Die Killer Frage


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Red_Master


Die Killer Frage

#1

Beitrag von Red_Master » 31.08.2009 1:43

hi SV´ler,
Kann mir mal wer sagen was nun wirklich passiert wenn man ohne killer erwischt wird ? i-wie sagt jeder bei meinen bekanntn was anderes sogar 2 befreundete polizisten unterscheideten sich in ihrer antwort :| ich finde das man den mitmenschen (zumindest am tag :wink: ) den V2 sound in voller pracht nicht vorenthalten sollte :) Angel

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loki_0815
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Re: Die Killer Frage

#2

Beitrag von loki_0815 » 31.08.2009 9:43

den db killer immer im gepäck mitführen ! wenn die dich ohne erwischen ist der ärger größer wie wenn du den schnell einschrauben kannst ! kann passieren das die dich bzw. dein bike festsetzen bis du den db killer von zuhaus geholt hast !
meines wissens kostet es dann 30 euro verwarnung ...

gruß loki
Gruß Loki

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Re: Die Killer Frage

#3

Beitrag von Red_Master » 31.08.2009 12:03

ja den hab ich sowieso immer dabei.. man rechnet ja mit dem schlimmsten :wink:

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JuBa
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Re: Die Killer Frage

#4

Beitrag von JuBa » 31.08.2009 13:42

Red_Master hat geschrieben:... was anderes sogar 2 befreundete polizisten unterscheideten sich in ihrer antwort
Genau, hängt doch (u.a.) vom jeweiligen Polizisten ab.
schaust du z. B. hier:
viewtopic.php?f=1&t=60252&p=9297686&hil ... r#p9297686

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utzibbg
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Re: Die Killer Frage

#5

Beitrag von utzibbg » 01.09.2009 12:22

Meines Wissens 25 - 30 Euro Verwarnungsgeld und eine Mängelkarte. Punkte gibts keine mehr. Betriebserlaubsnis erlischt auch nicht. Stilllegen dürfen sie Dir Dein Mopped nicht mehr - es sei denn, es ist gesundheitsschädlich laut. Vorführung eingeschlossen.
dB-Eater mitzuführen ist auf jeden Fall besser.
Ich mach die Eater nur auf dem Kringel raus - auf Dauer isses mir zu blöd mit Stöpseln im Ohr zu fahren. Ausserdem lynchen mich dann meine Nachbarn, wenn ich durch den Garagenhof blubber. Is so manchmal schon peinlich, weil sich überall die Köpfe heben.
Daß ich meine Meinung geändert habe, ändert nichts an der Tatsache, daß ich recht habe :,)
grüssle utzi :D Rennen Oschersleben
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monnemajung


Re: Die Killer Frage

#6

Beitrag von monnemajung » 01.09.2009 12:29

also ich find das geil wenn immer alle gucken was da so laut ist, ich spring auch immer gleich von stuhl wenn ich was hör was geil klingt und nach 2 rädern.
ich prs. hab die killer aber eigentlich auch immer drin, bei der sv650 klingt der topp mit killer geil und bei der Tl die BOs mit killer.....kein kommentar :) Angel

Doctor Spoktor


Re: Die Killer Frage

#7

Beitrag von Doctor Spoktor » 06.09.2009 2:52

§ 5 FZV
Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftmäßig nach dieser Verordnung oder der SvVZO, kann die Zulassungsbehörde dem Eigentümer oder dem Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.

Zuwiderhandlungen gegen eine Beschränkung oder Untersagung kosten 50 Euro Bußgeld plus 1 . in Flens.

Was wir hier derzeit haben, ist eine Überganslösung.
Die StVZO wird Schritt für Schritt abgelöst. Hier werden die europäischen Vorschriften in nationales Recht umgesetzt.

Der 1. Schritt war die Einführung der FeV (FührerscheinVerodrnung), die am 1.1.99 in Kraft trat.
Der 2. Schritt ist nun die Zulassung, die in der FZV geregelt wird.
Hier geht man davon aus, das eine Fahrzeug eine Betriebseralubnis hat, wenn es zugelassen wird. Erlischt aus irgend einem Grund die BE, bleibt die Zulassung, anders als bei der StVZO, bestehen.
Deswegen jetzt nur noch 25 Euro wegen Führen eines nicht vorschriftmäßig ausgerüstetem Fahrzeug.
Aber
Es folgen noch eine Fahrzeugteileverordnung und eine Fahrzeugausrüstungverordnung, die die StVZO endgültig ablösen.
Und da dürfte dann das Erlöschen der BE wieder bußgeldbewährt sein.

Noch was, um das Ganze endgültig kompliziert zu machen.
Dies gilt nur für zulassungspflichtige Fahrzeuge.

