens 30cm im Auspuff sein, sonst Trichter benutzen

Motordrehzahl erfassen

CO Wert und Drehzahl erfassen und in das Formblatt eintragen


Anforderungen an den Messplatz
Es muß ein geeigneter und geschlossnder Prüfraum vorhanden seim. Dies kann auch die normale Werkstatt sein, sofern eine Absauganlage vorhanden ist. Eine Messung im Freien sind nicht zulässig.


Wer darf messen ?
Grundsätzlich dürfen nur Meisterbetriebe die Untersuchung durchführen. Neben dem Meister müssen auch die Mechnaniker, die die Untersuchung durchführen, an einer eintätigen Schulung teilgenommen haben. Diese wird u.a. von den Innungen abgeboten und kostet (in Hamburg) 195 EURO pro Teilnehmer.

Quanta Costa ?Über die Kosten der AU wird viel Spekuliert. Dabei gibt die Verordnung einen Rahmen vor, in dem die Kosten liegen müssen. Der Rahmen liegt zwischen 7,70€ bis 23,00€. Nach mir vorliegenden Informationen will der TÜV eine Gebühr von ca 17,00€ erheben.
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bikermichael


#2

Beitrag von bikermichael » 19.03.2006 18:18

Schön, hatten wir schon :lol:

viewtopic.php?t=28076 :wink:

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