50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler


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Gelöschter Benutzer 11998


Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#91

Beitrag von Gelöschter Benutzer 11998 » 25.12.2008 17:08

Black Jack hat geschrieben:klar, und mit gesenktem Haupt zur Schlachtbank gehen, bloß nicht das Urteil der "Obrigkeit" anzweifeln...

Denn wo Rauch ist, muß auch Feuer sein...

HALLO? gehts noch?
Hast du echt super Ausgedrückt ! Die Polizei irrt schließlich nie ! :roll:

Martin650


Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#92

Beitrag von Martin650 » 26.12.2008 9:50

Komische Diskussion. Es gibt Regeln die aufgestellt wurden, daran hat man sich erstmal zu halten. Manche sind sicher unsinnig, andere sind absolut wichtig und auch einzuhalten. So ist das eben, jeder hat ein anderes Rechtsempfinden. Und trotzdem leben wir in einem Staat und müssen uns an Regeln halten, sonst würde ein Zusammenleben hier in D unmöglich funktionieren.
Wenn ihr eine Wohnung habt, dann dürft ihr für diesen Bereich eure Regeln aufstellen. Und wenn dann einer kommt, stiefelt in seinen Dreckschuhen rein, raucht im Wohnzimmer und wirft die Orangenschalen einfach auf den Boden, seid ihr dann genau so tolerant, wie ihr das vom Staat erwartet ? Ich hab da Zweifel.

Ich bin auch nicht mit allem einverstanden was da so an Gesetzen in D niedergeschrieben ist, aber ich muss mich irgendwie damit arrangieren. Fällt mir manchmal nicht leicht, aber es geht. Und wenn man mal erwischt wird, dann sollte man eben auch so viel Arsch in der Hose haben und dazu stehen.

mischa


Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#93

Beitrag von mischa » 26.12.2008 15:44

Martin650 hat geschrieben:Komische Diskussion. Es gibt Regeln die aufgestellt wurden, daran hat man sich erstmal zu halten. Manche sind sicher unsinnig, andere sind absolut wichtig und auch einzuhalten. So ist das eben, jeder hat ein anderes Rechtsempfinden. Und trotzdem leben wir in einem Staat und müssen uns an Regeln halten, sonst würde ein Zusammenleben hier in D unmöglich funktionieren.
Auch wenn ich die Strafe für den fehlenden Rückstrahler zu hoch empfinde sehe ich das auch so. Ich weis nicht was manche Leute an den geforderten Rückstrahler stört. Wenn was passiert, ist das Geschrei groß. Dann wird gegen den gewettert, der die parkende Karre im Dunkeln umgefahren hat. In der USA müssen sogar noch Seitenstrahler angebaut werden und dort gibt es verkehrstechnisch gesehen weniger Regeln als in Deutschland. Es ist natürlich jeden sein gutes Recht gegen die Buße rechtlich vorzugehen.. Da muss man halt die Kosten riskieren und wie ein Mann durch. Wenn man das nicht will muß man die Buße hinnehmen. Mit Beschimpfungen erreicht man gar nichts...und noch was...so wie man in den Wald hineinruft so schallt es heraus. Letztendlich kennt man immer nur eine Version der Geschichte/des Beitrages.

mattis


Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#94

Beitrag von mattis » 26.12.2008 17:07

mischa hat geschrieben:[Auch wenn ich die Strafe für den fehlenden Rückstrahler zu hoch empfinde sehe ich das auch so.
Das ist der Punkt. Es kann nicht sein, das im aktuellen Bußgeldkatalog (Gesetz) eine Regelung steht, welche vom popeligen Beamten vor Ort ignoriert wird bzw. der Herr Beamte seine eigene Interpretation an den Mann bringen will. Vor allem, wenn eben diese Regelung vom entsprechenden Ministerium schwarz auf weiss bestätigt wurde.

