Kumpel wurde mit meiner Maschine geblitzt


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Knö


#16

Beitrag von Knö » 05.07.2006 18:10

tm200014 hat geschrieben:
Knö hat geschrieben:äähhhm, wie wärs mit kumpel angeben und der soll die scheisse, die er gebaut hat selber regeln? :roll:
das ist so ziemlich das schlimmste was du machen kannst! fahrer ungleich halter, fahrer nicht verwand und nicht der gleiche wohnort mit halter! das sind PERFEKTE vorraussetzungen für alberto oder ersafa methode... die 2 begriffe gibst du am besten mal bei www.radarforum.de ein, dann wirst du ca. lesestoff für dein ganzes leben haben. wie oben schon geschrieben, war es ein anhörungsbogen => ignorieren.

auch noch entscheident ist, wie lange es her ist dass er geblitzt wurde (wenn zwischen blitzertag, und zustellung des anhörungsbogens mehr als 3 wochen vergangen sind musst du dich nicht mehr an den fahrer erinnern, das ist die gesetzlich anerkannte erinnerungsgrenze)

als nächstes wird dann (da der fahrer nicht auf dem bild zu erkennen ist) ein bußgeldbescheid gegen dich adressiert werden. gegen diesen musst du INNERHALB VON 2 WOCHEN!!! einspruch einlegen, sonst ist er rechtskräftig und du musst blechen. einfach reinschreiben ich wars nicht. dann wie schon oben erwähnt wird ein grün weißer partybus auftauchen und dich nach dem fahrer fragen. leider kennst du ihn nicht. du würdest ja gerne helfen aber leider kannst du dich nicht mehr erinnern!

wenn der anhörungsbogen schneller als 3 wochen nach dem blitzer bei dir zuhause war kann es sein dass du ein fahrtenbuch auferlegt bekommst, dies ist bei dem ersten verstoß allerdings SEHR unwarscheinlich.

in deutschland ist es nicht möglich, dass ein halter eines fahrzeugs für einen verstoß geradestehen muss den jemand anders begangen hat. einspruch erheben und zur not vor gericht gehen, da gibt es entsprechende gutachter, die dich mit der körperhaltung usw identifizieren können (oder besser gesagt nicht identifizieren können)

die grenze sind 3 montage und 14 tage postlaufzeit. wenn 3 monate und 14 tage kein brief an deinen kumpel geschickt wurde, ist er aus der sache raus, dann ist die sache nämlich verjährt!

MfG Timo

P.S. das wissen hab ich alles von radarforum.de... da sind echt kompetente leute. schau dich da mal um :)
es gibt also ein ganzes forum uneinsichtiger heulsusen, die mit ihren extramätzchen die justiz ein vermögen kosten, sehr interessant.
ich kenne keinen alberto, guiseppe oder wie auch immer, ich bezahl meine knöllchen, hab ja auch selber am gas gezogen. kindergarten aber echt :roll:

SVHellRider


#17

Beitrag von SVHellRider » 05.07.2006 18:13

heikchen007 hat geschrieben:...Wieso ? Der Kumpel ist doch tatsächlich gefahren !
Warum sollte er sich für den rumärgern ?
Wer solche Freunde hat, ...

Echte Freunde stehn zusammen!
Is doch (zumindest für mich) klar, dass man versucht aus der Sache rauszukommen, ohne den andern ans Messer zu liefern. Wär ja auch zu einfach.

Mein Tipp wäre: fachkundige Hilfe (z.B. Fachanwalt) zu Rate ziehen, wenn sich der Aufwand lohnt, z.B. bei drohendem Fahrverbot.

