KAT oder nicht KAT:
Die Betriebserlaubnis erlischt meiner Auffassung nach nur, wenn kein Endtopf mit E-Nummer angebaut wird. Dieser ist schließlich für das entsprechende Modell entwickelt und freigegeben, also konform mit der Betriebserlaubnis des Moppeds und als (Nachrüst-)Bauteil zugelassen. Problematisch wäre es nur dann, wenn in D ein KAT am Mopped vorgeschrieben wäre. Das ist aber nicht der Fall.
Garantie und Nachrüst-ESD:
Natürlich kann Suzuki die Gewährleistung/Garantie für Schäden verweigern, die nachweisbar durch die Verwendung nicht originaler (Nachrüst-)Bauteile verursacht oder begünstigt wurden. Allerdings muß in diesem Fall der Hersteller genau dieser Teile haften (>>> Produkthaftungsgesetz). Wenn Ihr schlechten Sprit tankt, der aber laut Kennzeichnung den entsprechenden Vorgaben (DIN) entspricht und dadurch der Motor seinen letzten Atem aushaucht, dann muss auch die Tanke dafür geradestehen und nicht Suzuki.
Manchmal möchte ich wirklich wissen, worüber sich so mancher Gedanken macht. Einerseits will er die schönste, tollste, stärkste, schnellste und überhaupt geilste SV sein Eigen nennen, auf der anderen Seite wird sich gleich in´s Hemd gemacht, ob das Tankpad nun TÜV hat oder nicht, wie lange er in den Bau wandern muß, wenn er es dennoch aufklebt und ob dadurch Suzuki Garantieansprüche abweisen kann.
