Wechselkennzeichen


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hexxer


Wechselkennzeichen

#1

Beitrag von hexxer » 19.07.2012 12:26

Am 1. Juli 2012 wird das Wechselkennzeichen in Deutschland eingeführt. Mit ihm dürfen zwei Fahrzeuge derselben EU-Fahrzeugklasse abwechselnd unterwegs sein.
...
... Es kann nach Lust und Bedarf umgesteckt werden. Das Fahrzeug, das nicht genutzt wird, muss aber zwingend auf privatem Grund stehen. Wer es auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abstellt, dem drohen ein Bußgeld von etwa 40 Euro und ein Punkt in Flensburg. Außerdem kann das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt werden. ...
Quelle: http://www.adac.de
http://www.adac.de/infotestrat/adac-im- ... chen4.aspx
Immerhin, könnte man da an der Versicherung sparen, wenn man 2 Motorräder oder 2 Autos angemeldet hat. Steuern sparen is nix.
Wie is das eigentlich in der Schweiz? Die haben das doch schon länger.
Naja, mir persönlich wäre ein Wechsel Auto/Motorrad lieber gewesen.
Wer hat die Möglichkeit sein Zweitfahrzeug auf privatem Grund abzustellen?
Is wohl wieder nur was für die "Reichen". :mrgreen:

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Re: Wechselkennzeichen

#2

Beitrag von Jan Zoellner » 19.07.2012 12:43

hexxer hat geschrieben:Immerhin, könnte man da an der Versicherung sparen, wenn man 2 Motorräder oder 2 Autos angemeldet hat.
Man KÖNNTE. Wenn die Versicherungen mitspielen. Die "prüfen" das jetzt schon ne Weile, rumgekommen ist noch nicht wirklich was. Irgendwie gabs auch schon nen Thread dazu, aber den find ich grad nicht - kann jemand aushelfen?
Wie is das eigentlich in der Schweiz?
Besser gelöst. Da kostet mehr oder weniger nur das teurere Gefährt.
Wer hat die Möglichkeit sein Zweitfahrzeug auf privatem Grund abzustellen?
Ich. Reich bin ich nach meinem aktuellen Wissensstand leider nicht. :)

Ciao
Jan
--
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Re: Wechselkennzeichen

#3

Beitrag von hexxer » 19.07.2012 12:49

Jan Zoellner hat geschrieben:... Reich bin ich nach meinem aktuellen Wissensstand leider nicht. :) ...
Kann ja noch werden :!: :lol:

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Re: Wechselkennzeichen

#4

Beitrag von SV650Chris » 19.07.2012 12:50

Das mit der Versicherung spahren wird auch nicht so funktionieren,
denn einige Versicherungen wollen auch für beide Fahrzeuge das Geld haben.

Der einzige Vorteil im Wechselkennzeichern besteht darin das du nur eine Nr. hast.
Der Vorschlag wahr erstmal ja nicht schlecht aber bei der Durchführung ist man mal wieder gescheitert wie bei allem was die EU und die Regierung versucht zu vereinfachen. :( hell
hexxer hat geschrieben:
Is wohl wieder nur was für die "Reichen". :mrgreen:
Gut dann gehöhre ich wohl zu den ganz reichen mit meinem Fuhrpark, 2 PKW, 1 Motorrad, 1 Anhänger, 2 Fahrräder. :?:
Und alles steht auf eigenem Grund. :oops:
Es gibt aber auch Leute die haben z.B. 2 Motorräder und da ist der Platzbedarf nicht so groß
Oder wenn du eine Garage hast kannst du ja das Auto welches dann nicht bewegt wird da rein stellen.


