Entdrosseln, was wird benötigt, wo muss man hin,... :-)


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Dr. Zoidberg


Entdrosseln, was wird benötigt, wo muss man hin,... :-)

#1

Beitrag von Dr. Zoidberg » 30.12.2007 17:27

hallo leutz :),
sind zwar noch 4monate aber schlau machen kann man sich ja, alsoo:

meine sv bj.00 ist zurzeit auf 25kw per gaszugbegrenzung gedrosselt.
ab april 08 darf ich offen fahren und es wird in dem monat auch TÜV fällig :wink:.
wie ist denn genau die vorgehensweise das ich sie offen eingetragen bekomme? :P
direkt zur zulassungstelle und sagen bitte offen eintragen, oder zum tüv mann, zudem ich eh muss, und sagen bitte trage du sie mir offen ein, bin mir da nicht sicher, und ich denke einige von euch haben das auch schon gemacht :twisted:. ps: ausbauen tue ich die drossel selbst.

mfg Sascha, der schon die tage zählt bis wieder biker wetter ist :D

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#2

Beitrag von Dragol » 30.12.2007 19:04

Reihenfolge ist üblicherweise:
a) Drossel ausbauen (oder halt ausbauen lassen).
b) Umgehend eine Prüfstelle aufsuchen und Leistungsänderung bescheinigen lassen.
c) Umgehend die Zulassungsstelle aufsuchen (mit der Prüfstellenbescheinigung und den kompletten Fahrzeugpapieren) und Leistungsänderung eintragen lassen.

Ich habe zusätzlich noch direkt vor der Leistungsänderung meine Versicherung über die bevorstehende Änderung informiert.
"Der Lenker ist ein Instrument zur Kontrolle und nicht zum Festklammern da." (Keith Code, Der richtige Dreh II, 1993)

2006, 2007, 2009, 2010, 2011, 2012 amico del tornanti
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Dr. Zoidberg


#3

Beitrag von Dr. Zoidberg » 30.12.2007 19:31

aha ok, dank dir.
aber reicht es nicht der zulassungstelle die kopie des alten briefes mit der offenen leistung zu zeigen? :wink:

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#4

Beitrag von Dragol » 31.12.2007 13:59

Dr. Zoidberg hat geschrieben:... aber reicht es nicht der zulassungstelle die kopie des alten briefes mit der offenen leistung zu zeigen? :wink:
Nein, das reicht leider nicht.

Da die Fahrzeugleistung verändert wird muss ein Prüfer sein Okay geben. Die Leute im Amt sind nur für das Papier zuständig und nicht für technische Details.
Dieses Okay erhälst Du (gegen Bezahlung) in schriftlicher Form vom Prüfer zur Vorlage bei den "Papiereschreibern". Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug genau diese Motorleistung früher schon einmal gehabt hat.

Hat den Hintergrund, dass ja rein theoretisch z.B. Reifen dran sein könnten, die für die höhrere Geschwindigkeit der nun entdrosselten Maschine nicht mehr zulässig sind.
Oder denk Dir selber irgendeine kranke Konstellation aus, die Du gedrosselt fahren dürftest, mit mehr "Bums" aber lebensgefährlich wäre.

Allerdings würde ich die Umbauabnahme (Entdrosselung) auch gleich mit der HU zusammen erledigen. Es wird zwar nicht billiger, aber man muss wenigstens nur einmal hin.
Obacht, nicht jede Prüfstelle kann (oder will?) Leistungsumrüstungen abnehmen, ein Telefonat vorher schafft Klarheit.
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