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#18

Beitrag von heikchen007 » 05.07.2006 18:22

SVHellRider hat geschrieben:Echte Freunde stehn zusammen!
Ich führe aber kein Fahrtenbuch, damit ein Freund um 1 Monat Fahrverbot rumkommt.
Ich lehne es ab, eine Schlacht des Geistes mit einem unbewaffneten Gegner zu führen

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#19

Beitrag von svbomber » 05.07.2006 18:22

Das Anhörungsschreiben geht immer an den Halter. Und dieser ist auch aufgefordert zu antworten, ansonsten wirst ganz schnell DU der Dumme!
- "Hab ich nicht bekommen" wird langfristig nichts bringen. Die Fristen werden eingehalten (imho muss innerhalb 3 Monaten ein Bescheid erlassen werden), da verjährt nix.
- Der Kumpel ist gefahren, nun muss er die Suppe auch auslöffeln.
- Fahrtenbuch schreiben ist ja noch Kindergarten. Aber die Rennleitung befragend durch die Nachbarschaft und @work ertragen zu müssen ist kein Zuckerschlecken.
- Angehörige haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Aussagen von eigenen Kinder "Oooh, den kenn ich, dass ist mein Papi" sind nicht verwertbar. Nachbarn müssen nichts sagen, könnten aber geladen werden (das hebt den Nachbarschaftfrieden ungemein, wenn denn einer vorhanden ist).
- "Ich weiss nicht wer gefahren ist" - Im Zweifelsfall du, es sei denn, du hast das Mopped als gestohlen gemeldet.
- Rechtsschutzversicherung ohne SB beim Kumpel vorhanden? Anwalt fragen.

Unterm Strich: Alles ausser die Wahrheit wird dir und deinem Kumpel mit hoher Wahrscheinlichkeit nur zusätzliche Arbeit und Ärger bringen!
Wärst du selber gefahren, sähe die Welt etwas anders aus, dann müsstest du selber entscheiden. Kumpel hin oder her ... da muss man auch mal Schwein sein und an sich denken!

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#20

Beitrag von Hotte » 05.07.2006 18:24

mir ist heiss und ich habe keine lust alles zu lesen aber das ist ein zitat von mir zu dem Thema!
Hotte hat geschrieben:
Hotte hat geschrieben:ich weiss von jemanden der letztes jahr geblitzt wurde mit 86kmh (toleranz schon abgezogen) inner 30er zone 8O und wurde aufgeschrieben!
er hatte ein verspiegeltes visier an und ich bin auf dem letzten stand das es für ihn gut ausgeht!
ich werde berichten, sehe ihn bald wieder!
aber in Deutschland zieht sich ja sowas ungeheuer hin!
habe ihn gestern gesehen!

ALSO:jeder der wissen will wie er aus sowas rauskommt; hier die anleitung :twisted:

Das Moped ist auf seinen Vater angemeldet, also wurde Herr XY vom Strassenverkehramt angeschrieben und soll Stellung nehmen!
Aber Herr XY macht einfach von seinem Zeugenverweigerungsrecht gebrauch und sagt NIX!

Nun hat das Strassenverkehrsamt in ihren unterlagen rumgewühlt und sah; aha da ist ja Junior XY und hat einen Mopedfürherschein, also wird Junior XY angeschrieben.

Junior XY nimmt sich ganz schnell einen Anwalt der die sache in die Hand nimmt.
Dieser Anwalt sagt nun: Beweist das Junior XY auf dem Moped saß...

dies geht nur wenn man das Gesicht an 3 Merkmalen wiedererkennen kann. also z.B Nase, Ohren, Augen.

Und obwohl Junior XY einen Helm mit klarem Visier anhatte kann er nicht identifiziert werden, weil nur die Augen zu sehen sind!

