Schon richtig Lichtmann, aber man hilft sich halt wo man kann.
Abschließend verweise ich mal auf folgenden Link
http://www.steuerthek.de/handbuch/est/s ... rungen.htm
Wichtig ist folgende Passage :
"Wenn der Höchstbetrag an abzugsfähigen Aufwendungen ausgeschöpft ist, kann ein zusätzlicher Ansatz von Versicherungsbeiträgen zu keinem anderen steuerlichen Ergebnis führen. Die Aussage, daß ein bestimmter Betrag als Vorsorgeaufwand abzugsfähig ist, sagt nichts darüber aus, ob ein tatsächlicher Ansatz auch wirklich zu einer geringeren Steuerschuld führt."
Und da in der Berechnung der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung berücksichtigt wird, ist der Höchstbetrag der abzugsfähig ist, schnell ausgeschöpft.
Oje, jetzt aber genug