Sorry, aber dann können wir die Gesetzbücher gleich verbrennen und in Zukunft ohne weitermachen.

bax


Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#95

Beitrag von bax » 30.12.2008 3:10

Ich tu mich da als aussenstehender natürlich leicht, aber ich würds drauf anlegen.

214 Fahrzeug in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen

Das "insbesondere" schließt die Aufzählung hier leider nicht ab, jedoch ist der Rückstrahler hier nicht genannt. Zudem gibt es einen Tatbestand der konkreter ist. Wenn ich mit kaputten Lichtern nachts rumfahre.....selbst das kostet keine 50 Euro und Punkte (man sollte hier mal die Relation sehen).

Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeitnträchtigen, sind solche, die die ernstliche Besorgnis begründen, sie könnten bei der Weiterfahrt zu einer Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer führen (OLG Braunschweig, OLG Köln, OLG Hamm)
Man hätte dir also auch die Weiterfahrt untersagen müssen!? :) Und zudem würde ich gerne wissen wie ein fehlender Rückstrahler bei TAG eine konkrete Gefährdung hervorruft. Bei Nacht stimme ich dem ja zu wenn das Fzg. auf einer einsamen Straße abgestellt wird.....


Nochwas:
Stell dich doch mal blöd und rufe bei der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach (zuständig für Bayern)an. Sag das du aufgehalten wurdest da du am Motorrad keinen Rückstrahler hast und der Polizist vor Ort hat dir gesagt das es 50,-€ und 3 Punkte kostet. Du kennst dich nicht aus und möchtest wissen ob es stimmt, da du gehört hast das es nur 15 Euro kostet. ;)

ZBS
Mönchshofstr. 43
94234 Viechtach
Tel.: 09942 952-580

BBJN6


Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#96

Beitrag von BBJN6 » 30.12.2008 9:18

Eigentlich weiß ich selbst nicht, warum ich hier nochmal meinen Senf dazu gebe,aber es wurde doch schon alles gesagt:
Die wollen Vin Benzin wegen 214.2 Bußgeldkatalag abzocken, was sich aber insbesondere auf Lenkeinrichtungen, Bremsen etc. bezieht und 50 € + Gebühren + 3 Punkte kostet.
Vorgeworfen wird ihm aber ein fehlender Rückstrahler. Das ist § 53 StVZO und kostet nach Nummer 222.5 Bußgeldkatalog 15 €!
Es ist keine Frage der Angemessenheit von 50 € und 3 Punkten, sondern schlicht falsche Anwendung des Bußgeldkatalogs. Da ändert auch das Beharren der Verwaltungstussi nichts dran. Das hat bax doch schon sehr zutreffend verdeutlicht. Ich kann auch die Empfehlung einzelner, halt zu zahlen, damit Ruhe ist, nicht verstehen; wenn ich beispielsweise beim Bäcker eine Brezel für 50 oder 60 Cent kaufe und erhalte, die Verkäuferin aber dann an der Kasse 2,80 € ansagt, weil sie auch noch Neujahrsbrezeln für diesen Preis haben, dann lasse ich mir das nicht gefallen!
Deshalb gibt es ja bei Bußgeldern den Rechtsweg. (Gut, man kann persönlich noch abwägen, wieviel zusätzlicher Ärger einem sein Recht noch Wert ist, aber mit "dazu stehen, wie ein Mann", oder so ähnlich, hat das nichts zu tun)

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Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#97

Beitrag von Black Jack » 30.12.2008 11:27

BBJN6 hat geschrieben: Deshalb gibt es ja bei Bußgeldern den Rechtsweg. (Gut, man kann persönlich noch abwägen, wieviel zusätzlicher Ärger einem sein Recht noch Wert ist, aber mit "dazu stehen, wie ein Mann", oder so ähnlich, hat das nichts zu tun)
und genau so wollte ich meinen Beitrag auch verstanden wissen!
klar, und mit gesenktem Haupt zur Schlachtbank gehen, bloß nicht das Urteil der "Obrigkeit" anzweifeln...

