Ich tu mich da als aussenstehender natürlich leicht, aber ich würds drauf anlegen.
214 Fahrzeug in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
Das "insbesondere" schließt die Aufzählung hier leider nicht ab, jedoch ist der Rückstrahler hier nicht genannt. Zudem gibt es einen Tatbestand der konkreter ist. Wenn ich mit kaputten Lichtern nachts rumfahre.....selbst das kostet keine 50 Euro und Punkte (man sollte hier mal die Relation sehen).
Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeitnträchtigen, sind solche, die die ernstliche Besorgnis begründen, sie könnten bei der Weiterfahrt zu einer Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer führen (OLG Braunschweig, OLG Köln, OLG Hamm)
Man hätte dir also auch die Weiterfahrt untersagen müssen!?

Und zudem würde ich gerne wissen wie ein fehlender Rückstrahler bei TAG eine konkrete Gefährdung hervorruft. Bei Nacht stimme ich dem ja zu wenn das Fzg. auf einer einsamen Straße abgestellt wird.....
Nochwas:
Stell dich doch mal blöd und rufe bei der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach (zuständig für Bayern)an. Sag das du aufgehalten wurdest da du am Motorrad keinen Rückstrahler hast und der Polizist vor Ort hat dir gesagt das es 50,-€ und 3 Punkte kostet. Du kennst dich nicht aus und möchtest wissen ob es stimmt, da du gehört hast das es nur 15 Euro kostet.
ZBS
Mönchshofstr. 43
94234 Viechtach
Tel.: 09942 952-580