solche Blinker hinten erlaubt?


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
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Marcel


solche Blinker hinten erlaubt?

#1

Beitrag von Marcel » 12.08.2009 13:46

Hi,

ich habe ein Video gefunden, bei dem eine hintere Blinker hat die ich in solch einer Form in Deutschland noch nicht gesehen habe.

Wisst ihr ob es erlaubt ist in Deutschland solche Blinker zu verwenden bzw hat es jemand?

Was haltet ihr davon.

Ich bin der Meinung, dass es irgendetwas hat, also selten ist, allerdings weiß ich nicht ob ich es schöner finde als klassische kleine sportliche Blinker.

http://www.youtube.com/watch?v=xsyT3d_0Jp4

ab sec. 47 gut zu erkennen.

fastMC


Re: solche Blinker hinten erlaubt?

#2

Beitrag von fastMC » 12.08.2009 13:52

hat was!
aber die vorderen sollten auch dazu passen.

(offtopic: fährt e.g. jemand ne SV wo hinten das ganze Plastik-Geraffel noch dran ist? Dies abzubauen ist glaube ich das Erste was gemacht wird.)

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Re: solche Blinker hinten erlaubt?

#3

Beitrag von SvFaxe » 12.08.2009 13:55

moin,

diese blinker sind in D nich zugelassen (brauchen E13-Homologation)

zugelassene bliner musst im scooter-tuning markt suchen
† R.I.P †
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Re: solche Blinker hinten erlaubt?

#4

Beitrag von IMSword » 12.08.2009 22:56

Die Blinker sind eigentlich nicht Blinker in dem Sinne sondern Bestandteil einer Heckunterverkleidung, die du in den USA bekommen kannst.
Musst bei Ebay.com mal stöbern.
Kaum macht man's richtig, schon funktioniert's

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Re: solche Blinker hinten erlaubt?

#5

Beitrag von x-stars » 13.08.2009 6:55

Abgesehend davon könnts mit dem Mindestabstand der Blinker auch knapp werden :-/

DaDude


Re: solche Blinker hinten erlaubt?

#6

Beitrag von DaDude » 13.08.2009 21:57

Montagerichtlinie nach §54 Abs. 4, Punkt 2

Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte
Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von
der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den
an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der
Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der
Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß
mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen
Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagen angebracht sein.

Krasser Komplizierter Text, aber wie man in dem Video erkennen kann, haben die Blinker nicht den Mindestabstand zu einander.
Trotzdem geil!!

SteyrianBiker81


Re: solche Blinker hinten erlaubt?

#7

Beitrag von SteyrianBiker81 » 14.08.2009 10:41

Könntest noch immer eine Zusatzbremsleuchte daraus machen :)

MfG

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