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HALLO? gehts noch?
man muß halt schon mal für sein Recht kämpfen...
Gruß Jürgen

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Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#98

Beitrag von log11 » 20.01.2009 11:07

Wie ist die Sache mit dem fehlenden Rückstrahler denn nun ausgegangen?
Interessiert mich, da ich auch ohne rumfahre. Selbst der TÜV Onkel hat sich daran nicht gestört. ;) bier
*sehr verdächtig* Da scheint doch sehr viel Ermessensspielraum vorhanden zu sein.

mattis


Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#99

Beitrag von mattis » 20.01.2009 11:19

log11 hat geschrieben:*sehr verdächtig* Da scheint doch sehr viel Ermessensspielraum vorhanden zu sein.
Eigentlich nicht.
Nur wenn der Amtsonkel unfähig ist, einen Gesetzestext zu lesen und korrekt anzuwenden.

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Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#100

Beitrag von Zero Fast » 20.01.2009 20:00

Da schalte ich mich mal dazwischen!
Der Tüv ist nicht für die dinge zuständig, wie z.B. ist der Rückstrahler montiert, nur wie ist er montiert (lose oder gefährliche kanten). Ausführende Gewalt (Exekutive) ist die Polizei und die bemängelt so etwas.
Beispiel: ich hatte an meinem Auto Klarglasrückleuchten ohne Rückstrahler, der Pflicht gewesen ist. Der Tüvler hat mich darauf hin gewiesen, dass der Pflicht ist. Aber es ist für den Tüv kein Grund deswegen keinen Tüv zu geben. Genauso war es mit der Unterbodenbeleuchtung. (lt. Gesetzgeber: Es darf keine Ubb montiert sein, lediglich die halter sind erlaubt, da die Gefahr zu groß wäre, dass die Ubb auch auf der Öffentlichen Strasse benutzt wird) der Tüvler meinte, dass dies nicht erlaubt sei (ich hatte nur keinen Bock die nur für den Tüv abzuschrauben). Ich fragte Ihn ob das ein Grund wäre, keinen Tüv zu bekommen, aber antwortete nur, dass ich richtig Probleme mit der Polizei bekommen würde. Wenn die es feststellt!! Er würde das nicht gerne sehen, aber das war es dann auch. Plakette und gut.
Mittlerweile bin ich ja ein ganz braver geworden! :) Angel
Wollte damit nur ausdrücken, dass der Tüv dafür nur passiv zuständig ist und die Polizei aktiv.
grüsse Zero
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Freue mich über jede Positive Bewertung in der OWL!!!

minimal


Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#101

Beitrag von minimal » 20.01.2009 21:59

Zero Fast hat geschrieben:Da schalte ich mich mal dazwischen!
Der Tüv ist nicht für die dinge zuständig, wie z.B. ist der Rückstrahler montiert, nur wie ist er montiert (lose oder gefährliche kanten). Ausführende Gewalt (Exekutive) ist die Polizei und die bemängelt so etwas.
Beispiel: ich hatte an meinem Auto Klarglasrückleuchten ohne Rückstrahler, der Pflicht gewesen ist. Der Tüvler hat mich darauf hin gewiesen, dass der Pflicht ist. Aber es ist für den Tüv kein Grund deswegen keinen Tüv zu geben. Genauso war es mit der Unterbodenbeleuchtung. (lt. Gesetzgeber: Es darf keine Ubb montiert sein, lediglich die halter sind erlaubt, da die Gefahr zu groß wäre, dass die Ubb auch auf der Öffentlichen Strasse benutzt wird) der Tüvler meinte, dass dies nicht erlaubt sei (ich hatte nur keinen Bock die nur für den Tüv abzuschrauben). Ich fragte Ihn ob das ein Grund wäre, keinen Tüv zu bekommen, aber antwortete nur, dass ich richtig Probleme mit der Polizei bekommen würde. Wenn die es feststellt!! Er würde das nicht gerne sehen, aber das war es dann auch. Plakette und gut.
Mittlerweile bin ich ja ein ganz braver geworden! :) Angel
Wollte damit nur ausdrücken, dass der Tüv dafür nur passiv zuständig ist und die Polizei aktiv.
grüsse Zero
Hallo?
Wenn das der Tüv bei euch so regellt ist ja schön und gut aber ob ein Rückstrahler montiert ist
oder nicht hat den Tüv sehr wohl zu interessieren, denn beim fehlen entspricht das Fahrzeug
nicht der StVzO genau wie bei der Unterboden Beleuchtung, und er wird dich normalerweise dann
vom Hof schicken und zwar ohne Plakette, nur einen Strafzettel wird er dir nicht geben,
das macht dann die Polizei, Exekutive.
Gruss

