Anmeldung meiner SV
- sandra
- SV-Rider
- Beiträge: 1987
- Registriert: 08.06.2009 15:16
- Wohnort: Prignitz / Raum Perleberg
-
SVrider:
Re: Anmeldung meiner SV
Hin fahren und ummelden bzw neu anmelden.
Wenn den netten Personen bei der Zulassungsstelle etwas fehlt, sagen die dir das und entweder du musst noch mal hin oder die Herschaften finden eine andere Lösung in Bezug auf dein Nummernschild.
Probieren geht über studieren.
Du kommst nicht in den knast, wenn dir etwas fehlen sollte bei der Fahrzeuganmeldung!
Ach die Versicherungsdoppelkarte nicht vergessen!
Viel Glück bei der Anmeldung !
Wenn den netten Personen bei der Zulassungsstelle etwas fehlt, sagen die dir das und entweder du musst noch mal hin oder die Herschaften finden eine andere Lösung in Bezug auf dein Nummernschild.
Probieren geht über studieren.
Du kommst nicht in den knast, wenn dir etwas fehlen sollte bei der Fahrzeuganmeldung!
Ach die Versicherungsdoppelkarte nicht vergessen!
Viel Glück bei der Anmeldung !
Grüße sandra
------------------------------
R.I.P. geliebte Oma und Opa :-(
------------------------------
------------------------------
R.I.P. geliebte Oma und Opa :-(
------------------------------
Re: Anmeldung meiner SV
ich nochmal
ihr bringt hier viel durcheinander
wenn das fzg noch angemeldet ist und er es im gleichen landkreis auf sich ummeldet, will die zulassungsstelle kein schild sehen, wozu auch, da reichen alle nötigen papiere
er bekommt auch kein siegel von der zulassungsstelle geklebt , hatt ja der tüver gemacht
jürgen, du bist mit angemeldetem fahrzeug ohne nummernschild zur hu gefahren und der hatt ne hu gemacht ohne dir nen siegel kleben zu wollen ?
respekt ,
ihr bringt hier viel durcheinander
wenn das fzg noch angemeldet ist und er es im gleichen landkreis auf sich ummeldet, will die zulassungsstelle kein schild sehen, wozu auch, da reichen alle nötigen papiere
er bekommt auch kein siegel von der zulassungsstelle geklebt , hatt ja der tüver gemacht



jürgen, du bist mit angemeldetem fahrzeug ohne nummernschild zur hu gefahren und der hatt ne hu gemacht ohne dir nen siegel kleben zu wollen ?
respekt ,
Dieser Beitrag wurde 569 mal editiert, zum letzten Mal von svfighter: Heute, 12:24
Re: Anmeldung meiner SV
Also habe heute früh mit meinem landratsamt und mit seinem landratsamt telefoniert... Das Ding ist nicht abgemeldet und es wird auch das alte kennzeichen bei der ummeldung/neuanmeldung benötigt.
Machen die da keine Alternativen. Also dass ich ihnen irgendwas da lasse bis das Nummernschild dann übergeben wird?
Nen Eidesstatt möchte ich ganz ehrlich nicht abgeben.
Machen die da keine Alternativen. Also dass ich ihnen irgendwas da lasse bis das Nummernschild dann übergeben wird?
Nen Eidesstatt möchte ich ganz ehrlich nicht abgeben.
Re: Anmeldung meiner SV
Du brauchst dann eine Vollmacht von deinem Vater und dessen Personalausweiß oder ReisepassSVMarcel hat geschrieben: Andere Frage: Wenn ich das Fahrzeug anmelde und ich als Fahrzeughalter und mein Vater als Versicherungsnehmer eingetragen ist, brauch ich da eine Vollmacht?
Re: Anmeldung meiner SV
svfighter hat geschrieben:jürgen, du bist mit angemeldetem fahrzeug ohne nummernschild zur hu gefahren und der hatt ne hu gemacht ohne dir nen siegel kleben zu wollen ?
respekt ,
Moin svfighter,
so gaga bin ich nun auch wieder nicht

Grundsätzlich prüft der TÜV auch Fahrzeuge die keine Kennzeichen führen, aus welchen Gründen auch immer das Fahrzeug dieses nicht habt. In den Prüfbericht kommt dann der Satz: Plakette nicht zugeteilt (da.......) aber auch Prüfung bestanden... nächter Prüftermin am xx/xx (in 2 Jahren).