Verfahren eingestellt :D

Fazit: Junior hat sich ein schöneres Moped gekauft und ich hoffe er hat draus gelernt!
achja ein wenig war doch zu zahlen, 150€ Selbstbeteiligung bei der Rechtschutzversicherung.

und nun: schön rasen :lol: 8O
hoffe geholfen zu haben

( viewtopic.php?t=30141&postdays=0&postor ... e&start=10 )

tm200014


#21

Beitrag von tm200014 » 05.07.2006 20:28

svbomber hat geschrieben:Das Anhörungsschreiben geht immer an den Halter. Und dieser ist auch aufgefordert zu antworten, ansonsten wirst ganz schnell DU der Dumme!
ja, aber dieser anhörungsbogen wird nicht per einschreiben geschickt. also kann es passieren, dass er auch nicht ankommt. diesen zu ignorieren hat für das verfahren KEINERLEI folgen. dies dient nur dazu, dass die behörde meint der halter ist gefahren. erläßt gegen ihn einen bußgeldbescheid. durch diese maßnahme ist schon wieder ein monat verstrichen. dieser monat überbrückt 1/3 der zeit bis zur verjährung!!! antworten MÜSSEN tut man erst beim bußgeldbescheid, weil der 2 wochen nach der zustellung rechtskräftig wird, und man dann nichts mehr machen kann!
svbomber hat geschrieben:- "Hab ich nicht bekommen" wird langfristig nichts bringen. Die Fristen werden eingehalten (imho muss innerhalb 3 Monaten ein Bescheid erlassen werden), da verjährt nix.
oh doch! die verjährungsfrist ist bei geschwindigkeitsverstößen 3 monate. die 14 tage kommen daher, dass das datum des erlasses des bußgeldbescheites maßgebend ist. die bußgeldstelle kann also 1 tag vor den 3 monaten den bescheid erlassen, er kann aber den betroffenen erst nach dieser 3 monate frist erhalten. deswegen die 14 tage postlaufzeit!
svbomber hat geschrieben:- Der Kumpel ist gefahren, nun muss er die Suppe auch auslöffeln.
naja... ich finde, dass zu einer freundschaft gehört, dass man den anderen nicht in die pfanne haut. es geht warscheinlich auch anders. ohne fahrtenbuch, und ohne strafe. wieso dann den freund angeben? nur weil man sich ein kleines bisschen stress ersparen will? was ist denn schon dabei auf ein paar briefe vom landratsamt entsprechend zu antworten? wenn man das nicht macht ist das finde ich keine richtige freundschaft! (wenn man fahrtenbuch schreiben muss usw. dann ist das was anderes) es ist zwar richtig, dass ein restrisiko immernoch besteht ein fahrtenbuch führen zu müssen, aber dies ist sehr sehr gering. ich würde es für nen guten kumpel machen! (aber das ist ansichtssache!)
svbomber hat geschrieben:- Fahrtenbuch schreiben ist ja noch Kindergarten. Aber die Rennleitung befragend durch die Nachbarschaft und @work ertragen zu müssen ist kein Zuckerschlecken.
das mit den nachbarn stimmt, soviel ich weiß kommt die polizei aber nur auf die arbeitsstelle wenn der verstoß mit einem dienstwagen war. woher sollen die kollegen in grün denn die arbeitsstelle wissen usw?
svbomber hat geschrieben:- Angehörige haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Aussagen von eigenen Kinder "Oooh, den kenn ich, dass ist mein Papi" sind nicht verwertbar. Nachbarn müssen nichts sagen, könnten aber geladen werden (das hebt den Nachbarschaftfrieden ungemein, wenn denn einer vorhanden ist).
dass das nicht gut fürs nachbarschaftsverhältnis ist kommt drauf an wie gut es ist. ein guter nachbar mit dem ich mich gut verstehe macht das nicht viel aus. außerdem wird höchstwarscheinlich NIEMAND vor gericht geladen, weil niemand die person auf dem motorrad ZWEIFELSFREI erkennen wird. beim motorrad ist es nun einmal so dass ein helm getragen wird, durch den, wie oben schon gesagt, nicht alle 3 maßgebenden teile des gesichts verdeckt werden.
svbomber hat geschrieben:- "Ich weiss nicht wer gefahren ist" - Im Zweifelsfall du, es sei denn, du hast das Mopped als gestohlen gemeldet.
falls du das so meinst, dass wenn die polizei niemanden ermitteln kann dass dann der halter zahlen muss irrst du dich. in deutschland (im gegensatz zu anderen ländern) muss bei einem geschwindigkeitsverstoß die schuld eindeutig nachgewiesen werden. (dies ist hier nicht möglich da er wirklich nicht gefahren ist). was du meinst ist vielleicht bei parkverstößen, da haftet der halter.
svbomber hat geschrieben:- Rechtsschutzversicherung ohne SB beim Kumpel vorhanden? Anwalt fragen.
dito

