Babalu hat geschrieben:Es gibt aber Blinker mit Rücklicht und Bremslicht in einem, resp. zwei Teilen und sieht gut aus.
ändert aber nichts an den gesetzlichen Bestimmungen. Und die schreiben einen Mindestabstand vor, der bei einem blinkenden Rücklicht definitiv nicht eingehalten wird. Da kann es gut aussehen oder nicht, das wird niemanden interessieren im Fall eines Falles.
Es gibt aber kombinierte Rücklichter, wo der Blinker mit drin ist. Die sind dann allerdings so breit, dass sie die Vorschriften erüllen. Und ob das nun gut aussieht? Oder wie Dieter schon schrieb solche Kellermänner, die allerdings in dem vorgeschriebenen Abstand montiert werden müssen. Hier ist der Weg genau anders rum, man hat das Rücklicht nach außen gerückt um die Maße einzuhalten.
Aber ob man nun auf das schicke LED Rücklicht verzichten will deswegen ?...
ich sage mit aller Entschiedenheit - vielleicht, eventuell, mal sehen ... und freue mich auch über eine Bewertung
"denn sie wissen nicht was er tut" ,-)
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