Überholverbot: sind Quads mehrspurige Fahrzeuge...


Allgemeine Gesprächsthemen, Fragen und Antworten.
cetus2002


Überholverbot: sind Quads mehrspurige Fahrzeuge...

#1

Beitrag von cetus2002 » 20.07.2004 14:27

... im Sinne des Zeichens 276 ?

Komme darauf, weil ich gestern hinter einem Quad fuhr (Tempo 70 + Überholverbot), das weit unter der zulässigen Vmax dahinzuckelte (hatte kleines Kennzeichen wenn ich richtig gesehen habe).

Nach kurzem Zögern bin ich dran vorbei, war ja massig Platz zur durchgezogenen Linie.

War das zulässig ?

-razzle-


#2

Beitrag von -razzle- » 20.07.2004 14:42

gute frage...

genauso wie die frage warum bei nem überholverbotsschild das rechte auto für mehrspurige fahrzeuge steht und das linke für fahrzeuge aller art.

sons gäbe es ja für moppeds kein übverholverbot...

Urgestein


#3

Beitrag von Urgestein » 20.07.2004 15:00

theoretisch schon, hat ja 2 spuren in denen reifen laufen. praktisch wohl auch ;) glaube kaum, das es da evtl schon ne sonderregelung geben sollte :roll:

aber mal ehrlich, überholvervbot hin oder her, wenn die straße geil, das fahrzeug davor sau lam und die sichtverhältnisse es zulassen, dann.......... :twisted: ich meine an vielen stellen ist überholverbot wo man mit dem bike 5mal dran vorbei kommt. für ne dose halte ich die schildchen aber fast immer für berechtigt...

the_carnival


#4

Beitrag von the_carnival » 20.07.2004 15:13

Was bitteschön ist die STVO...kann mich da mal einer Aufklären ^^ :lol:

Also manche Regeln/vorschriften darin sind wirklich für die Katz...wie eben diese mit dem Mehrspurig einspurig trallala überholen.

Also zum Thema dürftest du den nicht überholen da er wie schon gesagt 2 Spuren im Schnee zieht! :wink:

Markus SVS


#5

Beitrag von Markus SVS » 20.07.2004 15:42

Also in der STVO zum Zeichen 276 heisst es ja
Überholverbote verbieten Führern von Kraftfahrzeugen aller Art mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen.
Wenn du selbst ein Motorrad mit Beiwagen nich überholen darfst, kannst du mal sicher davon ausgehen das ein Quad da als mehrspuriges Kraftfahrzeug mit dazu zählt.

Übrigens was ich gerade noch gefunden habe was auch interessant ist für uns Biker:
Es ist unzulässig, in einem so angezeigten Überholverbot neben einem anderen Fahrzeug an einer Rot zeigenden LZA* anzuhalten, bei Grün schneller als dieses loszufahren und es hinter sich zu lassen (OLG Düsseldorf VRS 70, 41).
Hat zwar vermutlich noch nie einer von uns gemacht
:roll: aber mal für den Fall der Fälle gut zu wissen.

*LZA auf gut Deutsch = AMPEL

Jan Zoellner
Administrator
Beiträge: 4770
Registriert: 12.04.2002 11:10
Wohnort: Radebeul

SVrider:

#6

Beitrag von Jan Zoellner » 20.07.2004 16:02

> kannst du mal sicher davon ausgehen das ein Quad da als mehrspuriges
> Kraftfahrzeug mit dazu zählt

Vielleicht spielt auch noch mit rein, daß diese Dinger oftmals (immer?) als Zugmaschinen gelten. Was wäre dann bei einem Zusatzschild "Traktoren dürfen überholt werden"?

Ciao
Jan
--
If ya don´t spend the most money on tires and gas, ya ain´t havin´ enough fun.