MfG Timo

P.S. dies soll nicht als anleitung gesehen werden werden aus jeder situation ohne strafe raus zu kommen. ich finde aber jeder sollte wenn er in einem forum fragt, sachlich beraten werden und nicht nur immer als antwort bekommen: kindergarten kindergarten... du musst für die scheiße grade stehn!!!

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#22

Beitrag von svbomber » 05.07.2006 22:21

>ignorieren
Der pfiffige Beamter wird schon sein Möglichstes tun, die Fristen zu wahren, grad, wenn es nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit geht!

>Verjährung
Hab ich doch geschrieben, nach 3 Monaten. I.d.R. dauert es aber selbst für 2 Schreiben nicht so lange.

>Kumpel
Über etwaige Konsequenzen sollte man sich vorher Gedanken machen!
Andersherum würde ich meinem Kumpel, mit dessem Maschine ich zu schnell gefahren bin, auch keine zusätzlichen Scherereiein bereiten wollen. Freundschaft in Ehren, aber da sollte man viell gemeinschaftlich durch. Fährt er ihn halt 4 Wochen mal zur Arbeit :mrgreen:

>Arbeitsstelle
Sie fragen die Nachbarn, klingeln tagsüber und bitten die liebenswerte Frau, Freundin, Mutter um Einlaß und "inspizieren unauffällig nebenbei" Wohungsgegenstände und Fotos an den Wänden ...
Fazit: Nicht rein lassen!

>schuld eindeutig nachgewiesen
Ja, stimmt. Aber es wird in jedem Fall nachgebohrt und wehe dem, man wird fündig. Und drei Monate Ungewissheit mit wiederkehrenden Hausbesuchen sind nicht angenehm - lehrt die Erfahrung.

>Kindergarten
Sicher nicht. Ich glaube auch nicht, dass ich mich unsachlich ausgedrückt habe. Andersherum kann man die Schuld aber auch nicht immer anderen geben, wenn man sie selber verbockt hat.

tm200014


#23

Beitrag von tm200014 » 05.07.2006 22:55

svbomber hat geschrieben:Andersherum kann man die Schuld aber auch nicht immer anderen geben, wenn man sie selber verbockt hat.
ich glaube auch nicht dass das immer die absicht von den leuten ist die hier fragen wie sie aus so einer situation wieder rauskommen. wenn ich geblitzt werde, lern ich daraus. das ist die hauptsache! wenn ich auch ohne zu bezahlen genauso gut daraus lernen kann, wieso nicht? dann hat der staat sein ziel (nicht geld verdienen sondern der verkehrssicherheit dienen ) erreicht!

MfG Timo

lelebebbel


#24

Beitrag von lelebebbel » 05.07.2006 22:58

Nochmal zu der Fahrtenbuch-Horrorgeschichte.

Soweit ich weiss, wird diese Auflage WENN überhaupt, dann erst bei wiederholten Fällen oder sonstigen Ausnahmen erteilt. Auch dazu gibt das Radarforum sicherlich Auskunft.

Knö


#25

Beitrag von Knö » 05.07.2006 23:37

tm200014 hat geschrieben:
svbomber hat geschrieben:Andersherum kann man die Schuld aber auch nicht immer anderen geben, wenn man sie selber verbockt hat.
ich glaube auch nicht dass das immer die absicht von den leuten ist die hier fragen wie sie aus so einer situation wieder rauskommen. wenn ich geblitzt werde, lern ich daraus. das ist die hauptsache! wenn ich auch ohne zu bezahlen genauso gut daraus lernen kann, wieso nicht? dann hat der staat sein ziel (nicht geld verdienen sondern der verkehrssicherheit dienen ) erreicht!

