| TÜV-Gutachten zur Übersetzungsänderung |
| |
Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis für SV650 (AV).
Dies zeigt, dass eine Übersetzungsänderung: 15/46, 15/47 oder 14/45 zulässig und eintragungsfähig ist.
Eintragen lassen muß es aber jeder selbst bei seinem TÜV !
Die Bildqualität ist nicht so toll, da es von einem Fax stammt. Name, Adresse und Kennzeichen hab ich aus dem Dokument entfernt.
 |
| |
| Kommentare: |
| Derzeit existieren noch keine Kommentare hierzu. |