Überholverbot: sind Quads mehrspurige Fahrzeuge...
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cetus2002
Überholverbot: sind Quads mehrspurige Fahrzeuge...
... im Sinne des Zeichens 276 ?
Komme darauf, weil ich gestern hinter einem Quad fuhr (Tempo 70 + Überholverbot), das weit unter der zulässigen Vmax dahinzuckelte (hatte kleines Kennzeichen wenn ich richtig gesehen habe).
Nach kurzem Zögern bin ich dran vorbei, war ja massig Platz zur durchgezogenen Linie.
War das zulässig ?
Komme darauf, weil ich gestern hinter einem Quad fuhr (Tempo 70 + Überholverbot), das weit unter der zulässigen Vmax dahinzuckelte (hatte kleines Kennzeichen wenn ich richtig gesehen habe).
Nach kurzem Zögern bin ich dran vorbei, war ja massig Platz zur durchgezogenen Linie.
War das zulässig ?
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-razzle-
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Urgestein
theoretisch schon, hat ja 2 spuren in denen reifen laufen. praktisch wohl auch
glaube kaum, das es da evtl schon ne sonderregelung geben sollte
aber mal ehrlich, überholvervbot hin oder her, wenn die straße geil, das fahrzeug davor sau lam und die sichtverhältnisse es zulassen, dann..........
ich meine an vielen stellen ist überholverbot wo man mit dem bike 5mal dran vorbei kommt. für ne dose halte ich die schildchen aber fast immer für berechtigt...
aber mal ehrlich, überholvervbot hin oder her, wenn die straße geil, das fahrzeug davor sau lam und die sichtverhältnisse es zulassen, dann..........
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the_carnival
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Markus SVS
Also in der STVO zum Zeichen 276 heisst es ja
Übrigens was ich gerade noch gefunden habe was auch interessant ist für uns Biker:
aber mal für den Fall der Fälle gut zu wissen.
*LZA auf gut Deutsch = AMPEL
Wenn du selbst ein Motorrad mit Beiwagen nich überholen darfst, kannst du mal sicher davon ausgehen das ein Quad da als mehrspuriges Kraftfahrzeug mit dazu zählt.Überholverbote verbieten Führern von Kraftfahrzeugen aller Art mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen.
Übrigens was ich gerade noch gefunden habe was auch interessant ist für uns Biker:
Hat zwar vermutlich noch nie einer von uns gemachtEs ist unzulässig, in einem so angezeigten Überholverbot neben einem anderen Fahrzeug an einer Rot zeigenden LZA* anzuhalten, bei Grün schneller als dieses loszufahren und es hinter sich zu lassen (OLG Düsseldorf VRS 70, 41).
*LZA auf gut Deutsch = AMPEL
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Jan Zoellner
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SVrider:
> kannst du mal sicher davon ausgehen das ein Quad da als mehrspuriges
> Kraftfahrzeug mit dazu zählt
Vielleicht spielt auch noch mit rein, daß diese Dinger oftmals (immer?) als Zugmaschinen gelten. Was wäre dann bei einem Zusatzschild "Traktoren dürfen überholt werden"?
Ciao
Jan
> Kraftfahrzeug mit dazu zählt
Vielleicht spielt auch noch mit rein, daß diese Dinger oftmals (immer?) als Zugmaschinen gelten. Was wäre dann bei einem Zusatzschild "Traktoren dürfen überholt werden"?
Ciao
Jan
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If ya don´t spend the most money on tires and gas, ya ain´t havin´ enough fun.
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-razzle-
Zugmaschine nicht gleich Traktor.Jan Zoellner hat geschrieben:> kannst du mal sicher davon ausgehen das ein Quad da als mehrspuriges
> Kraftfahrzeug mit dazu zählt
Vielleicht spielt auch noch mit rein, daß diese Dinger oftmals (immer?) als Zugmaschinen gelten. Was wäre dann bei einem Zusatzschild "Traktoren dürfen überholt werden"?
Ciao
Jan
n gibt ja auch Sattelzugmaschinen die Laufen auch als Zugmaschinen obwohl sie eigentlich ein LKW sind. deswegen darf man mit denen auch sonntags fahren (ohne auflieger)
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mattis
Moin,
bei den Teilen ist vieles noch recht grau.
Quad = meistens(immer PKW
Hoffe mich nicht getäuscht zu haben.
Genauso verwirrend sind die eingetragenen Geschwindigkeiten und die Helmpflicht bei den Teilen
Gruß
Matthias
bei den Teilen ist vieles noch recht grau.
ATV = meistens/immer ZugmaschineJan Zoellner hat geschrieben:Vielleicht spielt auch noch mit rein, daß diese Dinger oftmals (immer?) als Zugmaschinen gelten.
Quad = meistens(immer PKW
Hoffe mich nicht getäuscht zu haben.
Genauso verwirrend sind die eingetragenen Geschwindigkeiten und die Helmpflicht bei den Teilen
Gruß
Matthias
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Markus SVS
- SunnyFrani
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- Registriert: 11.07.2003 19:50
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Markus SVS
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Sniper
@Jan Zoellner
Das Zusatzschild "Traktoren dürfen überholt werden" hat eigentlich nix mit Zugmaschinen oder Traktoren zu tun.
Es dürfen alle Kraftfahrzeuge bis 25km/h überholt werden.
Wenn du also einen Traktor überholst der kein 25km/h Schild am Heck hat hast du schon gegen die StVO verstoßen.
Gruß Sniper
Das Zusatzschild "Traktoren dürfen überholt werden" hat eigentlich nix mit Zugmaschinen oder Traktoren zu tun.
Es dürfen alle Kraftfahrzeuge bis 25km/h überholt werden.
Wenn du also einen Traktor überholst der kein 25km/h Schild am Heck hat hast du schon gegen die StVO verstoßen.
Gruß Sniper
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Markus SVS
So ist esSniper hat geschrieben:@Jan Zoellner
Das Zusatzschild "Traktoren dürfen überholt werden" hat eigentlich nix mit Zugmaschinen oder Traktoren zu tun.
Es dürfen alle Kraftfahrzeuge bis 25km/h überholt werden.
Wenn du also einen Traktor überholst der kein 25km/h Schild am Heck hat hast du schon gegen die StVO verstoßen.
Gruß Sniper

Zeichen 1049-11 - Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden.
Doofe Frage woran erkennt man bei einem Roller ob der 25 oder 50km/h fahren kann?
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Tobi_SV