SV.MK hat geschrieben:Hatte ich Dir als PN geschrieben: der TÜV hatt mich mit einem MPR 2 ohne "A" abblitzen lassen.Bis man den TÜV mit einem Klageverfahren eingenordet hat, sind ein paar Sommer um Du magst 100mal Recht haben, die Plaketten verteilt der TÜV.Recht haben oder Fahren - da muss sich jeder für sich selbst entscheiden.
Hängt halt davon ab, ob deine Zulassung auf Basis europ. Recht erfolgte.

Bei der Knubbel gibt es da Unterschiede (ab Ende 2000 sollte nur noch europ. Recht Anwendung finden). Ich war im Mai mit der Bandit (von 2001, EU-Recht) beim TÜV. Der Prüfer verlangte dann die Reifenfreigabe, die ich dann verweigerte. Dann entstanden Diskussionen, im Anschluss mit einer von mir durchgeführten kostenlosen Nachschulung.

Danach gab es dann den Stempel, und einen Dank für die reichhaltigen Informationen.
Von mir sieht kein Prüfdienst mehr eine Reifenfreigabe. 
Im Mai 2016 ist die 6,5er Bandit von 2005 fällig. Dann ist vorne ein Pirelli Diablo und hinten ein Metzeler Z6 drauf. Dabei werde ich eine Prüfstelle wählen, die hier als besonders kritisch bekannt ist. Ich würde dem Prüfer nicht empfehlen sich mit mir anzulegen bei diesem Thema. Ein negativer Prüfbericht ist der beste Nachweis um Strafanzeige wegen Betrugs, event. sogar bandenmäßigen Betrugs nach Para. 263 StGB zu stellen, denn das was die Prüfdienste da betreiben ist Rechtsbeugung mit der Möglichkeit Geld zu verdienen. Dann macht die Arbeit der Staatsanwalt. Darüber hinaus wird zusätzlich das KBA über die Machenschaften der Prüfstelle informiert. Wenn es so weit ist, und der TÜV Ärger macht, werde ich dann ausführlich berichten.

Es wird Zeit mal was dagegen zu tun.