Anmeldung meiner SV


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sandra
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Re: Anmeldung meiner SV

#16

Beitrag von sandra » 05.08.2009 8:44

Hin fahren und ummelden bzw neu anmelden.
Wenn den netten Personen bei der Zulassungsstelle etwas fehlt, sagen die dir das und entweder du musst noch mal hin oder die Herschaften finden eine andere Lösung in Bezug auf dein Nummernschild.

Probieren geht über studieren.
Du kommst nicht in den knast, wenn dir etwas fehlen sollte bei der Fahrzeuganmeldung!

Ach die Versicherungsdoppelkarte nicht vergessen!

Viel Glück bei der Anmeldung !
Grüße sandra
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svfighter
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Re: Anmeldung meiner SV

#17

Beitrag von svfighter » 05.08.2009 9:08

ich nochmal

ihr bringt hier viel durcheinander


wenn das fzg noch angemeldet ist und er es im gleichen landkreis auf sich ummeldet, will die zulassungsstelle kein schild sehen, wozu auch, da reichen alle nötigen papiere

er bekommt auch kein siegel von der zulassungsstelle geklebt , hatt ja der tüver gemacht :D :wink: :wink:

jürgen, du bist mit angemeldetem fahrzeug ohne nummernschild zur hu gefahren und der hatt ne hu gemacht ohne dir nen siegel kleben zu wollen ?
respekt ,
Dieser Beitrag wurde 569 mal editiert, zum letzten Mal von svfighter: Heute, 12:24

SVMarcel


Re: Anmeldung meiner SV

#18

Beitrag von SVMarcel » 05.08.2009 9:56

Also habe heute früh mit meinem landratsamt und mit seinem landratsamt telefoniert... Das Ding ist nicht abgemeldet und es wird auch das alte kennzeichen bei der ummeldung/neuanmeldung benötigt.
Machen die da keine Alternativen. Also dass ich ihnen irgendwas da lasse bis das Nummernschild dann übergeben wird?
Nen Eidesstatt möchte ich ganz ehrlich nicht abgeben.

fabi65


Re: Anmeldung meiner SV

#19

Beitrag von fabi65 » 05.08.2009 10:26

SVMarcel hat geschrieben: Andere Frage: Wenn ich das Fahrzeug anmelde und ich als Fahrzeughalter und mein Vater als Versicherungsnehmer eingetragen ist, brauch ich da eine Vollmacht?
Du brauchst dann eine Vollmacht von deinem Vater und dessen Personalausweiß oder Reisepass

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Re: Anmeldung meiner SV

#20

Beitrag von B-JT** » 05.08.2009 10:34

svfighter hat geschrieben:jürgen, du bist mit angemeldetem fahrzeug ohne nummernschild zur hu gefahren und der hatt ne hu gemacht ohne dir nen siegel kleben zu wollen ?
respekt ,

Moin svfighter,

so gaga bin ich nun auch wieder nicht :wink: zumal es keine Vorteile bringt.
Grundsätzlich prüft der TÜV auch Fahrzeuge die keine Kennzeichen führen, aus welchen Gründen auch immer das Fahrzeug dieses nicht habt. In den Prüfbericht kommt dann der Satz: Plakette nicht zugeteilt (da.......) aber auch Prüfung bestanden... nächter Prüftermin am xx/xx (in 2 Jahren).
Bei der zunehmenden allgemeinen Schlampigkeit und Überlastung häufen sich Bearbeitungsfehler, auch und gerade im Amt.
Ich habe hier die Papiere eines Hängers ohne Abmeldedatum in der Zulassung Teil 2 und ohne das die Zulassung Teil 1 (Schein) ungültig gemacht wurde aber mit Abmeldebescheinigung/Quittung.

@ SVMarcel, Du bist jetzt von der Zulassungstelle in die Pflicht genommen worden zu reagieren und solltest das Bike keinesfalls ohne Kennzeichen im offentlichen "Strassenland" bewegen.
Ich schliesse mich sandra an und ab zur Zulassungstelle, mit allen für die Ummeldung erforderlichen Unterlagen.
Ein vorheriger Anruf dort könnte auch nicht schaden.
Wer ist auf der Deckungskarte eingetragen, dein Name und Anschrift oder die deines Vaters?

