tüv eintragen und neue papiere


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Doctor Spoktor


#31

Beitrag von Doctor Spoktor » 07.03.2006 16:53

SLP hat geschrieben:Anders herum: bei dir! :wink:
ja aber wenn ich weiss was eingetragen ist, es aber nicht draufsteht..
der polizist meint es ist nicht der fall, is mir das doch egal *g*
wenn er meint das ist nicht rechtens, muss er mir doch beweisen warum nicht *g*

jane schon klar :wink:


Sniper hat geschrieben:Die Grundlage für deine neue Zulassungsbescheinigung ist dein alter Brief und Fahrzeugschein. Die ZUlassungsstelle werd es sich einfach machen und die Daten komplett übernehmen. Daten die in den neuen Bescheinigungen vorhanden sind, aber es in den alten nicht gab werden mit einen - ausgefüllt.

Es werden auch in Zukunft änderungen eingetragen, aber nicht mehr im Brief sondern nur noch im Schein.

Dazu: Feld 22 (Ersatz für Ziffer 33)

Es sind Angaben aus dem COC bzw. der Datenbestätigung oder dem EBE-Gutachten oder dem bisherigen Fahrzeugbrief. Die ÜBernahme beschränkt sich auf Daten die für die Zulassungsbescheinigung Teil I relevant sind, sowie aus Ausnahmen und Auflagen.

Aus dem bisherigen Fahrzeugbrief oder Schein sind aus Ziffer 33 Änderungen zu übertragen, die Auswirkungen auf die teschnischen daten des Fahrzeugs haben, die gemäß Typgenehmigung nicht im Genehmigungsumfang enthalten sind und somit ein Zusatzgutachten nach §19 erforderlich machen.

Nicht mehr eingetragen werden z.b Räder und alternative Bereifung.


Ich hoffe ich habe deine Fragen jetzt richtig verstanden. :oops:


Gruß Sniper

jetzt moment, das ich das richtig verstehe :)

eintragungen werden nur noch im schein ( der, den man einstecken hat)
eingetragen aber nicht mehr im brief.. ( das grosse A4 schriftstück, das zuhause oder auf der bank rumgammelt) ???

kann man da auch nicht nachtragen ?

was ist wenn die kiste mal abgemeldet wird ?? dann wird der schein ja eingezogen !

verlässt sich da jemand auf daten, die in irgendeinem zentralen rechner gespeichert sind ??


hab ich das jetzt richtig verstanden, das die e-nummer dann mit übernommen wird, da die nummer als eine art gutachten zählt mit dem das mopped abgenommen wurde ??

Bluebird


#32

Beitrag von Bluebird » 07.03.2006 17:15

typisch deutschland, wieso soll mans einfach machen, wenns auch kompliziert geht

Doctor Spoktor


#33

Beitrag von Doctor Spoktor » 07.03.2006 17:37

ah ok, hat sich erledigt....

hab grad mal alles rausgekramt.. brief vom mopped..

alter entwerteter brief und die neue zulassungsbescheinigung teil II vom jeep


in meinem entwerteten brief steht auf dem umleger :
bescheinigung des inhabers einer allgemeinen betriebserlaubnis.

bla bla bla.....

für den die allgemeine betriebserlaubnis unter nummer C523/2

EWG- betriebserlaubniss xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
im neuen teil II ( neuer brief) steht dagegen unter feld nummer K

nummer der eg-typ-genehmigung oder ABE / C523/2



bei meinem moppedbrief steht das genau anderstrum
bescheinigung des inhabers einer allgemeinen betriebserlaubnis.

bla bla bla.....

für den die allgemeine betriebserlaubnis unter nummer xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

EG-Typgenehmigung unter nr*)

e4*92/61*0191*00



und darunter gehts normal weiter mit dem wo es abgenommen wurde.

der unterschied bei der alten dose steht EWG- betriebserlaubniss
und beim möp EG-Typgenehmigung unter nr..


das würde bedeuten das die EG Nummer auf jeden fall übernommen wird *g* und spoki is wieder glücklich



jetzt ist da nur auch noch ein anderer vermerk:

K : wie oben angesprochen und darunter (17) merkmal zur betriebserlaubniss ... da steht nur A drin.. die erklärung zu diesem A steht wohl auf dem schein und den muss ich erst suchen :oops:




ansonsten hast du da recht, in meinem teil II ( brief steht keine eintragung drin, die ist nur im teil I ( schein) zu finden ...

im brief Teil II steht nur : bish. Fz Brief nr...... eingezogen/ ungültig ausgehändigt :lol:



was mich nun nur noch nicht ganz ins licht rückt ist das kleingedruckte:


bla bla bla, das ich zum betreiben des FZ halt den teil I und ei kennzeichen brauche ..... bla bla bla

bei vorrübergehender stilllegung gilt das fahrzeug als endgültig aus dem verkehr gezogen, wenn es nicht vor ablauf von 18 monaten wieder in bertrieb genommen wird. soll das fahrzeug danach wieder in den verkehr gebracht werden, ist bei der zulassungsbehörde eine neue zulassungsbescheinigung teil II zu beantragen.. heirzu ist das gutachten eines amtlich anerkannten sachverständigen für den kfz verkehr erforderlich.

das ist ja das selbe wie es sonst auch gewesen ist...

nur da in diesem teil II keine daten von eintragungen vorhanden sind,. frage ich mich ??? wie kommt der sachverständige ( tüv) an die daten ran, die im schein gestanden haben ???

den schein ( teil I ) gebe ich ja wieder ab wenn die kiste stillgelegt wird ??

Sniper


#34

Beitrag von Sniper » 07.03.2006 18:27

Also meintest du doch mit EG-Brief die Nummer der EG-Typgenehmigung.. das wird so gehandhabt wie du oben geschrieben hast. Hab mich schon gewundert weil es keinen EG-Brief gibt.

Du wirst wahrscheinlich bei der Abmeldung von der Zulassungsstelle eine Datenbestätigung bekommen.
Bin mir da aber nicht sicher. Oder der TÜV zieht sich die Daten vom KBA-Recher. Was ich mir aber nicht vorstellen kann.


Gruß Sniper

Doctor Spoktor


#35

Beitrag von Doctor Spoktor » 07.03.2006 19:10

Sniper hat geschrieben:Also meintest du doch mit EG-Brief die Nummer der EG-Typgenehmigung.. das wird so gehandhabt wie du oben geschrieben hast. Hab mich schon gewundert weil es keinen EG-Brief gibt.

Du wirst wahrscheinlich bei der Abmeldung von der Zulassungsstelle eine Datenbestätigung bekommen.
Bin mir da aber nicht sicher. Oder der TÜV zieht sich die Daten vom KBA-Recher. Was ich mir aber nicht vorstellen kann.


Gruß Sniper
jo genau, so meinte ich das :lol:

ne datenbestätigung wäre klasse, dann is alles in butter...
ich denke das alles was nur auf nem zentralrechner liegt auch nicht unbedingt sicher ist

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