Quelle: http://www.adac.deAm 1. Juli 2012 wird das Wechselkennzeichen in Deutschland eingeführt. Mit ihm dürfen zwei Fahrzeuge derselben EU-Fahrzeugklasse abwechselnd unterwegs sein.
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... Es kann nach Lust und Bedarf umgesteckt werden. Das Fahrzeug, das nicht genutzt wird, muss aber zwingend auf privatem Grund stehen. Wer es auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abstellt, dem drohen ein Bußgeld von etwa 40 Euro und ein Punkt in Flensburg. Außerdem kann das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt werden. ...
http://www.adac.de/infotestrat/adac-im- ... chen4.aspx
Immerhin, könnte man da an der Versicherung sparen, wenn man 2 Motorräder oder 2 Autos angemeldet hat. Steuern sparen is nix.
Wie is das eigentlich in der Schweiz? Die haben das doch schon länger.
Naja, mir persönlich wäre ein Wechsel Auto/Motorrad lieber gewesen.
Wer hat die Möglichkeit sein Zweitfahrzeug auf privatem Grund abzustellen?
Is wohl wieder nur was für die "Reichen".
