Dieter hat geschrieben:Suzischubser hat geschrieben:Ausbau am Straßenrand
Genau das hat mir ein Kollege auch erzählt, sein Sohn hatte beim Auto so grüne Kondömchen über die Standlichtbirnchen gemacht, die Polizei hat ihn die am Straßenrand entfernen lassen!!
Gruß Dieter
Tja, dann hat der Gute wohl Pech gehabt

Grundsätzlich hat jeder Beamte/in die Möglichkeit bei jeder nicht eingetragenen oder erlaubten Veränderung am Fahrzeug (Motorrad oder PKW) die Weiterfahrt zu untersagen. Der Fahrzeugführer kann der Maßnahme entgegnen indem er den ordnungsgemäßen Zustand vor Ort wiederherstellt.
Hier ging es darum, ob ein Erlöschen der ABE bei Änderung der Farbe des Standlichtes vorliegt oder nicht und da gibt es halt nur eine Mängelkarte. Der Ausbau der Glühlampen bringt in diesem Falle rein gar nichts, weil ohne dürfte er Fahrzeugführer seine Fahrt auch nicht fortsetzen. Bei einer farbigen Abdeckung ist nach dem Entfernen der Abdeckung sehr wohl eine Weiterfahrt möglich....ergo eine gute Variante um dem Fahrer die Weiterfahrt zu ermöglichen.
Der Beamte/in, der einem Motorradfahrer wegen blauen Standbeleuchtung die Weiterfahrt untersagt muß wohl mit dem falschen Fuß aufgestanden sein...dann müßte jeder PKW mit defektem Abblend-oder Standlicht erstmal stehenbleiben.
Da es bei der Änderung um nicht sicherheitsrelavante Teile handelt ist der Grundsatz der Verhältnissmäßigkeit nicht zu vernachlässigen. Für mich bleibt dann also nur....Owig...Mängelkarte...Vorführen...Bezahlen..Ärgern....Fertig