In der Schweiz ist das anders geregelt da wird immer das Teurere KFZ besteuert und Versichert. :wink:
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Re: Wechselkennzeichen

#5

Beitrag von Martin650 » 19.07.2012 13:11

Nehmen wir mal euren aktuellen Versicherungsbeitrag als 100% an. Dann gilt :
2 x 100% = 200% bezahlen und 2 x Fahrzeug zum Fahren

Wenn jetzt die Versicherung dir einen Nachlass von 40% fürs Wechselkennzeichen gibt dann gilt:
2 x 60% =120% bezahlen und 1 x Fahrzeug zum Fahren

Ist also rein von Nutzwert betrachtet teurer als beide Fahrzeuge angemeldet zu haben

Von der Steuer die voll bezahlt werden muss für jedes Fahrzeug mal abgesehen.

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Re: Wechselkennzeichen

#6

Beitrag von hexxer » 19.07.2012 14:54

Martin650 hat geschrieben:... Ist also rein von Nutzwert betrachtet teurer als beide Fahrzeuge angemeldet zu haben ....
Aber nur relativ und nicht absolut.
Wenn du immer nur ein Fahrzeug von beiden nutzt, dann mag das Wechselkennzeichen sinnvoll sein.
Wenn aber z.B. deine Frau den Zweitwagen/das Zweitmotorrad fährt, dann bringt das natürlich nix.

Ich frag mich aber wozu ich für beide Fahrzeuge KFZ-Steuer zahle,wenn ich nur eins jeweils nutzen kann, und das andere auf privatem Grund geparkt sein muss.

Wenn du schon eine Garage hast, dann mag das ja gehen, aber wenn du noch eine anmieten musst, kostet dich das u.U. mehr als die Versicherung. :roll:

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Re: Wechselkennzeichen

#7

Beitrag von Kecks » 19.07.2012 15:02

-bei dem Versicherer gibt es nur ca. 12% Nachlass
-Kennzeichen kosten rund 100,- Euro

sparen tu ich daher eh nichts... :evil:
LG,
Kecks

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Re: Wechselkennzeichen

#8

Beitrag von infinity » 19.07.2012 23:06

ich hatte mich damals ehrlich drüber gefreut, dass die das einführen wollen, denn dann hätte ich meinen youngtimer und mein alltagsauto damit bewegen können.
was draus gemacht wurde ist aus meiner sicht völlige verarsche. für mich uninteressant geworden... mein youngtimer steht somit immer noch abgemeldet und unfertig rum... wenn ich den dann irgendwann soweit hab, bekommt der ein saisonkennzeichen.

ursprünglich war ja sogar angedacht 3 fahrzeuge über ein kennzeichen laufen zu lassen... ein punkt über den mein vater sich mit seinen young- und oldtimern gefreut hätte... aber auch das ist pustekuchen... sind ja nurmehr 2 fahrzeuge einer klasse möglich.

nunja... der weg von brüssel nach umsetzung mit umweg über berlin ist lang... da geht viel substanz verloren. und das der rollifahrende alte mann von steuersenkungen o.ä. nix hält, dazu sag ich jetzt mal einfach nix...
Gruss Christian
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Re: Wechselkennzeichen

#9

Beitrag von Seether » 16.08.2012 1:11

hexxer hat geschrieben: Ich frag mich aber wozu ich für beide Fahrzeuge KFZ-Steuer zahle,wenn ich nur eins jeweils nutzen kann, und das andere auf privatem Grund geparkt sein muss.
Weil die sogenannte Ruheversicherung, nachzulesen in Deinen Vertragsbedingungen der KFZ-Haftpflichtversicherung, nur dort und nicht im Bereich der Strassenverkehrsordung gültig ist... :lol:
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Re: Wechselkennzeichen

#10

Beitrag von Black Jack » 16.08.2012 7:41

Seether hat geschrieben:
hexxer hat geschrieben: Ich frag mich aber wozu ich für beide Fahrzeuge KFZ-Steuer zahle,wenn ich nur eins jeweils nutzen kann, und das andere auf privatem Grund geparkt sein muss.
Weil die sogenannte Ruheversicherung, nachzulesen in Deinen Vertragsbedingungen der KFZ-Haftpflichtversicherung, nur dort und nicht im Bereich der Strassenverkehrsordung gültig ist... :lol:
Und was hat das mit der Kfz Steuer zu tun?
Gruß Jürgen

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