ja aber wenn ich weiss was eingetragen ist, es aber nicht draufsteht..SLP hat geschrieben:Anders herum: bei dir!
der polizist meint es ist nicht der fall, is mir das doch egal *g*
wenn er meint das ist nicht rechtens, muss er mir doch beweisen warum nicht *g*
jane schon klar
Sniper hat geschrieben:Die Grundlage für deine neue Zulassungsbescheinigung ist dein alter Brief und Fahrzeugschein. Die ZUlassungsstelle werd es sich einfach machen und die Daten komplett übernehmen. Daten die in den neuen Bescheinigungen vorhanden sind, aber es in den alten nicht gab werden mit einen - ausgefüllt.
Es werden auch in Zukunft änderungen eingetragen, aber nicht mehr im Brief sondern nur noch im Schein.
Dazu: Feld 22 (Ersatz für Ziffer 33)
Es sind Angaben aus dem COC bzw. der Datenbestätigung oder dem EBE-Gutachten oder dem bisherigen Fahrzeugbrief. Die ÜBernahme beschränkt sich auf Daten die für die Zulassungsbescheinigung Teil I relevant sind, sowie aus Ausnahmen und Auflagen.
Aus dem bisherigen Fahrzeugbrief oder Schein sind aus Ziffer 33 Änderungen zu übertragen, die Auswirkungen auf die teschnischen daten des Fahrzeugs haben, die gemäß Typgenehmigung nicht im Genehmigungsumfang enthalten sind und somit ein Zusatzgutachten nach §19 erforderlich machen.
Nicht mehr eingetragen werden z.b Räder und alternative Bereifung.
Ich hoffe ich habe deine Fragen jetzt richtig verstanden.
Gruß Sniper
jetzt moment, das ich das richtig verstehe
eintragungen werden nur noch im schein ( der, den man einstecken hat)
eingetragen aber nicht mehr im brief.. ( das grosse A4 schriftstück, das zuhause oder auf der bank rumgammelt) ???
kann man da auch nicht nachtragen ?
was ist wenn die kiste mal abgemeldet wird ?? dann wird der schein ja eingezogen !
verlässt sich da jemand auf daten, die in irgendeinem zentralen rechner gespeichert sind ??
hab ich das jetzt richtig verstanden, das die e-nummer dann mit übernommen wird, da die nummer als eine art gutachten zählt mit dem das mopped abgenommen wurde ??