Joli hat geschrieben:Laut dem Tüver ist dieser für die ABS Version nicht zulässig. Stimmt das ?
Mann O Mann, die BE-Nr. beider Fahrzeuge mit und ohne ABS ist identisch und wird von der Freigabe auch so erfasst.

Damit ist die Freigabe Zulassungs- als auch Produkthaftungsrechtlich gültig. Fahre morgen nochmal hin und nimm die Freigabe mit. Falls der Spinner immer noch Ärger macht, verlange den leitenden Ing.

Lass mich mal raten, du warst beim TÜV-Nord ? Da soll es öfters vorkommen, das Freigaben mit Größenänderungen nicht akzeptiert werden, was absolut rechtswidrig ist.

Sollte man sich, trotz Aufklärung stur stellen, drohe mit rechtlichen Schritten.