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Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#102

Beitrag von Zero Fast » 20.01.2009 22:43

minimal hat geschrieben: Hallo?
Wenn das der Tüv bei euch so regellt ist ja schön und gut aber ob ein Rückstrahler montiert ist
oder nicht hat den Tüv sehr wohl zu interessieren, denn beim fehlen entspricht das Fahrzeug
nicht der StVzO genau wie bei der Unterboden Beleuchtung, und er wird dich normalerweise dann
vom Hof schicken und zwar ohne Plakette, nur einen Strafzettel wird er dir nicht geben,
das macht dann die Polizei, Exekutive.
Gruss
Tja, mag ja alles sein, aber ich kann nur berichten, wie der Tüv das bei uns (Region) auslegt.
Der Tüv lässt so einiges zu, was die Polizei nicht durch gehen lässt.
grüsse Zero
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Freue mich über jede Positive Bewertung in der OWL!!!

minimal


Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#103

Beitrag von minimal » 20.01.2009 23:16

Zero Fast hat geschrieben:
minimal hat geschrieben: Hallo?
Wenn das der Tüv bei euch so regellt ist ja schön und gut aber ob ein Rückstrahler montiert ist
oder nicht hat den Tüv sehr wohl zu interessieren, denn beim fehlen entspricht das Fahrzeug
nicht der StVzO genau wie bei der Unterboden Beleuchtung, und er wird dich normalerweise dann
vom Hof schicken und zwar ohne Plakette, nur einen Strafzettel wird er dir nicht geben,
das macht dann die Polizei, Exekutive.
Gruss
Tja, mag ja alles sein, aber ich kann nur berichten, wie der Tüv das bei uns (Region) auslegt.
Der Tüv lässt so einiges zu, was die Polizei nicht durch gehen lässt.
grüsse Zero
Ist ja in ordnung das der TÜV bei euch so locker und lässig ist, nur darfst du nicht schreiben
das er einen fehlenden Rückstrahler durchgehen lassen MUSS und das es ihn nichts
angeht, dem ist nämlich nicht so. Aber so steht in deinem Beitrag nämlich drin.
Gruss

Vin Benzin


Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#104

Beitrag von Vin Benzin » 20.01.2009 23:50

Ich habe die Strafe bezahlt und mich damit abgefunden...

Ja ich weiß für sein recht kämpfen usw bla

Aber ganz ehrlich die lebenskraft die ich für anwalt schriftverkehr gerichtsverhandlung in einer 200km entfernten stadt aufbringen muss und dann in der zeit nicht für die anstehenden prüfungen lernen kann oder was schönes mit der freundin machen... und dann so ist es ja leider haben die grünen männer ja doch immer recht, das risiko, dass die nette frau polizistin halt gesagt hätte ja es lag eine gefährdung vor weil man ihn ja garnicht erkennen konnte bla und sie damit recht bekommen hätte und ich auf den ganzen kosten sitzen geblieben wäre...

sorry das wars mir einfach nicht wert, so einfach.
da geh ich lieber einen Tag arbeiten für das geld....

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shockin blue suzi
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Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#105

Beitrag von shockin blue suzi » 22.01.2009 21:40

andere frage: montierste denn jetzt die rote keule noch ran?

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