Bei der zunehmenden allgemeinen Schlampigkeit und Überlastung häufen sich Bearbeitungsfehler, auch und gerade im Amt.
Ich habe hier die Papiere eines Hängers ohne Abmeldedatum in der Zulassung Teil 2 und ohne das die Zulassung Teil 1 (Schein) ungültig gemacht wurde aber mit Abmeldebescheinigung/Quittung.
@ SVMarcel, Du bist jetzt von der Zulassungstelle in die Pflicht genommen worden zu reagieren und solltest das Bike keinesfalls ohne Kennzeichen im offentlichen "Strassenland" bewegen.
Ich schliesse mich sandra an und ab zur Zulassungstelle, mit allen für die Ummeldung erforderlichen Unterlagen.
Ein vorheriger Anruf dort könnte auch nicht schaden.
Wer ist auf der Deckungskarte eingetragen, dein Name und Anschrift oder die deines Vaters?
Bye
Jürgen
Zuletzt geändert von B-JT** am 05.08.2009 11:49, insgesamt 1-mal geändert.
"red" Bike 2009 3ter & 2011 2ter
2012 R1200S
05-12 SV1K3 rip, 08-12 R1100S
01 - NTV, CBR 600 die Nordschleifen-Hure
98 - CBX 650, 93 - Laverda 500 Formula (lecker)
91 - 98 BMW R65, 90 - 91 Gilera Strada 150 ccm
79 - NSU MAX sucht LS200
2012 R1200S
05-12 SV1K3 rip, 08-12 R1100S
01 - NTV, CBR 600 die Nordschleifen-Hure
98 - CBX 650, 93 - Laverda 500 Formula (lecker)
91 - 98 BMW R65, 90 - 91 Gilera Strada 150 ccm
79 - NSU MAX sucht LS200
- Black Jack
- SV-Rider
- Beiträge: 9210
- Registriert: 24.06.2008 19:11
- Wohnort: Dormagen
-
SVrider:
Re: Anmeldung meiner SV
Quatsch Vollmacht und Ausweis brauchst Du nur bei fremden Halter, dem Straßenverkehrsamt ist egal wer Versicherungsnehmer ist.fabi65 hat geschrieben:Du brauchst dann eine Vollmacht von deinem Vater und dessen Personalausweiß oder ReisepassSVMarcel hat geschrieben: Andere Frage: Wenn ich das Fahrzeug anmelde und ich als Fahrzeughalter und mein Vater als Versicherungsnehmer eingetragen ist, brauch ich da eine Vollmacht?
Hauptsache die Vers.Bestätigung ist da!
Das Kennzeichen kannst Du höchstens als gestohlen melden, schließlich hat er sich ein Amtliches Dokument unrechtmäßig angeeignet.
Aber das wird teuer, ca. 100 € fürs Umkennzeichnen.
Wie kommt dein Mitfahrkollege eigentlich dazu das Kennzeichen abzumontieren?
Gruß Jürgen
Re: Anmeldung meiner SV
Hi Jürgen,
(Auf dem neuen TÜV-Gutachten von gestern 04.08.09 steht jetzt wieder der Name des Verkäufers drauf, weil ich ja den alten noch gültigen Fahrzeugschein des Verkäufers beim TÜV dabei)
Dürfte ich doch normal keine Vollmacht benötigen oder?
Also nehme ich Kaufvertrag, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, das neue TÜV-Gutachten mit?!Ich schliesse mich sandra an und ab zur Zulassungstelle, mit allen für die Ummeldung erforderlichen Unterlagen
(Auf dem neuen TÜV-Gutachten von gestern 04.08.09 steht jetzt wieder der Name des Verkäufers drauf, weil ich ja den alten noch gültigen Fahrzeugschein des Verkäufers beim TÜV dabei)
Also mein Vater ist mit Adresse als Versicherungsnehmer angegeben und ich als Halter auch mit Adresse.Wer ist auf der Deckungskarte eingetragen, dein Name und Anschrift oder die deines Vaters?