-razzle-


#7

Beitrag von -razzle- » 20.07.2004 16:06

Jan Zoellner hat geschrieben:> kannst du mal sicher davon ausgehen das ein Quad da als mehrspuriges
> Kraftfahrzeug mit dazu zählt

Vielleicht spielt auch noch mit rein, daß diese Dinger oftmals (immer?) als Zugmaschinen gelten. Was wäre dann bei einem Zusatzschild "Traktoren dürfen überholt werden"?

Ciao
Jan
Zugmaschine nicht gleich Traktor.

n gibt ja auch Sattelzugmaschinen die Laufen auch als Zugmaschinen obwohl sie eigentlich ein LKW sind. deswegen darf man mit denen auch sonntags fahren (ohne auflieger)

mattis


#8

Beitrag von mattis » 20.07.2004 16:14

Moin,

bei den Teilen ist vieles noch recht grau.
Jan Zoellner hat geschrieben:Vielleicht spielt auch noch mit rein, daß diese Dinger oftmals (immer?) als Zugmaschinen gelten.
ATV = meistens/immer Zugmaschine

Quad = meistens(immer PKW

Hoffe mich nicht getäuscht zu haben.

Genauso verwirrend sind die eingetragenen Geschwindigkeiten und die Helmpflicht bei den Teilen :-(


Gruß
Matthias

Markus SVS


#9

Beitrag von Markus SVS » 20.07.2004 16:19

mebner hat geschrieben:Genauso verwirrend sind die eingetragenen Geschwindigkeiten und die Helmpflicht bei den Teilen :-(
Helmpflicht ja, wenn Gurt vorhanden und benutzt nein es sein denn es ist was anderes eingetragen. Müsste mich jetzt arg täuschen wenn es anders wäre.

Benutzeravatar
SunnyFrani
SV-Rider
Beiträge: 2631
Registriert: 11.07.2003 19:50


#10

Beitrag von SunnyFrani » 20.07.2004 16:21

In Österreich dürftest Du sicherlich nicht überholen. :lol:

Markus SVS


#11

Beitrag von Markus SVS » 20.07.2004 16:24

SunnyFrani hat geschrieben:In Österreich dürftest Du sicherlich nicht überholen. :lol:
Kommt drauf an wieviel Geld du mit hast :roll:

Benutzeravatar
SunnyFrani
SV-Rider
Beiträge: 2631
Registriert: 11.07.2003 19:50


#12

Beitrag von SunnyFrani » 20.07.2004 16:27

Muttu 36 EUR dabei haben.

EDIT: Ach so, jetzt blick ich's. :lol: *plonk*

Also: Muttu mehr als 36 EUR dabei haben!

Sniper


#13

Beitrag von Sniper » 20.07.2004 16:51

@Jan Zoellner

Das Zusatzschild "Traktoren dürfen überholt werden" hat eigentlich nix mit Zugmaschinen oder Traktoren zu tun.

Es dürfen alle Kraftfahrzeuge bis 25km/h überholt werden.
Wenn du also einen Traktor überholst der kein 25km/h Schild am Heck hat hast du schon gegen die StVO verstoßen.



Gruß Sniper

Markus SVS


#14

Beitrag von Markus SVS » 20.07.2004 17:27

Sniper hat geschrieben:@Jan Zoellner

Das Zusatzschild "Traktoren dürfen überholt werden" hat eigentlich nix mit Zugmaschinen oder Traktoren zu tun.

Es dürfen alle Kraftfahrzeuge bis 25km/h überholt werden.
Wenn du also einen Traktor überholst der kein 25km/h Schild am Heck hat hast du schon gegen die StVO verstoßen.



Gruß Sniper
So ist es :?

Bild

Zeichen 1049-11 - Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden.

Doofe Frage woran erkennt man bei einem Roller ob der 25 oder 50km/h fahren kann?

Tobi_SV


#15

Beitrag von Tobi_SV » 20.07.2004 17:31

roller und andere einspurige fahrzeuge dürfen überholt werden wenn die linie dabei nicht überfahren wird und der abstand groß genug ist.

Antworten