Bye

Jürgen
Zuletzt geändert von B-JT** am 05.08.2009 11:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Anmeldung meiner SV

#21

Beitrag von Black Jack » 05.08.2009 10:36

fabi65 hat geschrieben:
SVMarcel hat geschrieben: Andere Frage: Wenn ich das Fahrzeug anmelde und ich als Fahrzeughalter und mein Vater als Versicherungsnehmer eingetragen ist, brauch ich da eine Vollmacht?
Du brauchst dann eine Vollmacht von deinem Vater und dessen Personalausweiß oder Reisepass
Quatsch Vollmacht und Ausweis brauchst Du nur bei fremden Halter, dem Straßenverkehrsamt ist egal wer Versicherungsnehmer ist.
Hauptsache die Vers.Bestätigung ist da!

Das Kennzeichen kannst Du höchstens als gestohlen melden, schließlich hat er sich ein Amtliches Dokument unrechtmäßig angeeignet.
Aber das wird teuer, ca. 100 € fürs Umkennzeichnen.
Wie kommt dein Mitfahrkollege eigentlich dazu das Kennzeichen abzumontieren?
Gruß Jürgen

SVMarcel


Re: Anmeldung meiner SV

#22

Beitrag von SVMarcel » 05.08.2009 10:40

Hi Jürgen,
Ich schliesse mich sandra an und ab zur Zulassungstelle, mit allen für die Ummeldung erforderlichen Unterlagen
Also nehme ich Kaufvertrag, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, das neue TÜV-Gutachten mit?!
(Auf dem neuen TÜV-Gutachten von gestern 04.08.09 steht jetzt wieder der Name des Verkäufers drauf, weil ich ja den alten noch gültigen Fahrzeugschein des Verkäufers beim TÜV dabei)
Wer ist auf der Deckungskarte eingetragen, dein Name und Anschrift oder die deines Vaters?
Also mein Vater ist mit Adresse als Versicherungsnehmer angegeben und ich als Halter auch mit Adresse.
Dürfte ich doch normal keine Vollmacht benötigen oder?
Zuletzt geändert von SVMarcel am 05.08.2009 10:45, insgesamt 1-mal geändert.

SVMarcel


Re: Anmeldung meiner SV

#23

Beitrag von SVMarcel » 05.08.2009 10:42

Hi Black Jack,
Wie kommt dein Mitfahrkollege eigentlich dazu das Kennzeichen abzumontieren?
Er hat auch gedacht, dass das ohne das Kennzeichen alles hinhaut. Ist auch nicht 100%ig mit der Sache vertraut. Ist passiert

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Re: Anmeldung meiner SV

#24

Beitrag von B-JT** » 05.08.2009 10:51

SVMarcel hat geschrieben:Also mein Vater ist mit Adresse als Versicherungsnehmer angegeben und ich als Halter auch mit Adresse.
Dürfte ich doch normal keine Vollmacht benötigen oder?
Moin,

Du brauchst Zulassung Teil 1 und 2, TÜV Bericht, die Deckungskarte, deinen Perso., Asche und eine gehörige Portion Zeit.
Erfolgt die Zulassung im gleichen Landkreis mit Beibehaltung der Kennzeichens?
Hatte das Bike noch TÜV als Du es erworben hast und wenn ja wie lange?

Bye

Jürgen
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ikarus.gb


Re: Anmeldung meiner SV

#25

Beitrag von ikarus.gb » 05.08.2009 11:28

Du hast ja schon mit den beiden Landratsämtern telefoniert. Die einzigen, die Dir verbindlich Auskunft geben können, welche Möglichkeiten noch bestehen, sind die Sachbearbeiter in Deinem Landratsamt! Sprich evlt. mit dem Sachgebietsleiter, legt ihm Dein Problem dar, vlt. läßt sich so eine Lösung finden. Alles andere sind nur Mutmaßungen und bringen Dich nicht weiter.
Zum Thema Vollmacht. Solange Du eine Versicherungsbestätigung hat ("Doppelkarte") ist es egal, wer Versicherungsnehmer ist. Nur als Tip; in der Regel verlangen Versicherungen einen Aufschlag, wenn VN und Halter unterschiedlich sind. Evtl ist es günstiger, wenn Dein Vater auch Halter ist und Du nach einigen Jahren die Versicherung mit Rabatt übernimmst. Geht aber nur bis zu soviel Jahren, wie Du selbst den Führerschein hast.
Nochmal Anmeldung; hier in Köln wird auch eine Bankverbindung verlangt, so daß die Steuern abgebucht werden können.