Dürfte ich doch normal keine Vollmacht benötigen oder?
Zuletzt geändert von SVMarcel am 05.08.2009 10:45, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Anmeldung meiner SV
Hi Black Jack,
Er hat auch gedacht, dass das ohne das Kennzeichen alles hinhaut. Ist auch nicht 100%ig mit der Sache vertraut. Ist passiertWie kommt dein Mitfahrkollege eigentlich dazu das Kennzeichen abzumontieren?
Re: Anmeldung meiner SV
Moin,SVMarcel hat geschrieben:Also mein Vater ist mit Adresse als Versicherungsnehmer angegeben und ich als Halter auch mit Adresse.
Dürfte ich doch normal keine Vollmacht benötigen oder?
Du brauchst Zulassung Teil 1 und 2, TÜV Bericht, die Deckungskarte, deinen Perso., Asche und eine gehörige Portion Zeit.
Erfolgt die Zulassung im gleichen Landkreis mit Beibehaltung der Kennzeichens?
Hatte das Bike noch TÜV als Du es erworben hast und wenn ja wie lange?
Bye
Jürgen
"red" Bike 2009 3ter & 2011 2ter
2012 R1200S
05-12 SV1K3 rip, 08-12 R1100S
01 - NTV, CBR 600 die Nordschleifen-Hure
98 - CBX 650, 93 - Laverda 500 Formula (lecker)
91 - 98 BMW R65, 90 - 91 Gilera Strada 150 ccm
79 - NSU MAX sucht LS200
2012 R1200S
05-12 SV1K3 rip, 08-12 R1100S
01 - NTV, CBR 600 die Nordschleifen-Hure
98 - CBX 650, 93 - Laverda 500 Formula (lecker)
91 - 98 BMW R65, 90 - 91 Gilera Strada 150 ccm
79 - NSU MAX sucht LS200
Re: Anmeldung meiner SV
Du hast ja schon mit den beiden Landratsämtern telefoniert. Die einzigen, die Dir verbindlich Auskunft geben können, welche Möglichkeiten noch bestehen, sind die Sachbearbeiter in Deinem Landratsamt! Sprich evlt. mit dem Sachgebietsleiter, legt ihm Dein Problem dar, vlt. läßt sich so eine Lösung finden. Alles andere sind nur Mutmaßungen und bringen Dich nicht weiter.
Zum Thema Vollmacht. Solange Du eine Versicherungsbestätigung hat ("Doppelkarte") ist es egal, wer Versicherungsnehmer ist. Nur als Tip; in der Regel verlangen Versicherungen einen Aufschlag, wenn VN und Halter unterschiedlich sind. Evtl ist es günstiger, wenn Dein Vater auch Halter ist und Du nach einigen Jahren die Versicherung mit Rabatt übernimmst. Geht aber nur bis zu soviel Jahren, wie Du selbst den Führerschein hast.
Nochmal Anmeldung; hier in Köln wird auch eine Bankverbindung verlangt, so daß die Steuern abgebucht werden können.
Gruß Gerd
Zum Thema Vollmacht. Solange Du eine Versicherungsbestätigung hat ("Doppelkarte") ist es egal, wer Versicherungsnehmer ist. Nur als Tip; in der Regel verlangen Versicherungen einen Aufschlag, wenn VN und Halter unterschiedlich sind. Evtl ist es günstiger, wenn Dein Vater auch Halter ist und Du nach einigen Jahren die Versicherung mit Rabatt übernimmst. Geht aber nur bis zu soviel Jahren, wie Du selbst den Führerschein hast.
Nochmal Anmeldung; hier in Köln wird auch eine Bankverbindung verlangt, so daß die Steuern abgebucht werden können.
Gruß Gerd
Re: Anmeldung meiner SV
Das habe ich auch immer gedacht, aber die Behörde hat mich etwas anderes belehrt. Habe das nämlich genauso gemacht mit meiner 125er.Black Jack hat geschrieben:Quatsch Vollmacht und Ausweis brauchst Du nur bei fremden Halter, dem Straßenverkehrsamt ist egal wer Versicherungsnehmer ist.fabi65 hat geschrieben:Du brauchst dann eine Vollmacht von deinem Vater und dessen Personalausweiß oder ReisepassSVMarcel hat geschrieben: Andere Frage: Wenn ich das Fahrzeug anmelde und ich als Fahrzeughalter und mein Vater als Versicherungsnehmer eingetragen ist, brauch ich da eine Vollmacht?