MfG Timo
in dem fall hast du gelernt, dass du ohne jegliche konsequenz rasen kannst, die nummer funktioniert egal ob du selber oder ein anderer gefahren ist. wiedermal macht sich pure unverschämtheit bezahlt aber bitte, auch du wirst irgendwann lernen, dass man sich nicht überall durchmogeln kann...

edit:
SVHellRider hat geschrieben:
heikchen007 hat geschrieben:...Wieso ? Der Kumpel ist doch tatsächlich gefahren !
Warum sollte er sich für den rumärgern ?
Wer solche Freunde hat, ...

Echte Freunde stehn zusammen!
Is doch (zumindest für mich) klar, dass man versucht aus der Sache rauszukommen, ohne den andern ans Messer zu liefern. Wär ja auch zu einfach.
interessante einstellung. ich leih mir etwas aus, bau damit scheisse und lass den besitzer das ganze auslöfeln
bin auch mal mit dem auto von einem freund geblitzt worden, schweizer bussenkatalog, hab das knöllchen anstandslos bezahlt, für mich ehrensache

SV650SFrank


#26

Beitrag von SV650SFrank » 06.07.2006 7:23

Seit Ihr Memmen oder Männer?
Zahlen und gut.

jimbo


#27

Beitrag von jimbo » 06.07.2006 9:38

Ich würde ganz einfach erklären, das Bike meinem Freund ausgeliehen zu haben und wer damit gefahren ist weiß ich nicht. Fertig. Alles andere bringt garnichts, wenn die ermittelnde Behörde nämlich auf hartnäckig macht kann das ganze ganz schön ausarten, Falschaussage usw.

bswoolf
SV-Rider
Beiträge: 2909
Registriert: 17.09.2002 14:20


#28

Beitrag von bswoolf » 06.07.2006 11:22

genau, aufrecht stehend, in den stiefeln sterbend, gestztestreu sich die prügel abholen. das ist der einzige weg. meine güte, diese denkweise überlasse ich klingonen. :roll:

SV-Ruppi


#29

Beitrag von SV-Ruppi » 06.07.2006 12:44

Es ist ein Verwandter gefahren... Und schon ist das Thema durch!

Hab ich selbst erlebt.
Mein Bruder ist mit meiner Dose gefahren aber auf dem Foto ist nur schwarz zu sehen. Habe den Bescheid bekommen und gesagt: Ich?? Ne ich war das nicht! Ich mach sowas nicht :-)!
Dann sollte ich den Fahrer nennen und habe gesagt: War ein Verwandter und daher verweigere ich die Aussage.
Da konnten die nüx mehr machen. Die haben auch keinen Nachbar gefragt (hätte eh keiner sagen können. Die führen auch kein Fahrtenbuch wer wann mit meinem Auto fährt. Ob da einer fragt ist mir ehrlich gesagt auch egal).
Und mit dem zugeben ist es auch so ne Sache. Wollte mein Bruder auch machen um mir Stress zu ersparen aber in Deutschland muss sich niemand selber belasten.

Also nix bezahlt und keiner von uns hat gelogen!!!

schraddlmeister


#30

Beitrag von schraddlmeister » 06.07.2006 18:24

Also Leude, ich finds schon erschreckend was manche Leute für eine Weltanschaung in dieses Forum posten. Da braucht man sich über die deutsche Obrigkeitshörigkeit im Kaiserreich und zu späteren Epochen unserer Geschichte mal überhaupt nicht beschweren.
Nur weil die Kassen unserer Gemeinden leer sind, braucht man dieser modernen Wegelagerei doch nicht nachgeben!!
Also Menschen gibts *kopfschüttel*...................................

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