Gruß Gerd

fabi65


Re: Anmeldung meiner SV

#26

Beitrag von fabi65 » 05.08.2009 11:47

Black Jack hat geschrieben:
fabi65 hat geschrieben:
SVMarcel hat geschrieben: Andere Frage: Wenn ich das Fahrzeug anmelde und ich als Fahrzeughalter und mein Vater als Versicherungsnehmer eingetragen ist, brauch ich da eine Vollmacht?
Du brauchst dann eine Vollmacht von deinem Vater und dessen Personalausweiß oder Reisepass
Quatsch Vollmacht und Ausweis brauchst Du nur bei fremden Halter, dem Straßenverkehrsamt ist egal wer Versicherungsnehmer ist.
Hauptsache die Vers.Bestätigung ist da!
Das habe ich auch immer gedacht, aber die Behörde hat mich etwas anderes belehrt. Habe das nämlich genauso gemacht mit meiner 125er.
Kann aber auch sein das meine Zulassungstelle ein bisschen zimperlich war :roll:

fastMC


Re: Anmeldung meiner SV

#27

Beitrag von fastMC » 05.08.2009 11:59

Wenn du selbst nicht der Halter bist/wärst, brauchst du evtl sogar noch ne Vollmacht für die Einzugsermächtigung der Steuer.
Einige Ämter bieten aber auch alle notwendigen Formulare auf der Homepage an.

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Re: Anmeldung meiner SV

#28

Beitrag von sandra » 05.08.2009 15:14

B-JT** hat geschrieben:
Moin,

Du brauchst Zulassung Teil 1 und 2, TÜV Bericht, die Deckungskarte, deinen Perso., Asche und eine gehörige Portion Zeit.

Genau das brauchst du, kannst dir ja eine Vollmacht und die Kopie des Personalausweises deines Vaters geben lassen.
Lieber zuviel mit nehmen als zu wenig !

Du packst das schon :)
Grüße sandra
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Re: Anmeldung meiner SV

#29

Beitrag von svfighter » 05.08.2009 17:48

jürgen

das is mir neu das zugelassene fahrzeuge ohne nummernschild geprüft werden, da mach ich mich ma schlau,

ohne fahrzeugschein gehts ja auch nicht, beides sind amtliche dokumente :|
Dieser Beitrag wurde 569 mal editiert, zum letzten Mal von svfighter: Heute, 12:24

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Re: Anmeldung meiner SV

#30

Beitrag von svsmudo » 05.08.2009 20:31

x-stars hat geschrieben:
Die zweite Möglichkeit, er hat das Fahrzeug noch nicht abgemeldet
und das Fahrzeug ist somit auch noch Haftpflichtversichert.
Aber weshalb schraubt er dann das Kennzeichen ab?
Damit Marcel nicht mit dem neuen Mop rumfährt und am Ende einen Unfall auf Kosten des Schadenfreiheitrabatts des Verkäufers baut? Ist glaub ich gängige Praxis bei Gebrauchtverkäufen, wenn der Verkäufer sicher gehen will: Papiere und Nummernschild mitnehmen und Mop schnell ummelden oder Mop/Schlüssel/Papiere mitnehmen, aber ohne Kennzeichen. Zumindest wirds so in manchen Foren immer empfohlen...
Das Fahrzeug ist rechtlich weiterhin Haftpflichtversichert, ob mit oder ohne Kennzeichen.
Wirklich aus der Pflicht bist Du nur, wenn Du das Fahrzeug abmeldest und dadurch der
Versicherungsschutz erlischt.

Fährt Marcel aus purer Lust und weil er nicht warten kann mit dem Fahrzeug um den Block
und baut einen Unfall, geht das weiterhin auf Kosten des Verkäufers.

Wenn schon dann gibt man, wie von Dir beschrieben, Papiere und Nummernschild mit und
der Käufer meldet das Fahrzeug um. Dann kommt er wieder, baut das neue Schild dran
und fährt auf seiner Haftpflichtversicherung.
Auch auf eine Klausel im Vertrag, das er die Schäden übernimmt, würde ich mich nicht
verlassen. Hat er kein Geld, tritt die Haftpflichtversicherung erstmal in Vorleistung und
dann wird es haarig. Schließlich hat der Verkäufer mit seiner Haftpflicht einen Vertrag
geschlossen und nicht der Käufer. Denn häufig hat man Klauseln im Vertrag wie z.B.
"nur der Vertragsnehmer bewegt das Fahrzeug", "alle Fahrer sind über 25 Jahre", etc.pp.

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