Hauptsache die Vers.Bestätigung ist da!
Kann aber auch sein das meine Zulassungstelle ein bisschen zimperlich war

Re: Anmeldung meiner SV
Wenn du selbst nicht der Halter bist/wärst, brauchst du evtl sogar noch ne Vollmacht für die Einzugsermächtigung der Steuer.
Einige Ämter bieten aber auch alle notwendigen Formulare auf der Homepage an.
Einige Ämter bieten aber auch alle notwendigen Formulare auf der Homepage an.
- sandra
- SV-Rider
- Beiträge: 1987
- Registriert: 08.06.2009 15:16
- Wohnort: Prignitz / Raum Perleberg
-
SVrider:
Re: Anmeldung meiner SV
B-JT** hat geschrieben:
Moin,
Du brauchst Zulassung Teil 1 und 2, TÜV Bericht, die Deckungskarte, deinen Perso., Asche und eine gehörige Portion Zeit.
Genau das brauchst du, kannst dir ja eine Vollmacht und die Kopie des Personalausweises deines Vaters geben lassen.
Lieber zuviel mit nehmen als zu wenig !
Du packst das schon

Grüße sandra
------------------------------
R.I.P. geliebte Oma und Opa :-(
------------------------------
------------------------------
R.I.P. geliebte Oma und Opa :-(
------------------------------
Re: Anmeldung meiner SV
jürgen
das is mir neu das zugelassene fahrzeuge ohne nummernschild geprüft werden, da mach ich mich ma schlau,
ohne fahrzeugschein gehts ja auch nicht, beides sind amtliche dokumente
das is mir neu das zugelassene fahrzeuge ohne nummernschild geprüft werden, da mach ich mich ma schlau,
ohne fahrzeugschein gehts ja auch nicht, beides sind amtliche dokumente

Dieser Beitrag wurde 569 mal editiert, zum letzten Mal von svfighter: Heute, 12:24
Re: Anmeldung meiner SV
Das Fahrzeug ist rechtlich weiterhin Haftpflichtversichert, ob mit oder ohne Kennzeichen.x-stars hat geschrieben:Damit Marcel nicht mit dem neuen Mop rumfährt und am Ende einen Unfall auf Kosten des Schadenfreiheitrabatts des Verkäufers baut? Ist glaub ich gängige Praxis bei Gebrauchtverkäufen, wenn der Verkäufer sicher gehen will: Papiere und Nummernschild mitnehmen und Mop schnell ummelden oder Mop/Schlüssel/Papiere mitnehmen, aber ohne Kennzeichen. Zumindest wirds so in manchen Foren immer empfohlen...Die zweite Möglichkeit, er hat das Fahrzeug noch nicht abgemeldet
und das Fahrzeug ist somit auch noch Haftpflichtversichert.
Aber weshalb schraubt er dann das Kennzeichen ab?
Wirklich aus der Pflicht bist Du nur, wenn Du das Fahrzeug abmeldest und dadurch der
Versicherungsschutz erlischt.
Fährt Marcel aus purer Lust und weil er nicht warten kann mit dem Fahrzeug um den Block
und baut einen Unfall, geht das weiterhin auf Kosten des Verkäufers.
Wenn schon dann gibt man, wie von Dir beschrieben, Papiere und Nummernschild mit und
der Käufer meldet das Fahrzeug um. Dann kommt er wieder, baut das neue Schild dran
und fährt auf seiner Haftpflichtversicherung.
Auch auf eine Klausel im Vertrag, das er die Schäden übernimmt, würde ich mich nicht
verlassen. Hat er kein Geld, tritt die Haftpflichtversicherung erstmal in Vorleistung und
dann wird es haarig. Schließlich hat der Verkäufer mit seiner Haftpflicht einen Vertrag
geschlossen und nicht der Käufer. Denn häufig hat man Klauseln im Vertrag wie z.B.
"nur der Vertragsnehmer bewegt das Fahrzeug", "alle Fahrer sind über 25 Jahre", etc.pp.