Rennauspuff und TÜV???Original endtopf??


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Blackbeart


Rennauspuff und TÜV???Original endtopf??

#1

Beitrag von Blackbeart » 23.02.2008 19:37

Moin,
ich fahre erst seit kurzem eine sv 650s 02.
jetzt muß ich aber im April zum Tüv. Der vorbesitzer hat einen Viper endtopf montiert. Er sagte das es keine prob. beim Tüv geben würde.
Aber er mir trotdem den Orgie mitgiebt.
Als ich zuhause war, stellte ich erstens fest, das der viper meineserachtens fiel zu laut ist und auserdem keine Abe hat.
Und ich zu dem Endschluß gekommen bin, den Orgie fürn Tüv anzubauen.
Doch als ich den orgie angehalten habe, stellte ich fest, daß er da irgendwie nicht mehr ran passt.
Der Orgie wurde ja abgeflext. Aber er muß am Krümmer noch ein zweites mal geflext haben, weil wenn ich den Orgie anhalte, fehlt mir ein stück Rohr.
Giebt es da evtl. zwischenstücke oder wie kann ich das Prob. lösen, mit dem Anbauen.
Ach ja, was passiert eigentlich, wenn die Rennleitung merkt, das ich keine Abe für den viper habe.
Danke für Eure Hilfe
MFG Black...

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#2

Beitrag von SvFaxe » 23.02.2008 19:40

du bekommst ne strafe zwischen 25€ und 75€ mit 3 punkten.. =)

no risk , no fun =)
† R.I.P †
Nicht gestorben - nur vorangegangen.


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Blackbeart


#3

Beitrag von Blackbeart » 24.02.2008 9:26

alles klar.
Aber giebt es da ein verbindungsrohr oder so. Um der Prgie wieder dran zu bekommen???

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Laurent
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#4

Beitrag von Laurent » 24.02.2008 9:53

SvFaxe hat geschrieben:du bekommst ne strafe zwischen 25€ und 75€ mit 3 punkten.. =)

no risk , no fun =)
[korinthenkack]Verwarn- oder Bußgeld - Strafe gibt es nur für Straftaten[/korinthenkack] ;)
Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance...

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#5

Beitrag von SvFaxe » 24.02.2008 12:02

Laurent hat geschrieben:
SvFaxe hat geschrieben:du bekommst ne strafe zwischen 25€ und 75€ mit 3 punkten.. =)

no risk , no fun =)
[korinthenkack]Verwarn- oder Bußgeld - Strafe gibt es nur für Straftaten[/korinthenkack] ;)

mööööööp falsch :wink:

es gibt etwas, das nennt sich Ordnungswidrigkeit , wird man mit einer starfe von bis zu 35 € belegt...

ich weiß das , hab momentan ne anzeige am hals wegen verkehrsgefährdung

gruß
† R.I.P †
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KillerJoe


#6

Beitrag von KillerJoe » 24.02.2008 12:38

Fahr doch einfach mal vorbei und lass den TüV-Menschen kurz auf deine Maschine gucken.

Meistens haben die da kein Problem mit.

@faxe
Wie kann man wegen Verkehrsgefärdung angezeigt werden?

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#7

Beitrag von Laurent » 24.02.2008 18:21

SvFaxe hat geschrieben:
Laurent hat geschrieben:
SvFaxe hat geschrieben:du bekommst ne strafe zwischen 25€ und 75€ mit 3 punkten.. =)

no risk , no fun =)
[korinthenkack]Verwarn- oder Bußgeld - Strafe gibt es nur für Straftaten[/korinthenkack] ;)

mööööööp falsch :wink:

es gibt etwas, das nennt sich Ordnungswidrigkeit , wird man mit einer starfe von bis zu 35 € belegt...
Nee, das ist ein Bußgeld von 35 EUR. Steht da nicht drüber "Bußgeldbescheid"?
Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance...

Flesh


#8

Beitrag von Flesh » 29.02.2008 17:53

Fahrlehrer müssen auch immer alles besser wissen........ :wink:

flieger-baby


#9

Beitrag von flieger-baby » 29.02.2008 18:49

@Blackbeart
Hat der Topf wenigstens ne E-Nummer ?
Wenn ja, benötigst du keine ABE ! :wink:

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#10

Beitrag von SvFaxe » 29.02.2008 18:50

KillerJoe hat geschrieben: @faxe
Wie kann man wegen Verkehrsgefärdung angezeigt werden?
nun, angeblich soll ich irgndwie einem zu dich aufgefahren sein... äußere mich dazu aber nicht GG

und das mit nem corsa-B, 1.2l , 33KW also 45 PS :twisted:
† R.I.P †
Nicht gestorben - nur vorangegangen.


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flieger-baby


#11

Beitrag von flieger-baby » 29.02.2008 18:54

Die kleinen sind doch die Schlimsten ! :twisted:

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#12

Beitrag von SvFaxe » 29.02.2008 18:59

heute isser abgeholt worden :cry:
† R.I.P †
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#13

Beitrag von Drifter76 » 29.02.2008 18:59

Und je jünger um so Raser...

Ach ja, es gibt OWI's mit Verwarnungs( 5-35€)- oder Bußgeld(40-750€). Zweiteres ist immer mit Punkten verbunden. :zwinker:
R.I.P. Patrick
*05.09.1987 +22.09.2010

R.I.P. Stephan
*26.02.1988 +20.03.2012

flieger-baby


#14

Beitrag von flieger-baby » 29.02.2008 19:38

Obwohl das mit dem Auspuff so ne Sache ist.
Nach Wegfall des §18 STVZO, gibt es keine Punkte mehr für einen zu lauten / nicht zugelassenen Auspuff.
Davon geht nämlich keine Gefahr aus und somit dürfen sie dich weder an der Weiterfahrt hindern, noch den Auspuff beschlagnahmen.

25€ Verwarnungsgeld und schlimstenfalls eine Vorführung sind dafür fällig!


Hier hab ich es! :D

Bild


MfG... Carsten

mikee


#15

Beitrag von mikee » 29.02.2008 19:51

Wenn ich mich nicht irre können die das aber auch anders auslegen und dann bekommste trotzdem Punkte. Ansonsten suchen sie halt irgendwelche Mängel an deiner Maschine, die zur Stillegung bzw. Beschlagnahmung führt. Die können dich auf jedenfall dran kriegen. Gibt genug Leute die sich auf diese neue Regelung verlassen haben und mit auf die Schnauze gefallen sind. (Ich suche bei Gelegenheit mal Berichte raus)

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