Geblitzt !! Was tun ?? Bitte um hilfe ! Fehlmessung ?!


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sammy1299


Geblitzt !! Was tun ?? Bitte um hilfe ! Fehlmessung ?!

#1

Beitrag von sammy1299 » 17.07.2006 14:27

Hallo zusammen,

als ich heute morgen zur Arbeit gefahren bin, wurde ich auf der Landstrasse (100km/h) mit 163 km/h, laut Polizei mit LASERMESSUNG von hinten gemessen.

Ich bin mir jedoch sicher das es max 140km/h (laut Tacho mit 17:42 Übersetzung und ohne Tachokonverter) waren,
das erste was der Beamte bemängelt hat, als ich angehalten wurde, war "Ihr Nummernschild ist zu schräg" ca.45° (30°sind erlaubt) ist diese Messung überhaupt korrekt bzw. verwertbar, da Lasermessung (höchst zweifelhaft) und Nummernschild zu weit hoch gebogen.

Habe natürlich nichts zugegeben und auch nichts unterschrieben.

Habe ich mit Anwalt eine Chance, die Messung anzuzweifeln ??


Danke

Gruß
Stefan

bswoolf
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#2

Beitrag von bswoolf » 17.07.2006 14:36

schon scheisse mit nicht korrekt anzeigendem tacho. wie willst du da argumentieren? versuche es mit nem anwalt, wenn du sicher meinst, daß eine fehlmessung vorliegt. wie du das beweisen willst? k.a..


edit: ach ja, ansonsten trage es wie ein zwar nicht immer gesetzestreuer, aber doch grundsätzlich allen vorschriften aufgeschlossener, mann, äh staatsbürger. :P
Zuletzt geändert von bswoolf am 17.07.2006 15:56, insgesamt 1-mal geändert.

xxxdinixxx


#3

Beitrag von xxxdinixxx » 17.07.2006 14:53

"geblitzt!! was tun??"

:roll: wie wärs mit bezahlen?

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svbomber
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#4

Beitrag von svbomber » 17.07.2006 14:58

>140km/h zu 163km/h
Naja, sieht erstmal aus wie "hingedreht", um 1 Monat Fahrverbot zu umgehen ;)

Wenn du eine Rechtschutzversicherung (ohne SB) hast, konsultiere deinen Anwalt. Ohne Anwalt stehen die Chancen imho schlecht.

sammy1299


#5

Beitrag von sammy1299 » 17.07.2006 15:05

Ich werde hier glaub ich falsch verstanden !! :twisted: :twisted:

Hingedreht ist überhaupt nichts :!:, der angezeigte Wert war bei ca.140km/h , abzüglich Übersetzungsabweichung von 5% (17:40 auf 17:42).

Das ich bezahlen muss ist schon klar, nur will ich nicht aufgrund einer Fehlmessung mehr bezahlen als nötig !!!

Ich wäre sehr Dankbar um verwertbare Tips :D, neunmalkluges kann ich nicht gebrauchen. :evil:

xxxdinixxx


#6

Beitrag von xxxdinixxx » 17.07.2006 15:08

sammy1299 hat geschrieben:, neunmalkluges kann ich nicht gebrauchen. :evil:
:kleiner: ist ja schon gut
:mrgreen: aber wer halt so fragt... *g*

bswoolf
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#7

Beitrag von bswoolf » 17.07.2006 15:21

kommt man bei 163 noch mit einem monat hin?

alpine*


#8

Beitrag von alpine* » 17.07.2006 15:24

Welche SV fährst du?

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#9

Beitrag von Whelp » 17.07.2006 15:36

bswoolf hat geschrieben:kommt man bei 163 noch mit einem monat hin?
Nope...http://www.bussgeldkataloge.de/

275.- / 4 Punkte / 2 Monate

Ist die Frage, waren bei den 163 schon die Toleranz abgezogen?

Fährt wohl ne SV 1000 S

:pommes:
"Nagelt die Vernunft in das Volk!"

Schubser


#10

Beitrag von Schubser » 17.07.2006 15:45

Also Lasern bekommt man ja normalerweise nicht mit...erst wenn man angehalten wird.....das Du da so genau weißt, wieviel Du auf der Uhr hattest ist schon erstaunlich... :) grins

Kannst ja versuchen die Messung anzuzweifeln aber ich sehe da wenig Chancen. Die Messdaten werden nicht gespeichert und so wird man Dir schreiben, wann das Messgerät überprüft und geeicht wurde und nachweisen, dass der Fuzi hinter dem Gerät sich damit auskennt und dementsprechende Einweisungen bekommen hat :wink:. Auf die Antwort auf das Argument..ich habe auf den Tacho geschaut und bin "nur" 140 Km/h gefahren bin ich gespannt :D

sammy1299


#11

Beitrag von sammy1299 » 17.07.2006 15:47

alpine* hat geschrieben:Welche SV fährst du?
ne rote 1000N, siehe Galerie

viewtopic.php?t=32166

@Whelp

es waren 163km/h abzüglich 5km/h Toleranz, sprich 58km/h zu schnell


Aber einegtlich gehts mir mehr um die Messung aufs zu steile Nummernschild ist diese überhaupt brauchbar, eigentlich kann da
kein genaues Ergebniss rauskommen, wie gesagt ca. 140 laut Tacho und 163 laut den Grünen.

Anwalt und Rechtsschutz habe ich!

Herr Hase


#12

Beitrag von Herr Hase » 17.07.2006 15:50

Achtung, ich hab mal wieder was "neunmalkluges" ...

Wer zu schnell fährt, der zahlt mal einfach. Und ob es nun 140 oder 163 waren wäre mir an deiner Stelle mal völlig egal, denn Du alleine hast doch für Dich entschieden, dass Dir die 100 zu langsam sind.

Geh mal zum Anwalt ... Oder hab einen Arsch in der Hose und zahl´s ... 1 oder 2 Monate Bus fahren gehen auch um.

Noch was:

Ein hochgebogenes Kennzeichen wird Dich bei einer Lasermessung nicht schneller machen - es geht nur darum, dass das Gerät eine Reflexion hat. Und wenn die Rennleitung nicht so zittern würde, dann würde zum Messen auch der Angststreifen in deiner Hose reichen ... oder das Lenkergewicht. Soll heißen: Vielleicht wurde während der Messung nicht nur das Kennzeichen, sondern auch dein Blinker angelasert. Aber ich schätze mal, dass beides gleich schnell war. Also 163.

Kein Mitleid !!!

sammy1299


#13

Beitrag von sammy1299 » 17.07.2006 15:52

Suzischubser hat geschrieben:Also Lasern bekommt man ja normalerweise nicht mit...erst wenn man angehalten wird.....das Du da so genau weißt, wieviel Du auf der Uhr hattest ist schon erstaunlich... :) grins
Das kann ich eingrenzen weil ich auf dem Streckenabschnitt, auf dem geblitzt wurde konstant gefahren bin.

bswoolf
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#14

Beitrag von bswoolf » 17.07.2006 15:56

mh, am besten suche ich mir mal n job, wo ein bus hinfährt. dann darf ich auch mal zu schnell fahren. :roll:

Basti600


#15

Beitrag von Basti600 » 17.07.2006 16:16

wird denn bei ner anderen übersetzung überhaupt die Tachoanzeige verfälscht? :denk:

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