Änderungsnachweis nach §19(3) StVZO
Fz.Herst.: 7102 SUZUKI (J)
Fz.Typ: 254002 AV -52kw
Nachweis gemäß §19 Abs. 4 Satz 1StVZO
Für 'Federbein'
des Herstellers/Importeurs 'SUZUKI'
liegt eine Betriebserlaubnis oder ein Nachtrag nach § 22 StVZO mit der Erlaubnis-Nr.: K329 vor.
Kennzeichnung: K329
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus...
Technische Datenblätter GSXR Federbein
Nachdem ich nun das Dokument gelesen habe, sehe ich keine Probleme mehr... darin steht nämlich die Zauberzahl K329:
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minimal
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minimal
Irgendwie steh ich aufm Schlauch.
Wenn es ein Teilegutachten gibt kann es jeder TÜVer oder Dekra
eintragen, dann köntest du dir die einzelabnahme sparen.
Dem ist aber nicht so, hinter der magischen Zahl K329 sind
lediglich die Daten im KBA hinterlegt mit dem Suzuki die SV
für den Verkehr zugelassen hat, und da ist das Federbein sicherlich
nicht aufgelistet. Wenn es ein Teilegutachten für das FB geben würde
dann sicherlich vom Hersteller und zwar Showa.
Verbessere mich ruhig falls ich falsch liege.
Wenn es ein Teilegutachten gibt kann es jeder TÜVer oder Dekra
eintragen, dann köntest du dir die einzelabnahme sparen.
Dem ist aber nicht so, hinter der magischen Zahl K329 sind
lediglich die Daten im KBA hinterlegt mit dem Suzuki die SV
für den Verkehr zugelassen hat, und da ist das Federbein sicherlich
nicht aufgelistet. Wenn es ein Teilegutachten für das FB geben würde
dann sicherlich vom Hersteller und zwar Showa.
Verbessere mich ruhig falls ich falsch liege.
Du liegst schon richtig, aber irgendwo in Deutschland hat ein Prüfer nun
dieses GSXR SRAD Federbein in der K329 gesehen, und darauf können wir uns berufen. Oder?
dieses GSXR SRAD Federbein in der K329 gesehen, und darauf können wir uns berufen. Oder?
Jedenfalls werd ich's so machen, wenn ich Zeit hab.liegt eine Betriebserlaubnis oder ein Nachtrag nach § 22 StVZO mit der Erlaubnis-Nr.: K329 vor.
-
minimal
Ob du dich darauf berufen kannst weiss ich nicht,
hängt immer vom Prüfer ab. Meinen hat es recht wenig
interresiert als ich Ihm ca. 3 Kopien von anderen
gutachten gezeigt hab. Er wird es dann schon selber
beurteilen müssen, und zwar bei einer Einzelabnahme.
Aber sollte so etwas dir vielleicht helfen, dann schau mal
in meine Ownerliste, da ist ein Bild von meinem
Gutachten welches unter anderen auch den eintrag
eines Gsx-r FB beinhaltet.
hängt immer vom Prüfer ab. Meinen hat es recht wenig
interresiert als ich Ihm ca. 3 Kopien von anderen
gutachten gezeigt hab. Er wird es dann schon selber
beurteilen müssen, und zwar bei einer Einzelabnahme.
Aber sollte so etwas dir vielleicht helfen, dann schau mal
in meine Ownerliste, da ist ein Bild von meinem
Gutachten welches unter anderen auch den eintrag
eines Gsx-r FB beinhaltet.
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B.i.B.
Kannst Du das Dokument mal bitte gescheit einscannen und dann noch einmal hochladen?!minimal hat geschrieben: Aber sollte so etwas dir vielleicht helfen, dann schau mal
in meine Ownerliste, da ist ein Bild von meinem
Gutachten welches unter anderen auch den eintrag
eines Gsx-r FB beinhaltet.
Das wäre nicht schlecht. Um so mehr Gutachten man hat umso besser beim Tüv
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minimal