Nicht zulassungspflichtige Fahrzeug, vom Mofa 25 bis zum LKR, sowie die FE-Klasse S Fahrzeuge werden weiterhin wegen Erlöschen BE angezeigt.

matten


Re: Die Killer Frage

#8

Beitrag von matten » 06.09.2009 13:06

Also ich hab gehört, man soll die eater nicht mit führen, weil man dann ja Vorsätzlich Handelt!!
Wenn sie nicht dabei sind kann man immernoch sgen die sind geklaut/entwendet worden/ bzw. verlorengegangen während der fahrt....
ob es glaubwürdig ist oder nicht, hat man sie aber dabei, ist Vorsatz vorhanden!!
Ich hab sie nicht dabei...
Aber so richtig lösen kann diese Frage wohl kaum einer, da oftmals der sheriff das Zünglein an der waage ist!! :) cross

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Jonny
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Re: Die Killer Frage

#9

Beitrag von Jonny » 07.09.2009 23:03

Manche lassens auch einfach reinstecken und drücken nen Auge zu. So zumindest solls oft bei uns im Allgäu sein, wo es ja sicher etwas chilliger zugeht als in manch anderen Ortschaften ;)

MFG Jonny

fabi65


Re: Die Killer Frage

#10

Beitrag von fabi65 » 09.09.2009 9:10

Wobei ich gehört habe, das die in Bayern da nicht ganz so viel spaß verstehen...

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Re: Die Killer Frage

#11

Beitrag von loki_0815 » 09.09.2009 9:24

ja das stimmt ....ist aber auch vom beamten abhängig.

auf der schw. alb am lochen, der nun leider für motorräder gespert ist, legen die blauen auch mal gerne ein motorrad still ... die haben einen technischen zug. mit denen ist nicht zu spaßen. hab selber gesehen wie einer als sozia bei sim kumpel nach hause geschickt wurde um den org. oder einen leiseren auspuff zu holen.
war schon deftig zu sehen das die angebliche 34ps maschienen auf den prüfstand gestellt haben !
oh man, da war was loß !

gruß loki
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BennieRe21


Re: Die Killer Frage

#12

Beitrag von BennieRe21 » 09.09.2009 22:50

Also ich habe heute mit einem Motorradpolizisten gesprochen und der sagte mir es gibt 3 Punkte und ca. 180€ wird es kosten .
Er sagte dann aber auch ich sollte den DB- Killer einfach absägen und eine Torxschraube benutzen da kaum ein Polizist ein Torxschraubendrehen bei hat und das absägen schon was bringt.

tom-mo


Re: Die Killer Frage

#13

Beitrag von tom-mo » 15.09.2009 13:23

BennieRe21 hat geschrieben:Also ich habe heute mit einem Motorradpolizisten gesprochen und der sagte mir es gibt 3 Punkte und ca. 180€ wird es kosten .
Er sagte dann aber auch ich sollte den DB- Killer einfach absägen und eine Torxschraube benutzen da kaum ein Polizist ein Torxschraubendrehen bei hat und das absägen schon was bringt.
jo, genauso hab ichs auch gemacht. Die Killer etwas länger als mein längster Finger abgesägt. Hab nämlich schon erlebt dass der Beamte an den heißen Krümmer gefasst hat um sich zu vergewissern, dass der auch richtig fest ist - damals mit dem Mofa ;)
Könnte also schon sein dass einer meint er könne erfühlen ob die Killer abgesägt sind.
Und so ist es nicht ganz so laut wie ohne, aber doch besser als original.

Ohne die db-Killer wollte ich sowieso nicht rumfahren. Ich mach die im Urlaub manchmal raus. Aber auf dauer geht einem die Lautstärke selber auf den Sack.

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Jonny
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Re: Die Killer Frage

#14

Beitrag von Jonny » 15.09.2009 14:23

Zur Killer Frage:

Die Polizei ahndet nach Lautstärke, nicht nach dem Vorhandensein des Killers. Es wird einfach nur festgestellt, dass der Puffpuff zu laut ist. Hat mich 1 Punkt und 50€ (samt Bearbeitung wohl 75€) gekostet.

MFG Jonny

fraenz


Re: Die Killer Frage

#15

Beitrag von fraenz » 22.09.2009 23:43

nabend allerseits:)

was auch ganz ordentlich was bringt ohne zu laut zu werden resp die nachbarn zu sehr zu stören ist folgendes:

am unteren Ende einfach ein 10mm loch in den eater bohren (in richtung des abgasflusses, nicht quer :))
dann den eater festschrauben oder nieten und nie wieder sorgen machen :)
bin sogar ohne probs durch den tüv gefahren

ciao fraenz

ps: hab auch schon moppeds ohne eater gesehen die stehengelassen wurden nach ner polizeikontrolle (war aber bei uns in luxemburg)

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